Berechnen Sie Ihren Kirchenbeitrag Online! (Diese Berechnung dient als Information und hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Kirchenbeitragsberechnung!)
Unser Tipp:
- Berechnungsfolder
- Zweckwidmungsfolder
- Rechenschaftsbericht der Diözesanfinanzkammer Linz
- Info Broschüre "Stell dir vor- Kirche!"
Berechnungsgrundlage ist Ihr steuerpflichtiges Einkommen - also Bruttobezug minus Sozialversicherung und sonstige Lohnsteuerfreibeträge. Auf dem Einkommensteuerbescheid oder der Arbeitnehmerveranlagung ist es unter "Einkommen" ausgewiesen.
Das steuerpflichtige Monatseinkommen finden Sie auf Ihrem Gehaltszettel unter Lst. Bem. lfd. (Lohnsteuerbemessung) oder einer ähnlichen Abkürzung. Im steuerpflichtigen Einkommen ist Ihre Situation durch die Freibeträge (etwa für Sonderausgaben) oder die Pendlerpauschale berücksichtigt.
Es werden aber auch Einkommen als Grundlage genommen, die einer staatlichen Besteuerung nicht unterliegen (z.B.: Arbeitslosengeld, Karenzgeld, ausländische Einkünfte ...).
Bitte bedenken Sie:
Weitere Ermäßigungen
Weitere mögliche Ermäßigungen entnehmen Sie unserem Berechnungsfolder.
Nach § 14 der Kirchenbeitragsordnung werden diese Ermäßigungen von der Beitragsstelle berücksichtigt, sofern die entsprechenden Einkommensunterlagen sowie jene über die Belastungen vorgelegt werden.
Wir sind um Sie bemüht!
Für besonders schwierige Situationen und Umstände gibt es immer die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit den MitarbeiterInnen der zuständigen Kirchenbeitragsstelle. Die BeraterInnen werden sich in jedem Fall um eine Lösung bemühen.