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Inhalt:

Das Diözesangericht führt in erster Linie Verfahren in Eheangelegenheiten durch.

Dazu gehören Verfahren, in denen ...

  • die Ungültigkeit einer Ehe geprüft und gegebenenfalls festgestellt wird ("Eheannullierung")
  • die Erhebungen für die Auflösung einer Ehe durchgeführt und zur Entscheidung an die Römischen Kurie weitergeleitet werden.

Die Rechtsprechung kirchlicher Gerichte beruht auf der eigenen, staatlicherseits anerkannten Rechtsordnung der Katholischen Kirche. Das Gesetzbuch, worin u. a. auch das kirchliche Eherecht und das Prozessrecht geregelt sind, ist der "Codex Iuris Canonici" (CIC) bzw. für Angehörige katholischer Ostkirchen "Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium" (CCEO).

 

Die Gerichtsbarkeit wird von unabhängigen Gerichtsorganen im Prozessweg ausgeübt. Die vom Diözesanbischof bestellten Richter*innen sind persönlich und sachlich unabhängig, allein dem Gesetz unterworfen und nicht weisungsgebunden.

 


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