Dienstag 23. April 2024

Vor 50 Jahren begann dritte Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils

Konzilsaula. © Walter Wimmer

Papst Paul VI. feierte am 14. September 1964 erstmals in Konzelebration mit 24 Konzilsvätern den Gottesdienst zur Eröffnung der dritten und vorletzten Konzilssession. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Sitzungsperiode waren die Kirchenkonstitution und das Ökumenismusdekret.

Ein unübersehbares Zeichen der erneuerten Liturgie und gelebter Kollegialität des Papstes und der Bischöfe – so wurde der Eröffnungsgottesdienst zur dritten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils vor 50 Jahren am 14. September im Petersdom sowohl von den Konzilsvätern als auch von der Weltöffentlichkeit gedeutet. Erstmals feierte Papst Paul VI. gemeinsam mit 24 Konzilsvätern die Messe und setzte damit beim Konzil die durch das Konzil zuvor beschlossene Möglichkeit der Konzelbration um.

Nach dem Gottesdienst bekräftigte Paul VI. in einer programmatischen Ansprache die Kollegialität des Bischofsamtes und die Freiheit des Konzils. An der dritte Etappe nahmen erstmals teilweise auch Frauen teil.

Anfangs bestand bei vielen die Hoffnung, dass mit der dritten Sitzungsperiode aufgrund der zwischenzeitlichen Vorarbeiten und der neuen Regelungen in der Geschäftsordnung, die auf eine Straffung der Abläufe abzielten, das Konzil insgesamt beendet werden könnte. Doch schon bald zeigten sich große inhaltliche Differenzen unter den Konzilsvätern vor allem hinsichtlich des Auftrags und der Rolle der Kirche "in der Welt von heute" und beim Thema Religionsfreiheit. Sie waren so groß, dass die beiden diesbezüglichen Dokumente erst ein Jahr später ganz am Ende des Konzils beschlossen werden konnten.

Einigkeit fanden die Konzilsteilnehmer schon bei der dritten Sitzungsperiode bei dem nicht minder wichtigen Thema über die Kirche selbst. Das Ergebnis dieser kirchlichen Selbstvergewisserung ist die "dogmatische Konstitution über die Kirche" mit dem Titel "Lumen Gentium". Das Dokument behandelt u.a. die seit dem Ersten Vatikanischen Konzil offene Frage nach dem Verhältnis des Papstes zu den Bischöfen sowie der Stellung der Laien. Gegenstand heftiger Diskussion war das letztlich beschlossen Kapitel über Maria, wo sich gerade der Wiener Erzbischof Kardinal Franz König als ein entscheidender Brückenbauer und Promotor hervortat.

Neben "Lumen Gentium" wurden dann am 21. November 1964 auch die die Dekrete über den Ökumenismus ("Unitatis redintegratio") und über die katholischen Ostkirchen ("Orientalium Ecclesiarum") von den 2156 abstimmenden Konzilsvätern angenommen und in der Folge von Paul VI. bestätigt.

Weitere Meldungen zu „50 Jahre Zweites Vatikanisches Konzil“ unter www.kathpress.at/konzilsarchiv

 

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(be)

 

 

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