Freitag 29. März 2024

Schuldspruch gegen Ex-Pater rechtskräftig

Die Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen Konviktsdirektors von Stift Kremsmünster ist am Mittwoch vom Obersten Gerichtshof (OGH) zurückgewiesen worden. Der heute 81-Jährige, der mittlerweile in den Laienstand zurückversetzt ist, war bereits im Sommer 2013 wegen gewalttätiger sexueller Überriffe auf Zöglinge zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Nun muss das Oberlandesgericht Linz über die Strafhöhe sowie über die Berufungen der Privatbeteiligten entscheiden.

 

Das Stift nehme die Verurteilung zur Kenntnis, erklärte Abt Ambros Ebhart am Donnerstagabend gegenüber "Kathpress". "Wir begrüßen, dass die Vorfälle verfolgt und der Justiz zugeführt werden." Auswirkungen auf das Stift habe der Entscheid keine, der Verurteilte sei seit seiner Rückversetzung in den Laienstand eine Privatperson, wohne außerhalb des Klosters und habe auch sonst kaum mehr Verbindungen zum Stift, so Ebhart.

Nach Ermittlungen in anfangs 39 Fällen wurde dem ehemaligen Pater von der Staatsanwaltschaft nun sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf insgesamt 24 ehemalige Schüler in den 1990er-Jahren vorgeworfen. Der Angeklagte hatte vor Gericht zwar die Taten zugegeben, sein Anwalt hatte aber einen Freispruch wegen Verjährung der Vorwürfe verlangt. Das Landesgericht Steyr sah das anders und verurteilte den Ex-Konviktsleiter zu zwölf Jahren Haft. Nun wird das Oberlandesgericht Linz endgültig über die Strafhöhe entscheiden, aber auch darüber, ob der 81-Jährige den Privatbeteiligten Schadenersatz bezahlen muss. Sie waren in der ersten Instanz auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden.

Das Stift hatte bereits bei der Ankündigung des Gerichtsverfahrens im April dieses Jahres eine Anklage gegen den ehemaligen Mitbruder und Internatsleiter begrüßt. Man habe selbst seit dem Bekanntwerden einzelner Vorwürfe im Jahr 2010 jene Opfer, die sich meldeten, an die zuständigen offiziellen kirchlichen und staatlichen Stellen verwiesen, weiters "sofort personelle Konsequenzen gezogen" und auch die Aufarbeitung aktiv unterstützt, so das Benediktinerstift damals.

Bisher hat die "Klasnic-Kommission" den Opfern 700.000 Euro an Entschädigung zugesprochen, davon 200.000 Euro an Therapiekosten. 38 Betroffenen haben sich bisher bei der Klasnic-Kommission gemeldet. Um sämtliche Vorwürfe von Missbrauch und Gewalt seit 1945 aufzuarbeiten, sei im Jänner 2013 das wissenschaftliche Institut IPP in München beauftragt worden, wies Abt Ambros hin.

Das IPP hatte anlässlich des Prozessbeginns einen Aufruf an die Betroffenen gestartet, sich beim Institut zu melden, auch wenn sie dies bereits zuvor beim Stift, der Klasnic-Kommission, der Staatsanwaltschaft oder der Ombudsstelle einer Diözese getan hätten. Ein Abgleich der eingegangenen Meldungen sei aufgrund von Datenschutzbestimmungen nur sehr eingeschränkt möglich.

www.ombudsstellen.at

 

Kathpress, gec

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