Dienstag 10. Februar 2026

OGH-Urteil im Prozess um Linzer Domglocken

Linzer Mariendom

Im Prozess um die Linzer Domglocken wurde vom Obersten Gerichtshof am 26. April 2016 das Revisionsbegehren des Klägers zurückgewiesen. Für Dompfarrer Dr. Maximilian Strasser eine erneute Bestätigung der beiden vorangegangen gerichtlichen Entscheidungen.

Der Anwalt der Dompfarre Linz, Dr. Wolfgang Graziani-Weiß (Rechtsanwälte Prof. Haslinger und Partner), hat das Urteil genau in dieser Form erwartet: „Der Oberste Gerichtshof setzt sich nicht inhaltlich mit dem nächtlichen Glockenschlagen auseinander, sondern weist auf seine ständige Judikatur hin, dass das Klagebegehren in dieser Form unzulässig ist. Darauf wurde unsererseits bereits in der Klagebeantwortung hingewiesen.“

Bekanntlich forderte der Kläger von der Dompfarre Linz, das nächtliche Läuten der Domglocken zu unterlassen, weil das „Zeitschlagen“ seinen Schlaf störe und damit seine Gesundheit beeinträchtige. Die Klage von Anrainer DI Wolfgang Lassy wurde davor bereits vom Landesgericht Linz und vom Oberlandesgericht Linz abgewiesen.


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