Donnerstag 25. April 2024

Vorsichtsmaßnahmen bezüglich Corona-Virus (COVID-19)

Vorsichtsmaßnahmen bezüglich Corona-Virus

Neuer bischöflicher Erlass bezüglich Corona-Virus (COVID-19) vom 12. März 2020.

Seelsorge in der Katholischen Kirche in Oberösterreich in Corona-Zeiten

 

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12. März 2020

 

Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie

 

Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hat der Bundeskanzler die Spitzen der anerkannten Kirchen- und Religionsgemeinschaften am heutigen Donnerstag zu einer Beratung eingeladen. Seitens der katholischen Kirche hat Kardinal Schönborn als Vorsitzender der österreichischen Bischofkonferenz teilgenommen. Dabei wurden den Kirchenvertretern von Seiten der Regierung die Expertise und aktuellen Erkenntnisse zum Coronavirus vorgelegt. Aufgrund der jüngsten Situation wurden gemeinsam Maßnahmen vereinbart.

 

 

Bischof Manfred Scheuer ordnet daher für die Diözese Linz Folgendes an:

  • Versammlungen aller Art (in geschlossenen Räumen und im Freien) bedeuten ein hohes Übertragungsrisiko und sind bis auf weiteres abzusagen.
  • Gottesdienste finden daher ab Montag, 16.3.2020 ohne physische Anwesenheit der Gläubigen statt. Doch die Kirche hört nicht auf zu beten und Eucharistie zu feiern. Die Priester sind aufgerufen, die Eucharistie weiterhin für die ihnen anvertrauten Gläubigen und für die Welt zu feiern. Die Gläubigen sind eingeladen, über Medien teilzunehmen (Radio, Fernsehen, Onlinestream ...) und sich im Gebet zuhause anzuschließen.

Obwohl diese Regelung erst mit Montag in Kraft tritt, können Pfarrverantwortliche für die Feier des kommenden Sonntags entscheiden, ob sie diese neue Regelung bereits vorwegnehmen.

  • Sämtliche aufschiebbare Feiern (Taufen, Hochzeiten etc.) sind zu verschieben.
  • Begräbnisse sollen im kleinsten Rahmen bzw. außerhalb des Kirchenraumes stattfinden. Das Requiem, bzw. andere liturgische Feiern im Zuge des Begräbnisses, sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
  • Weitere Versammlungen (Gruppenstunden, Sitzungen, Sakramentenvorbereitungen, Bibelkreise, Gebetsrunden, Exerzitien ...) sind abzusagen.
  • Kirchen sind zum persönlichen Gebet tagsüber offen zu halten.

Diese Anweisungen sind den Gläubigen verpflichtend am kommenden Sonntag im Gottesdienst, bzw. wenn diese bereits abgesagt wurden, durch Aushang im Schaukasten und über die pfarrlichen Medien mitzuteilen.

 

Es ist uns bewusst, dass dies schwerwiegende Maßnahmen sind, die nicht leichtfertig getroffen wurden. Bei all dem geht es darum, vor allem die Gruppe der alten und kranken Menschen zu schützen, die am meisten gefährdet sind. Die Maßnahmen sind Ausdruck einer recht verstandenen christlichen Selbst- und Nächstenliebe. Wir als Kirche hören nicht auf, für die Sorgen und Nöte der Menschen in verantwortungsvoller Weise da zu sein, für sie zu beten und die Eucharistie zu feiern, gerade in dieser schwierigen Situation.

 

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10. März 2020

 

Diözesanbischof Manfred Scheuer hat am 10. März 2020 einen Erlass zur Anwendung der Präventionsmaßnahmen im Bereich der Katholischen Kirche in Oberösterreich herausgegeben, die ab sofort verbindlich sind. 

 

Die von der österreichischen Bundesregierung beschlossenen Vorgaben zu den Präventionsmaßnahmen bezüglich des Corona-Virus sind auch seitens der katholischen Kirche einzuhalten. Ab Mittwoch, 11. März 2020 werden per Erlass bis Anfang April 2020 im öffentlichen Bereich generell alle Outdoor-Veranstaltungen über 500 TeilnehmerInnen abgesagt, ebenso alle Indoor-Veranstaltungen über 100 TeilnehmerInnen. Dies betrifft auch alle Gottesdienstformen und kirchlichen Veranstaltungen, die von den Verantwortlichen in ihrem jeweiligen Bereich umzusetzen sind, auch wenn das kirchliche Leben so weit wie möglich der akuten Situation angepasst weitergehen soll.

 

Diözesanbischof Manfred Scheuer hat einen Erlass zur Anwendung der Präventionsmaßnahmen im Bereich der Katholischen Kirche in Oberösterreich herausgegeben. Diese vorläufigen Anordnungen sind ab sofort für alle verbindlich, bis nötigenfalls noch weitreichendere Maßnahmen getroffen werden müssen.

 

Öffentliche Gottesdienste können entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im kleinen Rahmen abgehalten werden, das heißt: Nicht mehr als 100 Personen in einem geschlossenem Raum!

 

Personen der Corona-Risikogruppe, insbesondere Menschen mit höherem Lebensalter oder Vorerkrankungen, sollen ermutigt werden, sich besonders zu schützen und ihr Verhalten in dieser Zeit dementsprechend anzupassen. Aus diesem Grund dispensiert der Diözesanbischof bis auf Weiteres von der Sonntagspflicht, sollte aufgrund der Maßnahmen eine Teilnahme am Sonntagsgottesdienst nicht möglich oder angeraten sein. Damit wird aus diesem Grund ein Fernbleiben gewissensmäßig gestattet, jedoch zugleich auf das private Gebet im Familienkreis oder die Möglichkeit der in den Medien übertragenen Gottesdienste hingewiesen. So werden im ORF-Radio jeden Sonn- und Feiertag um 10.00 Uhr katholische Gottesdienste übertragen bzw. erfolgt auch eine tägliche Übertragung einer Messfeier etwa über Radio Maria oder Radio Klassik Stephansdom.

 

Das Liturgiereferat der Diözese Linz hat für alle, die zuhause bleiben (müssen), Gebetsvorschläge erarbeitet mit der Bitte, diese auch weiterzugeben. Die Vorschläge werden auf der Website des Liturgiereferats laufend ergänzt.

 

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Weiters ist die dringende Empfehlung zu beachten, dass die Mund- und Kelchkommunion mit Rücksicht auf die Gefährdung anderer Personen auszusetzen sind und dass auf den Friedensgruß durch Händedruck zugunsten alternativer Formen (z. B. Zunicken) ebenso wie auf den Gebrauch von Weihwasser verzichtet werden soll.

 

Im Übrigen sind die Hygiene-Maßnahmen des Österreichischen Liturgischen Institutes für liturgische Dienste zu beachten.

 

Für die Verabschiedung von Verstorbenen gilt in praktischer Umsetzung der staatlichen Anordnungen unabhängig von der Beerdigungsform, dass diese nur im Rahmen einer Trauerfeier im engeren Kreis der Familie stattfinden kann. Der Sterbegottesdienst bzw. das Requiem für die Verstorbenen soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Hochzeiten und Taufen im kleinen Kreis sind möglich, wobei auch hier die staatlichen Regelungen (max. 100 Personen) zu beachten sind.

 

Bischof Manfred Scheuer bittet in dieser besonderen Situation vor allem um das Gebet für die Erkrankten und für alle, die Verantwortung für die Gesundheit, die Pflege und das Wohlergehen von Menschen haben. Darüber hinaus lädt er dazu ein, auch außerhalb von Gottesdienstzeiten Kirchen zum persönlichen Gebet aufzusuchen, die deshalb zu den üblichen Zeiten weiterhin offen gehalten werden.

 

Absage von diözesanen Veranstaltungen

 

Die behördlichen Präventions-Vorgaben machen die Absage von großen diözesanen Veranstaltungen notwendig. Betroffen sind zum Beispiel der Pastoralrat (13./14. März), der Priesterrat (18. März) und die Bischofsvisitation im Dekanat Wels-Stadt (22. bis 29. März).

 

Die Katholische Privat-Universität Linz wird mit Mittwoch, 11.3. bis (vorerst) 3. April 2020 den Lehrveranstaltungsbetrieb in der bisherigen Präsenzform einstellen und hat u. a. die Thomasakademie (12.3.) abgesagt.

 

Grundsätzlich sind bei allen Veranstaltungen in kirchlichen Häusern die staatlichen Vorgaben einzuhalten.

 

Hingewiesen sei nochmals auf die Aussagen der Bundesregierung:

 

Innenminister Karl Nehammer erklärte, dass Verstöße gegen die Auflagen bei Veranstaltungen als Straftatbestand gälten; schließlich bedeute dies, "nicht dabei mitzuwirken, dass sich eine Epidemie nicht ausbreitet", so der Innenminister. Bundeskanzler Kurz betonte, die Regelung betreffe auch Familienfeiern wie etwa Hochzeiten. Veranstalter sollten auch bei einem Nicht-Erreichen der Höchstgrenzen eine Absage erwägen, wo dies sinnvoll sei: "Alles, was in den nächsten Wochen an Kontakt reduziert werden kann, hilft der ganzen Gesellschaft", so der Bundeskanzler.

 

 

Das Sozialministerium empfiehlt im Rahmen der Einschränkungen von Sozialkontakten, dass Angehörige von Personen, die sich in einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus befinden, ersucht werden, von Krankenbesuchen abzusehen oder diese auf ein Minimum zu beschränken. Auch hier empfiehlt sich telefonischer Kontakt. Dies ist besonders auch bei den pfarrlich organisierten Besuchsdiensten (in Krankenhäusern und Altenheimen) zu berücksichtigen. Der Dienst von SeelsorgerInnen ist davon nicht betroffen.

 

Grundsätzliche Informationen zum Corona-Virus sind laufend aktualisiert auf der Website des Sozialministeriums zu finden.

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