EXTRA27 dotiert mit 100.000 Euro: Kulturprojekte zu „Vermächtnis“ gesucht
„Die Frage nach dem, was bleibt, treibt uns alle um. Kunst und Kultur bieten neue Perspektiven“, sagt Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer zum Sonderförderprogramm EXTRA, das 2021 vom Land Oberösterreich und der Kulturplattform Oberösterreich (KUPF OÖ) initiierte wurde. Das mit 100.000 Euro dotierte Programm geht 2027 in die vierte Runde.
Wer kann sich bei EXTRA27 bewerben?
Kulturinitiativen und künstlerische Kollektive sind eingeladen, Projekte zum Thema „Vermächtnis – Die Macht der Erzählung“ einzureichen. Dabei gilt: kreativ und innovativ zu sein, zeitgeistig, genresprengend, die Gesellschaft reflektierend und hinterfragend.
Religiöse Organisationen wie z.B. Pfarren können nicht einreichen. Jedoch Vereine, Kultur- und Kunstinitiativen aus dem pfarrlichen oder kirchlichen Umfeld sind herzlichen eingeladen teilzunehmen.
„Vermächtnis“ – dabei geht es um den Umgang mit dem Erbe, mit dem, was der Zukunft vermacht und wie diese Zukunft gestaltet wird. Diese Überlegungen können sowohl gesellschaftspolitisch, künstlerisch als auch kulturarbeiterisch betrachtet werden. Für EXTRA27 sind Ideen gesucht, die sich mit allen Facetten des Themas Vermächtnis auseinandersetzen. Voraussetzung ist ein starker regionaler oder lokaler Bezug. Die Projekte können sich auch mit der Arbeit mit Communities beschäftigen.
„Ganz besonders einladen zur Bewerbung möchten wir auch kleine, lokale, persönliche und experimentelle Projekte von jungen und neuen Kulturinitiativen und Kollektiven“, sagt Marlies Auer, stellvertretende Geschäftsführerin der Kulturplattform Oberösterreich.
Die Kulturplattform Oberösterreich bietet Beratung für interessierte Personen an. Die Abteilung Kultur steht bei Fragen zur Einreichung und Abwicklung ebenfalls gerne zur Verfügung.
Einreichfrist EXTRA: 15. Juni 2026
Einreichungen für EXTRA27 sind bis 15. Juni 2026 unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/253071.htm online möglich und können von unabhängigen Kulturinitiativen und Kollektiven (unabhängig von Herkunft, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit) erfolgen.
Einzelpersonen können nur im Kollektiv oder in Kooperation mit einer Kulturinitiative einreichen.
Die Projekte müssen im zeitgenössischen kulturellen Bereich angesiedelt sein und werden von einer Fachjury, zusammengesetzt aus regionalen sowie überregionalen Expertinnen und Experten aus dem Kulturbereich, beurteilt. Umsetzung und Abrechnung müssen im Jahr 2027 passieren.







