Freitag 19. April 2024

Streit in der Bioethikkommission über assistierten Suizid

Rosen mit Kerzen

Die österreichische Bioethikkommission hat am 12. Februar 2015 Empfehlungen zum Thema Sterbehilfe abgegeben, wobei die Kommissionsmitglieder deutlich unterschiedlicher Meinung waren.

16 der 25 Mitglieder befürworteten eine Lockerung des strafrechtlichen Verbots der Mitwirkung am Suizid, während acht Mitglieder eine derartige Neuregelung als problematisch bezeichneten. Der am Donnerstag in einer Pressekonferenz präsentierte Abschlussbericht, der insgesamt vier unterschiedliche Voten abbildet, soll laut der Kommissionsvorsitzenden Christiane Druml möglichen Regierungsmaßnahmen eine Linie vorgeben.

Das von Druml präsentierte Mehrheitsvotum spricht sich für Straflosigkeit für Angehörige und nahestehende Personen aus, die "einer an unheilbarer, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidenden Person beim Suizid Hilfe leisten, sofern die Beweggründe - Loyalität oder Mitleid - verständlich seien.

Der diese Handlung bisher betreffende Paragraph 78 im Strafgesetzbuch (StGB) sollte demnach gelockert werden.

Abweichend davon erklärten acht Kommissionsmitglieder, dass schon die derzeitige Rechtsordnung bei der Frage, ob in einem konkreten Fall rechtswidriges Verhaltens vorgelegen sei, den Einzelfall prüfe und Gewissensnot angemessen berücksichtige statt Pauschalurteile zu fällen, wie Befürworter argumentierten. Eine Abänderung des StGB-Paragraphen 78 würde ein völlig falsches Signal an die Gesellschaft richten und könnte dazu beitragen, dass assistierter Suizid zum Normalfall werde, erklärte des Grazer Moraltheologe Walter Schaupp, ein Unterzeichner des Minderheitenvotums, das Bedenken.

Wie das Minderheitenvotum weiter feststellte, wäre die vorgeschlagene Abänderung des § 78 StGB - die Straffreistellung bestimmter Ausnahmen - in vielerlei Hinsicht problematisch. So gebe es enorme Unschärfen bei Begriffen wie "begrenzte Lebenserwartung" oder bei der Überprüfbarkeit der Vorbedingungen, zudem würden Ärzte keineswegs aus einem Gewissenskonflikt entlassen, wie von Befürwortern vorgetragen. Statt einer Strafgesetzbuch-Änderung wurde deshalb - als "niederschwelligere Alternative" - die Erstellung von Richtlinien angeregt, nach denen Staatsanwälte prüfen können, ob Einzelfälle weiterverfolgt werden müssen oder nicht. Schaupp: "Dass in milden Formen der Involvierung Angehöriger - etwa allein durch menschlichen Beistand - Anklage erhoben wird, will niemand."

Selbst innerhalb des Minderheitenvotums gab es innerhalb der Kommission jedoch vier Mitglieder, die ihre Meinung in einem Sondervotum noch weiter präzisierten. Die Äußerung eines Wunsches nach dem Lebensende dürfe nicht mit tatsächlicher Suizidabsicht gleichgesetzt werden, hieß es hier, zudem seien diese Äußerungen vor allem Ausdruck eines Leidensdrucks, der eine Verbesserung der Lebenssituation als Ziel haben müsse. Jeder Suizid - egal ob "aus der Mitte des Lebens" oder bei lebensbedrohlicher Erkrankung - sei zudem ein "tragischer Schlussstrich", den es gesellschaftlich zu vermeiden gelte.

Bei anderen Themen gab es in der Kommission hingegen Einstimmigkeit - etwa darin, dass am Lebensende "unverhältnismäßige medizinische Interventionen" vermieden werden sollten und hier mehr Rechtssicherheit erforderlich sei. "Absolut dringend" werde laut Druml auch der Bedarf für den bundesweiten Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizdienste sowie der verstärkten Ausbildung in diesem Bereich gesehen. Abgebaut werden sollten zudem die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht oder das Bewusstsein in der Bevölkerung für individuelle gesundheitliche Vorausplanung für das Lebensende.

O-Töne unter www.kathpress.at/audio

 

Bioethikkommission im Bundeskanzleramt

 

Kathpress

 

 

 

Katholische Aktion: Sterbehilfediskussion ist "gedreht" worden 

 

Die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) hat am Sonntag Justizminister Wolfgang Brandstetter für sein Nein zu Lockerungen beim Suizidbeihilfeverbot gedankt und an Vizekanzler Reinhold Mitterlehner appelliert, sich ebenso klar zu positionieren. Scharfe Kritik übte die KAÖ an den Proponentinnen und Proponenten für Suizidbeihilfe-Straffreiheit innerhalb der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, weil sie es letztlich geschafft hätten, die Sterbehilfediskussion zu drehen.    

"Wer die Selbstbestimmung unheilbar kranker und intensiv pflegebedürftiger Menschen schützen will, der darf gerade diese Tür nicht öffnen, auch nicht einen kleinen Spalt. Denn so wird es erst möglich, auf direkte oder subtile Weise Sterbenskranken zu signalisieren, dass sie den Mitmenschen und der Gesellschaft einen 'Dienst' erweisen würden, wenn sie 'freiwillig' vorzeitig aus dem Leben scheiden", warnte  KAÖ-Präsidentin Gerda Schaffelhoffer in einer Aussendung.

"Auch wenn die gesetzlichen Regelungen so gefasst würden, dass nur unter ganz bestimmten Umständen Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid gegeben und bezahlte Beihilfe untersagt wäre: Die Erfahrung lehrt, dass solche Bestimmungen in der Praxis immer unscharf sind. Und die Erfahrung zeigt zudem, dass findige Geschäftemacher ganz schnell rechtliche Schlupfwinkel finden, um ihre Suizidbeihilfe-Dienste anbieten zu können. Als Vorwand dient dann immer die vorgebliche 'Selbstbestimmung' des Patienten. Ob die Entscheidung zum einem vorzeitigen Lebensende tatsächlich freiwillig war, lässt sich dann im Nachhinein meist nur schwer überprüfen", heißt es in der KAÖ-Aussendung.  

Würde am Ende des Lebens bedeute zwar, schmerzfrei und in guter Umgebung zu sterben, worin SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zuzustimmen sei. "Eine assistierte Selbsttötung gehört aber sicher nicht dazu", so Schaffelhofer zu der vorwöchigen  mehrheitlichen Empfehlung der Bioethikkommission. Diese will Beihilfe zum Suizid unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen.

Die KAÖ-Präsidentin bekräftigte ihre bereits vor der Sitzung der Kommission geäußerte Kritik, dass mit einer solchen Straffreistellung betroffene Patienten unter Druck geraten können. Erfreut zeigte sie sich über die Aussage von Justizminister Brandstetter, "dass es ein Fehler wäre, hier Lockerungen vorzunehmen". Sie hoffe, dass sich jetzt auch Mitterlehner diesem klaren Nein anschließe.

Mitterlehner hatte am Samstag im ORF-Mittagsjournal erklärt, er sei "eher skeptisch" bezüglich einer Lockerung des Verbotes des assistieren Suizids im Strafrecht und er wolle "nicht Liberalisierung um jeden Preis". "Ich wüsste nicht, welcher Preis dafür stünde, einer Lockerung zuzustimmen", so die KAÖ-Präsidentin. Wenn Straffreiheit eingeführt wird, würden sich auch nahe Verwandte und Ärzte zunehmend dazu gedrängt sehen, Menschen bei ihrer Selbsttötung helfen zu müssen, auch wenn sie das mit ihrem Gewissen nicht oder nur schwer vereinbaren können, gab sie zu bedenken.

"Besonders dankbar bin ich der Österreichischen Ärztekammer, dass sie sich so entschieden und einhellig gegen eine solche Straffreistellung wehrt. Ihre klare Haltung, dass es nicht zu den Aufgaben eines Arztes gehört, den Tod herbeizuführen, sollte dem Gesetzgeber Argument genug sein, den Empfehlungen der Bioethikkommission nicht zu folgen", unterstrich Schaffelhofer. Sie verwies darauf, dass sich etwa die deutsche Bundesärztekammer sich in genau diesem Sinne festgelegt hat.

Schaffelhofer würdigte zudem das abweichende Minderheitsvotum in der Bioethikkommission zur Frage der Straffreiheit der Beihilfe zum Selbstmord. Darin wird unter anderem vorgeschlagen, dass anstelle von Straffreistellung die Berücksichtigung etwaiger Gewissensnot in Strafverfahren zielführender wäre.

Kritik an Ernennungen für die Kommission  

Generell sei festzuhalten, dass die Bioethikkommission ein Beratungsgremium des Bundeskanzlers ist, der auch deren Mitglieder ernennt - "womit auch klar ist, dass er der jeweilige Bundeskanzler eine bestimmte gesellschaftspolitische Ausrichtung forciert". Wer die Stellungnahmen der Kommission über die Jahre verfolge, könne beobachten, dass sie in ihrer Mehrheit vor allem einer Liberalisierung in medizin- und bioethischen Fragen das Wort rede.

"Die letzte Entscheidung der Bioethikkommission ist umso mehr abzulehnen, weil der im Regierungsübereinkommen festgehaltenen Sorge um einen noch besseren Schutz der Würde des Menschen am Lebensende nicht Rechnung  getragen wird. Hat man anfänglich in allen Parteien darüber nachgedacht, ob zu diesem besseren Schutz eine verfassungsrechtliche Verankerung nicht am zielführendsten wäre, will man davon nun nichts mehr wissen, im Gegenteil, der bisherige Schutz soll zusätzlich relativiert werden", so die KAÖ-Präsidentin: "Der Zug fährt also wieder einmal in die falsche Richtung. Die Bioethikkommission hat die Diskussion bewusst gedreht. Anstatt jetzt offensiv die Verankerung in der Verfassung zu diskutieren, die der einzige Garant dafür ist, dass die bisherige Regelung nicht ausgehebelt werden kann, sind wir mit der Zurückweisung einer weiteren Liberalisierung beschäftigt, die die Mehrheit Bioethikkommission des Bundeskanzlers geschickt lanciert hat."

Was hier geschehe sei "Interessenspolitik" und habe "mit Ethik wenig zu tun". Sie wünsche sich - so Schaffelhofer - "mehr Ethik in unserem Land, vor allem auch in Ethik-Kommissionen".

 

Kathpress

 

Teaserbild (beschnitten): Rosen sterben. Autor: Thomas Wanhoff.

FlickR CC BY-SA 2.0. Zur Lizenz

 

(be)

 

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