Aufgabe des Bischöflichen Diözesangerichtes ist die Rechtsprechung im kirchlichen Bereich zur Klärung zweifelhafter Rechtsverhältnisse zum Schutz gefährdeter Rechte sowie zur gerichtlichen Prüfung und Ahndung von Rechtsverletzungen.
Die Rechtsprechung der kirchlichen Gerichte beruht auf der von staatlichen Regelungen unabhängigen Rechtsordnung der Katholischen Kirche. Das Gesetzbuch, worin u. a. auch das kirchliche Eherecht und das Prozessrecht genau geregelt sind, ist der "Codex Iuris Canonici" (CIC) bzw. für Angehörige katholischer Ostkirchen "Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium" (CCEO).
Die Gerichtsbarkeit wird von unabhängigen Gerichtsorganen im Prozessweg ausgeübt. Die vom Diözesanbischof bestellten Richter/innen sind persönlich und sachlich unabhängig, allein dem Gesetz unterworfen und nicht weisungsgebunden.
In erster Linie werden an den kirchlichen Gerichten Verfahren in Eheangelegenheiten durchgeführt.