Samstag 27. April 2024

Papst erlässt neue Normen für Kinderschutz im Vatikan

Papst Franziskus

Papst Franziskus hat den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Vatikanstaats und der römischen Kurie gestärkt. Laut den am 29. März 2019 veröffentlichten Normen gilt für Amtsträger eine Anzeigepflicht für Fälle von Missbrauch Minderjähriger.

Alle Mitarbeiter, die von einem Missbrauch erfahren, müssen dies umgehend der Staatsanwaltschaft des Vatikan melden. Andernfalls droht eine Strafe. Bei Fällen, die bei der Beichte bekannt werden, gilt allerdings weiterhin das Beichtgeheimnis.

 

Kandidaten für eine Tätigkeit im Vatikan müssen zudem künftig auf ihre Eignung zum Umgang mit schutzbedürftigen Personen geprüft werden. Auch werden verbindliche Fortbildungen zum Kinderschutz in den Einrichtungen der Kurie und des Vatikanstaats eingeführt. Weiter ist ein eigener Kinderschutz-Beauftragter vorgesehen. Die gesetzlichen Neuerungen treten zum 1. Juni in Kraft.

 

Der Vatikan veröffentlichte das Maßnahmenpaket in drei unterschiedlichen von Papst Franziskus unterzeichneten Dokumenten – einem Gesetz für den Vatikanstaat, einem Erlass, der die Bestimmungen auf die Kurie ausdehnt, und Kinderschutz-Leitlinien für den kirchlichen Bereich innerhalb des Vatikanstaats. Die Bischofskonferenzen weltweit waren bereits 2011 aufgefordert worden, solche Leitlinien zu erarbeiten.

 

Vatikansprecher Alessandro Gisotti sprach von einem "ersten wichtigen Schritt" nach dem Antimissbrauchs-Gipfel vom 21. bis 24. Februar im Vatikan. Der Papst hoffe auch dank dieser Dokumente auf ein wachsendes Bewusstsein, dass die Kirche "immer mehr ein sicheres Haus für Kinder und schutzbedürftige Personen" sein müsse.

 

Nach den neuen gesetzlichen Regelungen werden Übergriffe gegenüber Schutzbedürftigen im Vatikan als Offizialdelikte verfolgt, also auch ohne die Anzeige eines Geschädigten. Unterlässt ein kirchlicher Amtsträger eine Meldung an die Justiz, droht ihm eine Geldstrafe. Kirchliche Justizbeamte, die die Anzeige unterlassen, können mit einer Haftstrafe von ein bis sechs Monaten bestraft werden.

 

Den Opfern werden das Recht auf Gehör sowie "geistliche, ärztliche, psychologische und juristische Hilfe" zugesichert. Zugleich betonen die Normen den Anspruch von Beschuldigten auf einen fairen Prozess und Rehabilitierung bei Falschanklage.

 

Für die Umsetzung der Leitlinien soll ein eigener Kinderschutz-Beauftragter ernannt werden. Opfer sollen sich an ihn oder direkt an den Generalvikar, den Stellvertreter des Papstes für bischöfliche Aufgaben im Vatikanstaat, wenden können. Die Einrichtung einer unabhängigen externen Anlaufstelle für Opfer ist nicht vorgesehen. Auch die Frage möglicher Entschädigungen wird nicht thematisiert.

 

Es sind nicht die ersten rechtlichen Regeln im Vatikanstaat zum Thema Missbrauch: Ein ergänzendes Strafgesetz aus dem Jahr 2013 behandelt neben Delikten wie Piraterie und Atomwaffenbesitz auch sexuelle Gewalt gegen Minderjährige und Kinderpornografie. Auch das allgemeine Kirchenrecht kennt bereits einschlägige Normen. Bei den neuen Bestimmungen geht es dagegen vor allem um Kinderschutz – näherhin die Verfahren bei Verdachtsfällen und um Missbrauchsverhinderung.

 

Kathpress

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