Dienstag 23. April 2024

VfGH-Entscheidung: Karfreitag auch weiterhin kein Feiertag

VfGH-Entscheidung zum Karfreitag

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag der lutherischen, reformierten, methodistischen und altkatholischen Kirche auf Aufhebung der geltenden Regelung zum Karfreitag mit Beschluss vom 10. März 2020 als unzulässig zurückgewiesen.

Das hat das österreichische Höchstgericht am Donnerstag in einer Aussendung mitgeteilt. "Nachdem ihre Rechtssphäre nicht unmittelbar betroffen ist, sind die antragstellenden Kirchen nicht berechtigt, den Entfall der bisherigen Feiertagsregelung beim VfGH anzufechten", hieß es dazu wörtlich in der Mitteilung des Gerichts. Die seit dem Vorjahr bestehende Regelung bleibe damit aufrecht und der Karfreitag nur mehr ein "persönlicher Feiertag".

 

Die antragstellenden Kirchen hätten kein Recht auf Beibehaltung eines konkreten gesetzlichen Feiertages, stellte der VfGH weiter fest. Eine staatliche Pflicht zur Einführung oder Beibehaltung eines solchen Feiertags könne weder aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) noch aus dem Staatsgrundgesetz (StGG) abgeleitet werden. Feiertage verfolgen laut VfGH "heute überwiegend Ziele der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung, mag die konkrete Auswahl der Feiertage auch religiös begründet gewesen sein".

 

Enttäuscht über die Entscheidung des VfGH zeigte sich naturgemäß die evangelische Kirche. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs sei "selbstverständlich zu akzeptieren", erklärte der Präsident der Synode A. B. und der evangelischen Generalsynode, Rechtsanwalt Peter Krömer, in einer ersten Stellungnahme. Rechtspolitisch sei es jedoch "höchst bedenklich, wenn die Evangelischen Kirchen in der Frage des Karfreitags von jedem Recht abgeschnitten werden, in der Sache eine Entscheidung verlangen zu können".

 

Krömer erinnert gegenüber dem Evangelischen Pressedienst daran, dass bereits in der davorliegenden Arbeitsrechtssache zum Karfreitag beim Obersten Gerichtshof den evangelischen Kirchen verwehrt wurde, als Nebenintervenientin zugelassen zu werden, um dann im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH ihren Rechtsstandpunkt darlegen zu können. Mehrfach und zuletzt durch die höchstgerichtliche Entscheidung sei so den evangelischen Kirchen der "Zugang zum Recht verweigert" worden.

 

Im aktuellen Erkenntnis des Höchstgerichts ortet Krömer eine "massive Einschränkung" der evangelischen Kirchen und eine "schwere Belastung des Verhältnisses zwischen den evangelischen Kirchen und dem Staat". Nun bleibe nur, dass einzelne Evangelische ihre Individualrechte auf Religionsfreiheit im Rahmen des Arbeitsrechtes geltend machten. Evangelische müssten nunmehr ihren Arbeitgeber klagen, um auf diesen Weg in einem arbeitsrechtlichen Verfahren den Verfassungsgerichtshof in der Sache anrufen zu können. Außerdem, so Krömer, werde überprüft, ob die Karfreitagsfrage dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vorgelegt werde.

 

Bischof Chalupka zum Karfreitag: Ball liegt bei Politik und Arbeitergebern

 

„Der Ball ist jetzt wieder bei der Politik, aber auch bei den privaten Arbeitgebern und den Arbeitgebern der öffentlichen Hand“, sagt Bischof Michael Chalupka in Reaktion auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der den Antrag der betroffenen Kirchen auf Gesetzesprüfung am Donnerstag, 12. März, aus formalen Gründen zurückgewiesen hat und inhaltlich keine Entscheidung getroffen hat. 

„Der VfGH sieht den Karfreitag als reine Frage des Arbeitsrechts. Daher muss es Ziel sein, Lösungen auf Ebene der Sozialpartner und auf betrieblicher Ebene zu finden und möglichst viele Arbeitgeber dafür zu gewinnen, den Karfreitag frei zu geben“, betont der evangelisch-lutherische Bischof. Die Entscheidung des VfGH sei für die Evangelische Kirche schmerzlich, weil sie „wieder einmal“ nicht gehört wurde und ihr selbst jegliches Recht abgesprochen wurde zu klagen.

 

Karfreitag zeigt Verletzlichkeit auf

Gerade derzeit „spüren wir alle, wie verletzlich der Mensch ist“, sagt Chalupka weiter. Durch die Coronakrise aber auch die Not der Menschen an den Grenzen Europas werde diese Verletzlichkeit deutlich. Chalupka: „Nicht nur der Einzelne, sondern auch unsere Art und Weise des Zusammenlebens und des Wirtschaftens erweisen sich als weniger stabil als gedacht.“ Die Verletzlichkeit und die Verwundbarkeit der menschlichen Existenz würden sonst gerne verdrängt und ausgeblendet. Dabei entstehe der Eindruck, dass nur das Starke und der Erfolg zählten. In Zeiten der Prosperität und des normalen Alltags sei hingegen der Karfreitag ein Tag, der diese Verletzlichkeit aufzeige: „Der Karfreitag erinnert uns an unsere Endlichkeit und daran, wie sehr wir angesichts unserer Schwäche auf andere angewiesen sind, wie sehr wir auf einander verwiesen sind. Deshalb hat der Karfreitag auch eine Bedeutung für das Ganze der Gesellschaft“, so der Bischof wörtlich. Für Christinnen und Christen sei das Bedenken des Leidens und Sterbens Jesu eng damit verbunden, „das Leiden in dieser Welt zu spüren, hin- statt wegzusehen und die Erfahrung der Versöhnung in Christus ins Zentrum zu stellen“.

Den Evangelischen Kirchen sei mit dem Karfreitag nicht nur ein freier Tag genommen worden, sondern ein „Symbol des Erinnerns, ein Denkmal, das an die Zeiten der Diskriminierung und Verfolgung der Protestanten erinnert und gezeigt hat, dass sie als Minderheit willkommen und als wertvoller Teil der Republik gesehen werden“, unterstreicht der Bischof. Hier sei die Bundesregierung gefordert, „Zeichen der Wertschätzung“ zu setzen.

Chalupka erinnert daran, dass die Evangelische Kirche im vergangenen Jahr rund um die Karfreitagsdebatte „enorm viel Solidarität“ erfahren habe. Auch einige private Arbeitgeber und einige Arbeitgeber der öffentlichen Hand haben den Karfreitag allen freigegeben. Chalupka: „Ich appelliere an die Sozialpartner, diesen Weg weiter zu gehen, und freue mich über jeden einzelnen, der auch in diesem Jahr den Karfreitag freigeben wird.“

 

Kathpress / Evangelischer Pressdienst Österreich

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