+ Aus dem heiligen Evangelium nach Markus
In jener Zeit
7 rief Jesus die Zwölf zu sich und sandte sie aus, jeweils zwei zusammen. Er gab ihnen die Vollmacht, die unreinen Geister auszutreiben,
8 und er gebot ihnen, außer einem Wanderstab nichts auf den Weg mitzunehmen, kein Brot, keine Vorratstasche, kein Geld im Gürtel,
9 kein zweites Hemd und an den Füßen nur Sandalen.
10 Und er sagte zu ihnen: Bleibt in dem Haus, in dem ihr einkehrt, bis ihr den Ort wieder verlasst.
11 Wenn man euch aber in einem Ort nicht aufnimmt und euch nicht hören will, dann geht weiter, und schüttelt den Staub von euren Füßen, zum Zeugnis gegen sie.
12 Die Zwölf machten sich auf den Weg und riefen die Menschen zur Umkehr auf.
13 Sie trieben viele Dämonen aus und salbten viele Kranke mit Öl und heilten sie.
Schwestern und Brüder!
18 Ihr seid nicht zu einem sichtbaren, lodernden Feuer hinzugetreten, zu dunklen Wolken, zu Finsternis und Sturmwind,
19 zum Klang der Posaunen und zum Schall der Worte, bei denen die Hörer flehten, diese Stimme solle nicht weiter zu ihnen reden.
22 Ihr seid vielmehr zum Berg Zion hinzugetreten, zur Stadt des lebendigen Gottes, dem himmlischen Jerusalem, zu Tausenden von Engeln, zu einer festlichen Versammlung
23 und zur Gemeinschaft der Erstgeborenen, die im Himmel verzeichnet sind, und zu Gott, dem Richter aller, und zu den Geistern der schon vollendeten Gerechten,
24 zum Mittler eines neuen Bundes, Jesus, und zum Blut der Besprengung, das mächtiger ruft als das Blut Abels.
Über Institutionen wird heute viel diskutiert. Doch geht ohne Leitung und Verwaltung relativ wenig. Es braucht Strukturen und Verantwortliche, die dafür sorgen, daß das Volk Gottes seinen Weg gehen kann, die Ideen einbringen und entscheiden. Insofern ist der vielzitierte Ausdruck von der "Amtskirche" in dieser Hinsicht falsch. Eine solche gibt es nicht, wohl aber Verantwortungsträger innerhalb der Gemeinschaft. Leitung entwickelt und entfaltet sich im Dialog.
Im Zentrum oder eben an der Spitze der Diözese steht der Bischof, Dr. Manfred Scheuer. Er trägt nach dem Kirchenrecht die Verantwortung im Bistum. Aus praktischen Gründen hat der Bischof Aufgaben delegiert. Man kann es mit der staatlichen Gewaltenteilung vergleichen: Die gesetzgebende (legislative) Gewalt übt der Bischof nach Beratung mit den Gremien und einzelnen Referenten aus, ebenso die ausführende (exekutive) Gewalt, die aber in der Praxis an den Generalvikar und die Amtsleiter delegiert wird, schließlich die richterliche (judikative) Gewalt durch den Gerichtsvikar (Offizial). Den Bischof berät das Domkapitel und das erweiterte Konsistorium. Die acht Domkapitulare treffen sich zusätzlich zu den Kapitelsitzungen wöchentlich zum Chorgebet.