Der Generalvikar (GV) ist der persönliche Vertreter des Bischofs in allen Verwaltungsangelegenheiten der Diözese und wird vom Bischof frei ernannt. Er handelt von Amts wegen immer mit "stellvertretender Vollmacht". Man nennt ihn deshalb auch das "Alter Ego" (lateinisch: "anderes Ich") des Bischofs.