Donnerstag 28. März 2024

Informationen zur Unterbringung und Versorgung von AsylwerberInnen in Oberösterreich

Eine Flüchtlingsfamilie in ihrer Unterkunft. © Caritas in OÖ

Österreich bekennt sich dazu, hilfs- und schutzbedürftige Flüchtlinge, die aufgrund von Krieg und politischer Verfolgung ihr Land verlassen mussten, aufzunehmen. Hier die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Unterbringung und Versorgung von AsylwerberInnen in Oberösterreich sowie die Antworten der Caritas.

Weltweit sind unzählige Menschen aufgrund von Kriegen gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Viele Menschen haben alles verloren bei dem Versuch, ihr Leben und das Leben ihrer Kinder zu retten. Weltweit waren nach Angaben von UNHCR 2013 51,2 Millionen Menschen auf der Flucht. Rund 86 % der Flüchtlinge leben in Entwicklungsländern.


Österreich bekennt sich dazu, hilfs- und schutzbedürftige Flüchtlinge, die aufgrund von Krieg und politischer Verfolgung ihr Land verlassen mussten, aufzunehmen.

 

 

Was ist die „Grundversorgung“ und wer kommt für die Kosten auf?

 

Der Staat Österreich hat sich durch die Unterzeichnung der Genfer Konvention über Flüchtlinge (1955) dazu verpflichtet, asylsuchenden Personen ein faires Verfahren zur Klärung der Asylgründe zu ermöglichen und während der Dauer des Verfahrens für die Deckung der existentiellen Grundbedürfnisse zu sorgen. Die mit 1.5.2004 in Kraft getretene „Grundversorgungsvereinbarung“ zwischen Bund und Ländern sieht verschiedene Leistungen für hilfs- und schutzbedürftige AsylwerberInnen und Fremde vor. Schwerpunkte der Leistungen bilden die Verpflegung, Unterbringung und eine Krankenversicherung. Die Gesamtkosten der Grundversorgung werden zwischen dem Bund und den Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt.


Organisationen wie die Caritas, Volkshilfe, SOS Menschenrechte sowie Private betreiben in Oberösterreich im Auftrag des Landes Unterkünfte im Rahmen der Grundversorgung, die Kosten werden von Bund und Land getragen.

 

 

Was ist ein Erstaufnahmezentrum und wer ist für die Asylverfahren zuständig?

 

Im Bereich der Flüchtlinge gibt es eine Kompetenzteilung zwischen Bund und Ländern. Für die Erstaufnahme der neuankommenden AsylwerberInnen und für die Abwicklung des Asylverfahrens ist das Bundesministerium für Inneres zuständig. Wenn Menschen in Österreich einen Asylantrag stellen möchten, werden sie zunächst in den Erstaufnahmestellen des Bundes untergebracht. Dort wird geprüft, ob die Personen zum Asylverfahren zugelassen werden. Die Verfahren werden dann vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl abgewickelt.


Jene Flüchtlinge, die zum Asylverfahren zugelassen werden, werden im Anschluss nach festgelegten Quoten in Quartiere in den Bundesländern übernommen. Die Versorgung der AsylwerberInnen fällt dann in der Regel in den Kompetenzbereich der Länder.

 

 

Wie werden die Flüchtlinge in Oberösterreich untergebracht und wie viel Geld erhalten sie und ihre Quartiergeber?

 

Nach der erfolgten Erstabklärung durch den Bund werden die Flüchtlinge in die Grundversorgung des Landes Oberösterreich übernommen und in eine passende Unterkunft überstellt. Es gibt verschiedene Arten der Unterbringung und Versorgung.

  • Vollversorgung: Die Flüchtlinge werden in einem Quartier eines privaten Betreibers untergebracht. Der Quartiersgeber erhält pro Flüchtling einen Tagsatz von bis zu 19 € und stellt dafür Unterkunft und Verpflegung bereit. Die Flüchtlinge erhalten 3 Mahlzeiten täglich sowie ein monatliches Taschengeld in Höhe von € 40 pro Person. Diese Unterbringungsform ist in OÖ die Ausnahme.
  • Selbstversorgung in einem organisierten Quartier: Die Flüchtlinge werden in einem Quartier untergebracht, in welchem sie sich selbst versorgen müssen. Die Höhe des Lebensmittelgelds beträgt bei Erwachsenen täglich 5,50 €, bei Minderjährigen 121 € monatlich. Im Rahmen der Selbstversorgung erhalten die Flüchtlinge kein weiteres Taschengeld.

Der Quartierbetreiber (in OÖ Caritas, Volkshilfe, SOS Menschenrechte oder private Betreiber) erhält pro Person einen Tagsatz in Höhe von 19 €. Davon muss er den Flüchtlingen das Lebensmittelgeld ausbezahlen und sämtliche anfallende Kosten decken (Miete, Betriebskosten, Personal usw.).

  • Neben der Unterbringung der Flüchtlinge in einem organisierten Quartier gibt es noch die Möglichkeit, dass Flüchtlinge in eine Privatwohnung ziehen. Diese Möglichkeit ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich die Flüchtlinge bereits seit längerer Zeit in Österreich aufhalten und abzusehen ist, dass ein Aufenthaltstitel erteilt wird. Vom Land OÖ. wird die Zustimmung für diese Wohnform allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt. Eine Familie erhält einen maximalen Zuschuss pro Monat von 240 € für Miete und Betriebskosten, für eine Einzelperson wird ein Zuschuss zur Miete in Höhe von 120 € pro Monat ausbezahlt. Erwachsene erhalten ein Verpflegungsgeld von 200 €, Minderjährige 90 € pro Monat. Zu bezahlen sind Miete, Betriebskosten, Lebensmittel sowie alle sonstigen Ausgaben.

Folgende Unterstützungen sind zusätzlich gesetzlich vorgesehen:

  • Bekleidungshilfe in Form von Gutscheinen: max. 150 € pro Jahr und Person
  • Schulbedarf: max. 200 € pro schulpflichtigem Kind pro Schuljahr
  • Freizeitaktivitäten: 10 € pro Monat (keine Auszahlung von Bargeld, Freizeitangebote werden von Unterkunftsgebern organisiert: z.B.: gemeinsame Ausflüge, Besuch eines Deutschkurses, Kauf eines gemeinsamen Tischtennistisches für die Unterbringung …)

 

Wer prüft die Quartiersangebote und welche Voraussetzungen muss ein Quartier erfüllen?

 

Quartierangebote ergehen grundsätzlich zuerst an das Land OÖ; dort wird entschieden, ob und wem das Quartier zur näheren Prüfung weitergeben wird. Die letzte Entscheidung, ob ein Quartier genommen wird, trifft das Land OÖ.


In Oberösterreich wird auf eine Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in überschaubaren Einheiten und in Form von organisierten Quartieren gesetzt.


Für ein organisiertes Grundversorgungsquartier ist es notwendig, dass der Standort eine gute Infrastruktur bietet, da AsylwerberInnen kein Auto haben. Daher sollten die Nahversorgung (Lebensmittelgeschäft), öffentliche Verkehrsmittel, Schule, Kindergarten, Ärzte usw. zu Fuß erreichbar sein. Darüber hinaus müssen Zentralheizung, Sanitäranlagen und Küche(n) vorhanden sein.


Um ein Quartier wirtschaftlich sinnvoll betreiben zu können und vor allem auch eine gute Betreuung gewährleisten zu können, ist für die Caritas eine Mindestgröße der Einrichtung (geeignet für 15 – 20 Personen) notwendig ODER ein Standort, der sehr nahe an bereits bestehenden Standorten der Flüchtlingshilfe liegt. Bei kleineren Einrichtungen ist allerdings zu bedenken, dass in der Regel kein Büro vor Ort eingerichtet wird, sondern nur eine mobile Betreuung erfolgen kann (nicht täglich).


Wenn die angebotenen Quartiere für Einzelpersonen oder Familien geeignet wären, aber keine Betreuung möglich ist, gibt die Caritas nach Absprache die Angebote weiter an anerkannte Flüchtlinge, die bereits Asyl in Österreich zugesprochen bekommen haben – sie können nur mehr vier Monate in Grundversorgungsquartieren bleiben und brauchen dann leistbare Wohnungen, die in OÖ. Mangelware sind.

 

 

Was ist unter „mobiler Betreuung“ von Quartieren zu verstehen?


Wird ein Grundversorgungsquartier von einem privaten Anbieter betrieben, werden die AsylwerberInnen zusätzlich von der Caritas oder der Volkshilfe mobil betreut. Zumeist 1x wöchentlich kommen MitarbeiterInnen in das Quartier und beraten sowie unterstützen die Flüchtlinge in verschiedenen Belangen des Alltags - von der Begleitung zu Behörden, Schulen, Ärzten etc. über Übersetzungs- und Dolmetschdienste bis hin zur Hilfestellung in Krisensituationen. Weiters werden rechtliche Beratung vermittelt sowie nach Möglichkeit Deutschkurse organisiert. Auch die Versorgungsleistungen der öffentlichen Hand für AsylwerberInnen (Bekleidungsgutscheine etc.) werden von der mobilen Betreuung ausgegeben.

 


Wie sieht die Betreuung in einem organisierten Quartier aus?


Zu den jeweiligen Bürozeiten sind von Montag bis Freitag MitarbeiterInnen der Caritas-Flüchtlingshilfe vor Ort. Sie führen die Auszahlung der Grundversorgung durch, bieten Beratung für verschiedenste Fragen, halten Kontakt mit Behörden, Schulen, AnrainerInnen und vermitteln wenn nötig zu anderen Einrichtungen. In regelmäßigen Hausversammlungen mit Dolmetschern werden verschiedene wichtige Belange des Zusammenlebens erklärt und Orientierungshilfe gegeben – wo welche öffentlichen Einrichtungen zu finden sind, wie die Mülltrennung geschehen soll und vieles mehr. Darüber hinaus werden von der Caritas Deutschkurse organisiert.

 

 

An wen wende ich mich, wenn ich ein Grundversorgungsquartier anbieten möchte?

 

Zuständig für Anliegen bezüglich Quartieren für AsylwerberInnen ist in erster Linie das Land OÖ; dort wird dann entschieden, ob bzw. an wen die Angebote weitergegeben werden. Es ist nicht möglich, sich auszusuchen, wer in einem angebotenen Quartier wohnen wird - die Zuweisung der AsylwerberInnen wird vom Land OÖ. vorgenommen. Es ist auch nicht möglich, nur Familien aufzunehmen, weil es derzeit mehr Einzelpersonen gibt, die in Österreich Asyl suchen.

 


Wohnraum-Angebote für anerkannte Flüchtlinge

 

Wie oben konkretisiert ist die Führung eines Quartiers im Rahmen der Grundversorgung erst ab einer bestimmten Mindestgröße sinnvoll oder wenn es in der Nähe bereits eine bestehende Einrichtung gibt. Allerdings wird auch immer wieder leistbarer Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge gesucht, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde. Nach der Anerkennung als Flüchtling besteht noch 4 Monate Anspruch auf Grundversorgungsleistungen, danach sind die Menschen auf sich selbst gestellt, haben aber Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen. Wenn Einzelwohnungen, kleine Häuser oder sonstiger Wohnraum angeboten werden, kann die Caritas passende Familien/Personen an potentielle Unterkunftsgeber vermitteln, der Mietvertrag wird jedoch direkt mit den MieterInnen und nicht mit der Caritas abgeschlossen. Auch in diesem Fall ist es günstig, wenn der Wohnraum in einem Ort mit guter Infrastruktur liegt, da viele Menschen (noch) kein Auto haben.

 


AsylwerberInnen und Arbeit

 

Nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz dürften AsylwerberInnen zwar theoretisch nach drei Monaten arbeiten, in der Praxis ist allerdings der reguläre Arbeitsmarktzugang verschlossen. Abgesehen von Saisonarbeit sowie einer eingeschränkten Möglichkeit zur Selbständigkeit können AsylwerberInnen nur gemeinnützige Arbeiten annehmen. Dazu zählen zum Beispiel die Instandhaltung öffentlicher Gebäude oder die Pflege von Grünanlagen (Remunerationstätigkeit). Demnach dürfen AsylwerberInnen, wenn sie damit einverstanden sind, zu Hilfstätigkeiten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung stehen, herangezogen werden. Ein Verdienst über einem Freibetrag von € 110 pro Monat führt jedoch zu einer Kürzung oder Einstellung der Grundversorgungsleistungen. Ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang besteht erst nach positivem Abschluss des Asylverfahrens. Minderjährige Asylsuchende dürfen seit kurzem (mit gewissen Einschränkungen) eine Lehrausbildung absolvieren.

 


Kontakte für nähere Informationen zum Thema


Caritas für Menschen in Not

Flüchtlingshilfe:
Mag.a Marion Huber
Tel.: 0732 76 10-2365
marion.huber@caritas-linz.at


Land Oberösterreich

Abteilung Soziales/Referat Grundversorgung für Fremde

Peter Nollet

Tel.: 0732 77 20-154 08

so.post@ooe.gv.at

 

 

 Eine Flüchtlingsfamilie in ihrer Unterkunft. © Caritas in OÖ

 

 

Informationen zur Unterbringung und Versorgung von AsylwerberInnen in OÖ (Datei zum Download)

 

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