Donnerstag 28. März 2024

Abschied von lieben Verstorbenen: Kirchliche Bestattungsrituale geben Halt in der Trauer

Der Liturgiewissenschafter Univ.-Prof. Dr. Ewald Volgger OT sprach am 23. Oktober 2017 auf Einladung des OÖ. Journalisten-Forums im OÖ. Presseclub über die Bedeutung von Bestattungs- und Verabschiedungsritualen und diesbezügliche Trends.

Dr. Ewald Volgger, Professor für Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie an der Katholischen Privat-Universität (KU) Linz, wies eingangs auf das Grundanliegen von Menschen hin, ihre Verstorbenen in Würde zu bestatten und in das Abschiednehmen gleichsam die Gefühle für die verstorbene Person hineinzulegen. „Ein Blick in die Geschichte und in die Kulturen zeigt, dass ein würdeloser Umgang mit einem Leichnam auch immer so etwas wie Schändung bedeutet“, so der Liturgiewissenschafter.

 

Univ.-Prof. Dr. Ewald Volgger OT

Univ.-Prof. Dr. Ewald Volgger OT. © Diözese Linz / Kraml.

 

Vorherrschende Bestattungsformen: Erdbestattung und Kremation mit Urnenbestattung

 

Im weiteren europäischen Kulturraum sind zwei Formen der Bestattung üblich und vorherrschend: einerseits die Erdbestattung, andererseits die Kremation mit Urnenbestattung. Die katholische Kirche begleitet beides. Volgger betonte, die katholische Kirche halte traditionell am Ideal eines dreiteiligen Bestattungsrituals fest: Zunächst erfolgt die Aufbahrung des Leichnams (entweder zu Hause oder in einem Aufbahrungsraum). Zweiter Schritt ist die Prozession mit dem Leichnam in die Kirche zum Begräbnisgottesdienst, danach die Prozession vom Ort der Eucharistiefeier auf den Friedhof – traditionell begleitet vom Gesang „Zum Paradies mögen Engel dich geleiten“. Auf dem Friedhof wird der Verstorbene schließlich bestattet. Prof. Volgger dazu: „Das Bestattungsritual will den letzten Weg eines Menschen begleiten. Dem Toten wird eine letzte Heimat, ein letzter Ort gegeben. Dieser Ort ist auch aus psychologischer Sicht wichtig für die Hinterbliebenen: Es ist ein Ort der Trauer, wo sie ein Stück ihrer Trauerarbeit leisten können. Deshalb spielt für viele auch die Gestaltung dieses Ortes eine wesentliche Rolle.“

 

Der Liturgiewissenschafter betonte, in der Praxis wären viele Situationen und Umstände mit diesem Ideal nicht vereinbar. Deshalb gebe es unterschiedliche Formen, um der privaten Lebenssituation von Menschen, der Situation in Pfarren und auf Friedhöfen gerecht zu werden. Mögliche Formen seien eine Eucharistiefeier mit anschließender Bestattung, die Bestattung mit anschließender Eucharistiefeier oder eine Bestattung unabhängig von der Eucharistiefeier.

 

Einen großen Unterschied, was Bestattungsrituale betrifft, ortet Prof. Volgger zwischen Stadt und Land: „In der Stadt ist der Grad der Anonymität höher, auf dem Land sind die Beziehungsstrukturen noch intensiver. Dort feiern viel mehr Menschen das Begräbnis mit und nehmen so Anteil an der Trauer der Angehörigen“, so der Liturgiewissenschafter. Was Stadt und Land gleichermaßen betreffe, sei der markante Anstieg bei den Kremationen und anschließenden Urnenbestattungen, weiß Volgger: „Auch in manchen ländlichen Orten machen sie bereits 60 bis 70 Prozent der Bestattungen aus.“ Dies führe auch dazu, dass die Urne genauso behandelt werde wie der Sarg, besonders dann, wenn die Bestattung der Urne die einzige Feier sei. Auch bei der Urnenbestattung gebe es unterschiedliche Feierformen: So werde der Leichnam einer im Krankenhaus verstorbenen Person ins Krematorium gebracht, die Urnenbestattung erfolge zu einem späteren Zeitpunkt. Der/Die Verstorbene könne auch in der Pfarre oder in der örtlichen Aufbahrungshalle aufgebahrt werden, danach erfolge die Kremation und hierauf die Familienfeier mit der Bestattung der Urne.

 

Friedhof im Herbst

Friedhöfe als Orte der Erinnerung. © Pexels / www.pixabay.com CC0 1.0

 

„Stiller Abschied ist ein Stück weit Verweigerung menschlicher Bedürfnisse“

 

Einen weiteren Trend, den Prof. Volgger beobachtet: der häufiger werdende Wunsch nach einem stillen Abschied, über den nach erfolgter Beisetzung mit einer Traueranzeige informiert wird. Diese „Privatisierung des Todes“ und den Rückzug in die Familiensituation sieht die Kirche eher kritisch, wie der Experte erläutert: „Wir verurteilen nicht die Form der Verabschiedung. Es ist aber zu bedenken, dass durch den Abschied im engsten Familienkreis Menschen ausgeschlossen werden, die auch das Bedürfnis haben, sich zu verabschieden: etwa KollegInnen oder FreundInnen. Angehörige kennen oft das persönliche Umfeld des bzw. der Verstorbenen gar nicht genau – sie wissen nicht, wo engere Beziehungen bestanden, mit wem es gute Kontakte gab.“ Für ihn, so Volgger, sei der stille Abschied deshalb „ein Verlust von Menschlichkeit und ein Stück weit die Verweigerung von menschlichen Bedürfnissen“. Der Kirche sei es ein Anliegen, sich als Gemeinschaft zu versammeln und trauernden Angehörigen einen Ort zu geben, wo sie in ihrer Trauersituation Halt finden.

 

Auch die sogenannte „Zehrung“ nach der Bestattung hält Volgger für einen wichtigen Brauch, der zum Ritual der Verabschiedung dazugehört. „Zunächst ist da der rein praktische Grund: Manche Verwandte kommen von weit her und brauchen vor dem Heimfahren eine Stärkung. Das gemeinsame Essen und Reden ist aber bei Verlusterfahrungen auch wichtig, um die Beziehung zu stärken, um wieder nach vorn zu schauen und sozusagen gemeinsam in die Zukunft aufzubrechen.“

 

 

Persönliche Entscheidung von Menschen respektieren

 

Seien Menschen aus der Kirche ausgetreten, werde diese freie Entscheidung auch nach deren Tod von der Kirche selbstverständlich respektiert, so Prof. Volgger. Die meisten Ausgetretenen würden sich angesichts des Todes auch kein Ritual von der Kirche erwarten. „Anders ist es bei den Angehörigen, die oft selbst Kirchenmitglieder sind bzw. manchmal vom Austritt des Verstorbenen erst bei dessen Tod erfahren. Viele Angehörige haben den Wunsch, dass die Kirche die Bestattung vornimmt – und diesen Wunsch will die Kirche nicht verweigern“, betont der Liturgiewissenschafter. In Absprache mit den Angehörigen wird dann ein geeignetes Ritual gefunden.

 

Wünscht jemand kein kirchliches Begräbnis, etwa Menschen ohne Bekenntnis, gibt es andere Abschieds- und Bestattungsrituale. Prof. Volgger hält in diesem Fall die Tätigkeit von TrauerrednerInnen für „einen wertvollen menschlichen Dienst“.

 

Univ.-Prof. Dr. Ewald Volgger OT

Liturgiewissenschafter Univ.-Prof. Dr. Ewald Volgger OT. © Diözese Linz / Kraml

 

„Die Kirche sagt: Es soll nicht alles möglich sein, was möglich ist“

 

Volgger wies im Zusammenhang mit der Urnenbestattung auf ein Vatikandokument hin, das im Oktober 2016 von der Glaubenskongregation veröffentlicht worden war. Kern des Dokuments ist der Umgang mit der Asche Verstorbener aus katholischer Sicht. Als Beispiel nannte der Experte den Wunsch, die Asche eines verstorbenen Angehörigen in Form eines Edelsteinrings am Finger zu tragen – eine Form der Aufbewahrung der Asche, die die Kirche nicht gutheißt. „Daraus ergeben sich grundsätzliche Fragen. Ein Leichnam ist aus staatlicher Sicht kein Eigentum und gehört niemandem. Bei einem Ring ergibt sich aber etwas wie ein ‚Eigentumsrecht‘: Wer von den Kindern bekommt nun den Ring? Oder: Was geschieht mit der Oma, wenn der Ring vererbt wird?“, macht Volgger auf mögliche Konsequenzen aufmerksam. Ähnlich gelagert sei der Fall, wenn die Urne eines Angehörigen im eigenen Garten bestattet werde und die Familie umziehe bzw. neue Besitzer das Haus übernähmen. Der Liturgiewissenschafter: „Die Kirche sagt: Es soll nicht alles möglich sein, was möglich ist.“

 

Zu Bestattungen in einem sogenannten Friedwald meint Volgger: „Sie sind für die katholische Kirche möglich, wenn der Ort, wo der Verstorbene bestattet ist, mit dem Namen der Person und dem christlichen Zeichen des Kreuzes gekennzeichnet ist. Der Name eines Menschen soll nicht vergessen werden. Auch im Tod bleibt die Individualität eines Menschen erhalten, die auch für den Trauerprozess von Bedeutung sein kann“, ist Volgger überzeugt.

 

 

„Das Sterben gehört zum Leben“

 

Manche Menschen planen ihr Begräbnis noch zu Lebzeiten selbst. „Es ist wertvoll, wenn Menschen sich mit ihrem eigenen Ableben auseinandersetzen können. Das befremdet manche vielleicht, ist aber für die Angehörigen sehr hilfreich, weil sie dann die Wünsche des bzw. der Verstorbenen genau kennen“, so Volgger. Es gebe auch Angehörige, die ganz ohne Erwartungen und Ideen kämen und einfach froh seien, wenn ihnen die Planung des kirchlichen Begräbnisses abgenommen werde. „Es ist hilfreich, dass die Kirche Rituale kennt – das wird auch bei Katastrophen immer wieder spürbar, wenn man sich auf kirchliche Rituale der Trauer und des Gedenkens stützen kann“, so Volgger.

 

Rituale hätten sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte auch dadurch verändert, dass immer weniger Menschen zu Hause sterben, weiß der Experte. „Früher wurden die Verstorbenen zu Hause von den Angehörigen gewaschen, angezogen und aufgebahrt. Verabschiedungsrituale wie die gemeinsame Totenwache, ein letzter Kuss, ein letztes Kreuzzeichen auf die Stirn führten zu einem selbstverständlichen Umgang mit dem Tod, auch für Kinder und Jugendliche. Es war klar, wer aus der Nachbarschaft die Todesnachricht weitergibt, oft wurde die Trauerfamilie von den Nachbarn bekocht – da wurde viel Solidarität spürbar. Und es war klar: Das Sterben gehört einfach zum Leben. Wenn Menschen heute in der Aufbahrungshalle aufgebahrt werden, geht diese dichte menschliche Erfahrungsmöglichkeit verloren“, bedauert der Liturgiewissenschafter.

 

 

Sensibler Abschied von ungeborenen Kindern

 

Sterben Kinder im Mutterleib, ist das für die betroffenen Eltern bzw. Familien eine besonders schmerzliche Erfahrung, die nicht selten tabuisiert wird. Hier versuchen Krankenhaus-SeelsorgerInnen die Betroffenen je nach deren individuellen Bedürfnissen gut zu begleiten. „Wichtig ist es, dem Kind einen Namen zu geben. Man kann es auch zur Familie zählen – das ist oftmals hilfreich für die Geschwister, die mitbekommen haben, dass die Mama schwanger ist und dann plötzlich etwas passiert“, so Volgger. In den Krankenhäusern gibt es auch die Möglichkeit, in speziellen Gottesdiensten ungeborene Kinder liturgisch zu betrauern und zu verabschieden. Die meisten Friedhöfe haben Gedenkorte für verstorbene ungeborene Kinder geschaffen. In vielen Pfarren werden Gottesdienste gefeiert, zu denen betroffene Eltern bzw. Familien eingeladen sind. „In den vergangenen 25 Jahren hat sich in diesem Bereich viel entwickelt“, weiß der Experte.

 

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