Wednesday 7. June 2023

Alternativen zum Kirchenbeitrag in anderen Ländern

Derzeit werden die Kirchenbeiträge als Pflichtbeiträge vorgeschrieben. Diese Form ermöglicht es den Verantwortlichen, mit festen Größen zu kalkulieren und die kontinuierliche Arbeit zu sichern. 

Allein schon aus der Verantwortung den MitarbeiterInnen gegenüber ist das wichtig, hat doch die Diözese Monat für Monat 1.600 MitarbeiterInnen zu bezahlen. Vor diesem Hintergrund sind auch alternative Formen zum derzeit geltenden System zu sehen:

 

Pfarren heben den Kirchenbeitrag selbst ein:

Freiwillige Spenden
haben den Nachteil, dass sie nicht einzuschätzen sind und nicht kontinuierlich fließen. Sie sind nur schwer kalkulierbar und würden die Kontinuität der Arbeit der Kirche und ihrer Organisationen gefährden.
Eintritt für Kirchengänger:
Mit Eintritten wären die Leistungen und das Angebot der Kirche nicht zu finanzieren. Die Kirche ist kein Verein. Um die Leistungen und Aufgaben der Kirche so zu bewältigen, wie das zurzeit der Fall ist, müsste man von den Kirchengängern (zusätzlich zur sonntäglichen Sammlung) noch rund € 2,18 Eintritt verlangen. Eine Familie mit zwei Kindern müsste also € 8,72 aufwenden. Will diese Familie jeden Sonn- und Feiertag den Gottesdienst besuchen, ergibt sich ein Jahresbetrag von € 453,48, unabhängig von der Einkommenssituation. Viele, die möchten, könnten sich regelmäßige Kirchenbesuche nicht mehr leisten.
Kultursteuer statt Kirchenbeitrag:
In Italien wird die Kirche über die sogenannte Kultursteuer finanziert. 0,8% seiner Lohn- oder Einkommensteuer - sie wird vom Staat eingehoben -kann der italienische Steuerzahler entweder einer bestimmten Kirche, einer Sozialeinrichtung oder dem Staat widmen. Berechnungen haben ergeben, dass die Kultursteuer in Österreich zwischen 4% und 6% der Einkommensteuer betragen müsste, um die jetzigen Kirchenbeitragseinnahmen zu erreichen.
Finanzierung durch den Staat:
Ein System, in dem der Staat die Kirche finanziell "aushält", weist in die Vergangenheit und nicht in die Zukunft. Staat und Kirche müssen um der Menschen willen zusammenarbeiten, aber sie sollen voneinander unabhängig sein. Niemand soll den anderen zu bevormunden versuchen.
Die Einhebung kirchlicher Finanzmittel durch den Staat würde Abhängigkeiten schaffen, die in Österreich garantierte Eigenständigkeit der Kirche wäre gefährdet.
Kirchensteuereinhebung durch den Staat:
In Deutschland wird die Kirchensteuer vom Staat eingezogen. Die Kirche erspart sich zwar den Apparat zur Einhebung, ein Kontakt zu den Beitragszahlern ist aber nicht gegeben. Härtefälle, menschliche Schicksalsschläge, finanzielle Belastungen finden kaum Berücksichtigung.
Bezahlung des Klerus durch den Staat:
In Belgien wird der Klerus der kath. Kirche durch den Staat bezahlt. Alle sonstigen benötigten finanziellen Mittel werden durch Spenden aufgebracht.
Pfarren heben den Kirchenbeitrag selbst ein:
In manchen Kantonen der Schweiz heben die Pfarren (durch die jeweiligen Arbeitgeber) die Kirchenbeiträge selbst ein und geben einen Teil an die Diözese weiter. Zwischen den Pfarren gibt es keinen Finanzausgleich.

 

Mag.a Ursula Schmidinger
Mag.a Ursula Schmidinger
Fachbereichsleiterin
T.: 0732/79800-1461
 Stefanie Lepka
Stefanie Lepka
Büroassistentin
T.: 0732/79800-1461

 

 

Bankverbindung
IBAN: AT753400000000164400
BIC: RZOOAT2L


 

 

       

Bei TELEBANKING bitte im Feld Verwendungszweck unbedingt Ihre Beitragsnummer angeben!

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