Religionsstörung in der Pfarrkirche Hörsching kommt vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft brachte Strafantrag wegen Störung der Religionsausübung und Herabwürdigung religiöser Lehren in Verbindung mit dem Mediengesetz ein, berichtete das "Neue Volksblatt" am Dienstag. Das Verfahren soll am 11. Dezember am dem Landesgericht Linz stattfinden, der 29-jährigen geständigen Protagonistin drohen bis zu sechs Monate Haft oder 360 Tagessätze Geldstrafe.
Die Pfarre Hörsching hatte Mitte Juni nach Berichten verschiedener Medien Anzeige erstattet. Die nun Angeklagte soll zwei pornografische Filme in der Kirche gedreht, danach ins Internet gestellt und auch beworben haben. Die Ermittler kamen der Frau unter anderem auf die Spur, indem sie die Aufnahmen "Insidern" vorspielten und fragten, ob ihnen die Darstellerin bekannt sei, berichtete die APA am Dienstag. Im August wurde sie geschnappt.
Das österreichische Strafgesetzbuch schützt die religiöse Sphäre der Bürger und kennt dafür die Tatbestände der "Herabwürdigung religiöser Lehren" (Paragraf 188 StGB) sowie die "Störung einer Religionsübung" (Paragraf 189 StGB). Die Diözese Linz hielt zum Fall fest, dass mit den pornografischen Handlungen in Kirchen die Kriterien für eine strafrechtliche Verfolgung und Ahndung erfüllt seien.
Kathpress, gec