Freitag 29. März 2024

Nationalrat beschließt neue Karfreitags-Regelung

Nur einen Tag nach der Präsentation der neuen Karfreitags-Regelung hat der Nationalrat am 27. Februar 2019 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst.

ÖVP und FPÖ stimmten im Plenum dafür, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen. Stattdessen wird ein wahlweiser "persönlicher Feiertag" für alle eingeführt.

 

Das heißt, jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin kann künftig einen Tag im Jahr auswählen, an dem ihm bzw. ihr jedenfalls Urlaub zu gewähren ist. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht.

 

Es sei ihnen wichtig gewesen, ein Einvernehmen mit der evangelischen und der katholischen Kirche herzustellen, begründeten die Regierungsparteien ihre letztlich getroffene Entscheidung und die damit verbundene Abkehr vom ursprünglich angedachten "halben Feiertag" in der Parlamentsdebatte.  Der evangelische Bischof Michael Bünker bezeichnete daher noch am Dienstag, 26. Februar die neue Regelung als eine "positive Lösung mit einem Wermutstropfen". Vor diesem Hintergrund begrüßte dann auch der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, die Lösung als "akzeptabel".

 

Nach immer größerer Kritik an der Regelung innerhalb der evangelischen Kirche erläuterte Bischof Bünker am Mittwochabend in einer Stellungnahme auf der Internetseite der Evangelischen Kirche den Hergang der Ereignisse. Beim Gespräch mit Regierungsvertretern am Dienstag "konnte nur das Schlimmste verhindert werden". Dass die für die Evangelischen inakzeptable Lösung mit dem halben Feiertag, die eine Zerschlagung der Gottesdienstkultur am Karfreitag bedeutet hätte, vom Tisch war, "hat bei mir zunächst Erleichterung ausgelöst", so Bünker.

 

Allerdings sei der flexible Feiertag, den jeder und jede selbst bestimmen und in Anspruch nehmen kann, kein zusätzlicher freier Tag, sondern muss aus dem bestehenden Urlaubsanspruch genommen werden. "Hier wurde offensichtlich den Interessen der Wirtschaft nachgegeben", konstatiert der Bischof. Dass den Evangelischen ein bisher freier Tag genommen werde, werfe auch ein Licht darauf, "wie mit den Interessen religiöser Minderheiten in Österreich derzeit umgegangen wird".

 

Karfreitag

Der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten wurde gestrichen. 

 

"Großer Verlust" für Evangelische

 

Am Mittwoch hatte auch der steirische Superintendent Wolfgang Rehner am Rande eines gemeinsamen Pressetermins zur Aktion "Autofasten" mit dem Grazer Bischof Wilhelm Krautwaschl die neue Regelung als "großen Verlust" bezeichnet. Für ihn wäre der Karfreitag als Feiertag für alle die beste und auch eine ökonomisch vertretbare Lösung gewesen. Am Nachmittag betonte Rehner in einer Presseaussendung, dass die Feier des Karfreitags für die Mitglieder der evangelischen Kirche "stärker als bisher ein Bekenntnisakt" würde. Minderheiten werde nichts geschenkt, sie müssen sich ihren Status hart erkämpfen, so Rehner weiter. "Wir sollten an dieser Stelle nicht jammern, sondern uns und allen anderen beweisen, dass der Karfreitag für die Evangelischen tatsächlich einen besonders hohen Stellenwert hat. So hoch, dass wir sogar bereit sind, für die gemeinsame Feier dieses Tages unseren persönlichen Feiertag einzusetzen, der uns dann vom Urlaub abgezogen wird", appellierte der steirische Superintendent an alle Evangelischen.

 

Solidarisch mit der evangelischen Schwesternkirche zeigte sich Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl: "Das ist keine gute Lösung, es wird jemandem etwas genommen. Man muss sich fragen, was die Gesellschaft zusammenhält", wurde Bischof Wilhelm Krautwaschl von der "Kleinen Zeitung" (28. Februar 2019) zitiert. Gegenüber "ORF Radio Steiermark" betonte Bischof Krautwaschl, dass es um ein gesamtgesellschaftliches Bild gehe: "Es geht um den Menschen, und deswegen, glaube ich, müssen wir uns zusammentun und für das Menschsein da dran bleiben."

 

 

Zulehner: Privatisierung von Religion

 

Als einen Schritt in Richtung Privatisierung von Religion wertet der Wiener Theologe Paul Zulehner die neue Karfreitagsregelung, wie er im Interview mit "Kathpress" darlegte. Bisher sei das Begehen von Feiertagen gesamtgesellschaftlich geregelt gewesen, von diesem bisher geltenden Prinzip der Gemeinschaftlichkeit gehe das arbeitsrechtliche Novum eines "persönlichen Feiertages" ab, für den jeder Arbeitnehmer aus seinem Urlaubskontingent einen freien Tag zu wählen habe.

 

Um die neue Karfreitags-Regelung umzusetzen, müssen unter anderem das Arbeitsruhegesetz und das Feiertagsruhegesetz geändert werden. Wer einen seiner Urlaubstage künftig als "persönlichen Feiertag" nutzen will, muss dies demnach spätestens drei Monate im Voraus schriftlich bekanntgeben, wobei für die ersten Monate nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen eine Übergangsregelung gilt. Damit soll gewährleistet werden, dass etwa Evangelische und Altkatholiken auch heuer an Karfreitagsfeierlichkeiten freinehmen können.

 

Kommen ArbeitnehmerInnen einem entsprechenden Ersuchen ihres Arbeitgebers nach und arbeiten am "persönlichen Feiertag" trotzdem, haben sie zusätzlich zur Bezahlung der geleisteten Arbeit Anspruch auf Urlaubsentgelt, was bei einem Acht-Stunden-Tag einem hundertprozentigen Zuschlag entspricht. Gleichzeitig kann der Urlaubstag später konsumiert werden. Das Recht auf einen selbstbestimmten Urlaubstag gilt grundsätzlich auch für Bundesbedienstete. LehrerInnen sind laut Erläuterungen zum Gesetz davon aber nicht erfasst, da das für sie geltende Dienstrecht auf Schulferien und Schuljahre und nicht auf Urlaubsjahre abstellt. Verbunden mit dem Gesetzespaket ist auch ein Eingriff in geltende Kollektivverträge, um eine diskriminierungsfreie und unionskonforme Lösung sicherzustellen.

 

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