+ Aus dem heiligen Evangelium nach Johannes
24 Thomas, genannt Didymus - Zwilling -, einer der Zwölf, war nicht bei ihnen, als Jesus kam.
25 Die anderen Jünger sagten zu ihm: Wir haben den Herrn gesehen. Er entgegnete ihnen: Wenn ich nicht die Male der Nägel an seinen Händen sehe und wenn ich meinen Finger nicht in die Male der Nägel und meine Hand nicht in seine Seite lege, glaube ich nicht.
26 Acht Tage darauf waren seine Jünger wieder versammelt, und Thomas war dabei. Die Türen waren verschlossen. Da kam Jesus, trat in ihre Mitte und sagte: Friede sei mit euch!
27 Dann sagte er zu Thomas: Streck deinen Finger aus - hier sind meine Hände! Streck deine Hand aus und leg sie in meine Seite, und sei nicht ungläubig, sondern gläubig!
28 Thomas antwortete ihm: Mein Herr und mein Gott!
29 Jesus sagte zu ihm: Weil du mich gesehen hast, glaubst du. Selig sind, die nicht sehen und doch glauben.
Lesung aus dem Brief an die Epheser
Brüder!
19 Ihr seid also jetzt nicht mehr Fremde ohne Bürgerrecht, sondern Mitbürger der Heiligen und Hausgenossen Gottes.
20 Ihr seid auf das Fundament der Apostel und Propheten gebaut; der Schlussstein ist Christus Jesus selbst.
21 Durch ihn wird der ganze Bau zusammengehalten und wächst zu einem heiligen Tempel im Herrn.
22 Durch ihn werdet auch ihr im Geist zu einer Wohnung Gottes erbaut.
Über Institutionen wird heute viel diskutiert. Doch geht ohne Leitung und Verwaltung relativ wenig. Es braucht Strukturen und Verantwortliche, die dafür sorgen, daß das Volk Gottes seinen Weg gehen kann, die Ideen einbringen und entscheiden. Insofern ist der vielzitierte Ausdruck von der "Amtskirche" in dieser Hinsicht falsch. Eine solche gibt es nicht, wohl aber Verantwortungsträger innerhalb der Gemeinschaft. Leitung entwickelt und entfaltet sich im Dialog.
Im Zentrum oder eben an der Spitze der Diözese steht der Bischof, Dr. Manfred Scheuer. Er trägt nach dem Kirchenrecht die Verantwortung im Bistum. Aus praktischen Gründen hat der Bischof Aufgaben delegiert. Man kann es mit der staatlichen Gewaltenteilung vergleichen: Die gesetzgebende (legislative) Gewalt übt der Bischof nach Beratung mit den Gremien und einzelnen Referenten aus, ebenso die ausführende (exekutive) Gewalt, die aber in der Praxis an den Generalvikar und die Amtsleiter delegiert wird, schließlich die richterliche (judikative) Gewalt durch den Gerichtsvikar (Offizial). Den Bischof berät das Domkapitel und das erweiterte Konsistorium. Die acht Domkapitulare treffen sich zusätzlich zu den Kapitelsitzungen wöchentlich zum Chorgebet.