Donnerstag 1. Oktober 2026

Asyl: Bischofskonferenz fordert parteiische Rechtsberatung

Asyl: Bischofskonferenz fordert parteiische Rechtsberatung

"Risiko von Fehlentscheidungen muss im Asylrecht besonders konsequent minimiert werden",  Asylrechtsberatung muss "eindeutig Partei zugunsten der Asylwerber ergreifen" sagte Generalsekretär Schipka in einer Stellungnahme zu neuem Gesetz.

Für viele Betroffene geht es um Leben und Tod.

 

Eine juristisch hochwertige und unabhängige Asylrechtsberatung, die "eindeutig Partei zugunsten der Asylwerber" ergreift, hat die Österreichische Bischofskonferenz in einer Stellungnahme zu geplanten Gesetzesänderungen im Asylwesen gefordert. Die Beratung hinsichtlich möglicher weiterer Verfahrensschritte - die bisher von unabhängigen Organisationen wie der Diakonie und dem Verein Menschenrechte Österreich geleistet wurde und nach dem Wunsch von Minister Herbert Kickl künftig einer beim Innenministerium angesiedelten Bundesagentur obliegen soll - dürfe ausschließlich den Interessen des Beratenen verpflichtet sein. Das hielt der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, in der Stellungnahme fest.

 

Maßstäbe der Rechtsanwaltsordnung anwenden

 

Der Gesetzgeber solle sich an den Maßstäben der Rechtsanwaltsordnung orientieren, die den Anwalt dazu verpflichte, "die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten". Dem werde nicht gerecht, dass die Regierung eine "unparteiische Rechtsberatung mit neutraler Darlegung und Aufklärung über die Erfolgsaussichten" vorsehen möchte.

 

Die Bischofskonferenz erhebt grundsätzliche Einwände gegen die deklarierte Absicht, "Beschwerdeverfahren mit einer sehr geringen Erfolgsaussicht hintanzuhalten". Die inhaltliche Beurteilung eines rechtlich zulässigen Rechtsmittels obliege nämlich dem Gericht und nicht der Rechtsberatung, wie Peter Schipka klarstellte. "Gerade in dem Umstand, dass Rechtsmittel erhoben werden, zeigt sich, dass der Rechtsstaat funktioniert und erstinstanzliche Entscheidungen einer Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht zugänglich sind."

 

Verfahren soll den hohen rechtsstaatlichen Standards genügen

 

Über das Recht auf Asyl wird in Österreich in einem Verwaltungsverfahren abgesprochen; die zuständigen Beamten, "die in dieser sensiblen Materie gewissenhaft und sorgfältig eine Entscheidung zu treffen haben", stehen nach den Worten Schipkas unter hohen Anforderungen. Ihnen gebühre "größter Respekt" und "aufrichtiger Dank". Dessen unbeschadet gebietet es der besondere Charakter des Asylverfahrens - in dem es für viele Betroffene "um Leben und Tod" gehe -, dass das Verfahren hohen rechtsstaatlichen Standards genüge. Das Risiko von Fehlentscheidungen müsse im Asylrecht "besonders konsequent minimiert werden", und das Verfahren müsse "sicherstellen, dass jedem, der ein Anrecht darauf hat, der Asylstatus auch zuerkannt wird", betonte der Generalsekretär der Bischofskonferenz.

 

Wie es schon deren Vorsitzender Kardinal Christoph Schönborn mehrfach tat, bezeichnete auch Schipka Asyl als "ein heiliges Recht". Es sei "Ausdruck der solidarischen Verpflichtung unserer zivilisierten Gesellschaft, verfolgten und bedrohten Personen humanitären Schutz zu gewähren". Um die volle Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens zu garantieren, wäre es aus Sicht der Bischofskonferenz notwendig, einen Rechtsanspruch auf "in der Regel kostenlose, professionelle und parteiische Rechtsberatung und Rechtsvertretung für das gesamte Verfahren" zu verankern. Nur so könne einwandfrei sichergestellt werden, dass die Asyl-Entscheidung den gebührend hohen rechtsstaatlichen Qualitätskriterien genügt. "Nicht weniger ist der elementaren Bedeutung des Asylrechts für die Betroffenen und unsere gesamte Gesellschaft angemessen", fügte Schipka hinzu.

 

Das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz verwies abschließend auch auf eine diesbezügliche Stellungnahme der Caritas Österreich.

 

Beratung von Flüchtlingen nicht mehr durch unabhängige Anbieter

 

Im März hatten sich Innen- und Justizministerium auf einen Begutachtungsentwurf verständigt, der die Betreuung und Beratung von Flüchtlingen einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) überträgt, die unter der Ägide des Innenministeriums steht. Die bisherigen unabhängigen Anbieter müssen ihre Agenden somit abgeben. Der Bereich Rechtsberatung in der neuen, staatlichen Agentur soll einen eigenen Bereichsleiter bzw. eine Bereichsleiterin erhalten, welche vom Justizminister bestellt wird. Innenminister Kickl wäre gegenüber der BBU-Geschäftsführung jedoch weisungsbefugt und würde die allgemeinen Grundsätze der Geschäftspolitik und der Unternehmensführung vorgeben. Die Agentur soll in den Bundesquartieren unter anderem für die Unterbringung, Verköstigung sowie für die Rechts- und Rückkehrberatung zuständig sein.

 

Quelle: kathpress

Zukunftsweg

Träumen viele, wird ein Traum Wirklichkeit

Der Herbst ist naturgemäß die Zeit der Erntedankfeste in den Pfarrgemeinden. In den vergangenen Wochen wurde in...

Dekanat Rohrbach ins Vorbereitungsjahr gestartet

Pfarrstrukturreform: Dekanat Rohrbach ins Vorbereitungsjahr gestartet

Am 26. September 2026 fand die Startveranstaltung des Dekanats Rohrbach im Pfarrheim Ulrichsberg statt.
Buch&Segen Buchtipp
Freude - Das Leben ins Herz schließen.

Mehr Freude im Leben – geht das?

Melanie Wolfers ermutigt dazu, die kleinen und großen Momente des Lebens neu wahrzunehmen und der Freude einen Platz im eigenen Leben zu geben.

 

→ Buch entdecken

Impulse, die berühren ...
Soziale Botschaft der Woche

Was wollen Sie morgen essen?

Mögen Sie diese Knabbermischungen aus dem Bioladen? Salat-Toppings mit Soja-, Sonnenblumen- und Kürbiskernen?...
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Herrenstraße 19
4020 Linz
https://www.dioezese-linz.at/
Darstellung: