Samstag 20. April 2024

Grenzüberschreitendes Kirchen-Nein zu Beihilfe zur Selbsttötung

Geöffnete Hände. © Regina Ramsebner

Der Schutz der Würde und des Lebensrechtes schwerstkranker und sterbender Menschen erfordert ein "klares Nein zu assistiertem Suizid als einer Form der 'Sterbehilfe'": Das betonen die großen Katholikenorganisationen in Deutschland und Österreich in einer am Dienstag veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme zur Sterbehilfediskussion in ihren Ländern.

Im Anschluss an eine Tagung in Salzburg fordern die Katholischen Aktion Österreich (KAÖ), die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) zugleich "den Ausbau und die strukturelle Absicherung einer flächendeckenden, für alle zugänglichen Hospiz- und Palliativbetreuung".

In beiden Ländern ist Tötung auf Verlangen ("aktive Sterbehilfe") verboten. In Österreich ist Suizidbeihilfe nicht erlaubt, von manchen wird allerdings eine Aufweichung dieses Verbotes propagiert. Zudem wird in Österreich derzeit über eine Verankerung des "Grundrechtes auf ein Sterben in Würde" und des Verbots der aktiven Sterbehilfe in der Verfassung beraten - wofür u.a. die österreichischen Bischöfe eintreten. Die dazu eingesetzte Parlamentarische Enquete-Kommission wird am 7. November ihre erste öffentliche Anhörung abhalten. In Deutschland ist Beihilfe zur Selbsttötung nicht geregelt bzw. nur Ärzten in ihrem Standesrecht weitgehend verboten, ein gesetzliches Verbot wird derzeit intensiv debattiert. Der deutsche Bundestag wird sich am 13. November in einer Plenumsdiskussion mit dazu vorliegenden Gesetzesentwürfen der Parteien befassen.

Befürworter der Beihilfe zur Selbsttötung berufen sich auf das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Dieses sei "selbstverständlich in Übereinstimmung mit dem christlichen Menschenbild hoch zu achten", heißt es in der Stellungnahme von KAÖ, AKV und ZdK. Die drei Laienorganisationen betrachten es allerdings als ein "verkürztes Verständnis von Selbstbestimmung", wenn deren Inbegriff die Freiheit zur Selbsttötung wäre. Würde Beihilfe zur Selbsttötung zur gesellschaftlich akzeptierte Normalität, wäre das Lebensrecht hilfs- und pflegebedürftiger Menschen in der Endphase ihres Lebens infrage gestellt, so die Warnung. Betroffene kämen unter Rechtfertigungsdruck, warum sie diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen. "Ihre Würde und ihr Lebensrecht werden so missachtet und gefährdet", geben KAÖ, AKV und ZdK zu bedenken.

Damit gefährde die Erlaubnis der Suizidbeihilfe genau jene freie Willensäußerung schwerstkranker und sterbender Personen, die sie zu schützen vorgibt. Auch Menschen, die in gesunden Tagen die Absicht äußerten, unter bestimmten Umständen eine Beihilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen, "können kurz vor dem Tod zu einer anderen Überzeugung gelangen".

Eine Zulassung oder Duldung jeder organisierten Beihilfe zur Selbsttötung hätte nach Überzeugung der Katholiken-Organisationen auch fatale Auswirkungen auf das Arzt-Patienten-Verhältnis: "Das Vertrauen, dass Ärzte dem Leben verpflichtet sind und nicht dem Töten oder der Beihilfe zum Selbsttötung, wäre untergraben."

 

Auch Bischof Ludwig Schwarz nahm Stellung

 

Gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten (25.10.2014) betonte der Linzer Bischof Ludwig Schwarz:
"Unter Sterbehilfe wird manchmal missverständlich die aktive Beschleunigung des Sterbeprozesses verstanden, wie sie zB in der Schweiz, Belgien und den Niederlanden gesetzlich erlaubt ist. Die katholische Kirche hat solche aktiven Tötungen stets unter Berufung auf die Menschenwürde und die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens abgelehnt. Das Leben von Menschen kann zur Last werden. Der Mensch kann im tiefen Leid selbst sagt, er möchte seinen Mitmenschen nicht zur Last fallen oder er möchte nicht mehr weiter leben. Daraus erwächst aber den Mitmenschen kein Recht zur aktiven Tötung, sondern eher eine Pflicht zur Unterstützung und zum Beistand.

Wenn wir Sterbehilfe positiv verstehen wollen, dann bedeutet sie die Unterstützung und Begleitung eines Menschen in der letzten Phase seines physischen Lebens. Diese wichtige Aufgabe kann im seelischen Beistand ebenso wie in pflegerischen oder medizinischen Maßnahmen bestehen und ist ein lebenswichtiger und barmherziger Dienst. Auch Familienanghörige und Freunde leisten oft einen solchen Dienst. Oftmals ist es nur der Wunsch der Sterbenden, dass jemand (z.B. eine Angehörige) bei ihnen nahe ist. Es waren nicht zuletzt kirchliche Einrichtungen, die in den letzten beiden Jahrzehnten Palliativstationen, Hospiz und die Einführung der Hospizkarenz für Angehörige erprobt und entwickelt haben. Ich möchte Hospiz als hervorragendes Beispiel nennen, wie sich intensive Betreuung eines sterbenskranken Menschen und menschliche Nähe gut vereinbaren lassen. Viele Menschen, die in einer Hospizstation gepflegt werden sagen, dass sie glücklich sind, ihre letzten Tage oder Wochen so verbringen zu dürfen. Natürlich gehört es zur Pflege sterbenskranker Menschen, ihnen Schmerzen zu nehmen, auch medikamentös, und auch wenn das Auswirkungen auf die Lebenszeit hat. Allerdings ist diese Form der Sterbehilfe von der absichtlich herbeigeführten aktiven Tötung zu unterscheiden."

 

Verzweifelte entscheiden nicht frei

 

KAÖ, AKV und ZdK berufen sich auch auf die Suizidforschung, wonach gerade bei älteren Menschen Einsamkeit, Hilflosigkeit, Verzweiflung oder Verlusterfahrungen eine große Rolle für den Todeswunsch spielten. Hier stelle sich auch die Frage nach dem Menschenbild: "Angewiesen zu sein auf andere, auf Hilfe und Fürsorge von Mitmenschen, sind keine 'menschenunwürdigen' Zustände, sondern gehören zur Grundverfassung des Menschen." In Situationen der Ohnmacht sei eine Entscheidung zur Selbsttötung nicht Ergebnis nüchterner, emotionsloser Bilanzierung der Vor- und Nachteile eines Weiterlebens oder eines Todes. "Einfache Appelle" wie "Mein Tod gehört mir" oder "Selbstbestimmung bis zuletzt" würden dies ausblenden.

Statt Tötung auf Verlangen oder Beihilfe zur Tötung zu legalisieren, soll laut KAÖ, AKV und ZdK vielmehr das Pflege-, Palliativ- und Hospizwesen entsprechend ausgebaut werden. Dazu gehöre auch Qualifizierung von Ärzten, Pflegern, ehrenamtlichen Helfern, Seelsorgern und Angehörigen. Anliegen müsse sein, "den Patienten in der Lebensphase, in der Heilung nicht mehr möglich ist, zur bestmöglichen Lebensqualität zu verhelfen". Dazu gehöre auch, Behandlungen zu unterlassen, die statt Heilung zu bewirken "nur das Sterben verlängern". Der Fokus müsse hier auf Schmerzlinderung bzw. -vermeidung (Palliativpflege) liegen.

 

Familiensynode und Rolle der Laien

 

Unter der Federführung von KAÖ-Präsidentin Gerda Schaffelhofer und ZdK-Präsident Alois Glück diskutierten Mitarbeiter beider Laienorganisationen in Eugendorf bei Salzburg aktuelle Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft. Für die AKV nahm deren Präsident Helmut Kukacka teil. Schwerpunktthemen waren die sich verändernde Rolle der Laien in der Kirche, eine Zwischenbilanz zur Familiensynode im Vatikan, der Dialogprozess der katholischen Kirche in Deutschland und das Zukunftsforum der katholischen Kirche in Österreich.

Referenten waren der Moraltheologe Günter Virt, der Wiener Intensivmediziner Andreas Valentin und der Innsbrucker Theologe Roman Siebenrock. Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner empfing die Teilnehmer des Treffens zu einem Gespräch. Glück und Schaffelhofer vereinbarten, diese Form der Zusammenarbeit fortzusetzen.

 
Kathpress, gec

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