Donnerstag 1. Oktober 2026

Katholische Kirche verurteilt Todesstrafe offiziell

Der Vatikan veröffentlichte am 2. August 2018 eine Änderung des Weltkatechismus: Die Todesstrafe sei „unzulässig, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt.“

Die katholische Kirche hat die Todesstrafe in ihrer Lehre offiziell ausgeschlossen. In einer am Donnerstag, 2. August 2018, vom Vatikan veröffentlichten Änderung des Katechismus heißt es, die Todesstrafe sei „unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“. Die Kirche setze sich daher „mit Entschiedenheit“ für die Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt ein. In der bislang gültigen Fassung hieß es, die Kirche schließe die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen nicht aus, wenn dies der einzige Weg wäre, Menschen vor einem Aggressor zu schützen.

 

Der aktualisierte Katechismus-Artikel 2267 führt aus, heute gebe es „ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat“. Zudem habe sich das Verständnis vom Sinn von Strafsanktionen gewandelt. Auch gebe es inzwischen wirksamere Haftsysteme, die sowohl die Sicherheit der Bürger garantierten als auch eine Besserung des Täters erlaubten.

 

Der neue Katechismus-Text verweist als Quelle auf eine Ansprache von Papst Franziskus am 11. Oktober 2017. In einer Rede vor Kurienvertretern anlässlich der Veröffentlichung des Katechismus von 25 Jahren sprach er sich für eine offizielle Verurteilung der Todesstrafe aus.

 

Im vollen Wortlaut führt der neue aktualisierte Katechismus-Artikel 2267 in der vom Vatikan verbreiteten deutschen Fassung Folgendes aus:

 

„Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen.

 

Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat.

 

Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen. Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass 'die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt' [1], und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.

 

[1] Papst Franziskus, Ansprache zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der Katholischen Kirche, 11. Oktober 2017“

 

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