Neues Dienstrecht bringt auch HelferInnen in Kindergärten höheres Gehalt
Besonders erfreulich ist natürlich, dass die Gehälter erhöht werden. Die Caritas hatte sich gemeinsam mit den Erhaltern kirchlicher Kindertageseinrichtungen dafür eingesetzt, dass mit dem neuen Landes-Dienstrecht für die Bediensteten der Gemeinden eine Grundlage dafür gelegt wurde.
Bestehende MitarbeiterInnen können sich entscheiden, ob sie in das neue Dienstrecht DB-KITA „umsteigen“ oder im alten bleiben wollen. Von den PädagogInnen in kirchlichen Einrichtungen haben das auch schon viele getan, von den HelferInnen und Hilfskräften jedoch erst wenige. „Für sie gibt es mit dem neuen Dienstrecht nun eine deutliche Gehaltserhöhung. Es wäre uns daher als Dienstgeber genauso wie dem Betriebsrat ein Anliegen, dass sie diese Verbesserungs-Möglichkeit auch wahrnehmen“, betont Mag.a Edith Bürgler-Scheubmayr, Geschäftsführerin der Caritas für Kinder und Jugendliche. „Möglicherweise sind manche deshalb noch nicht umgestiegen, weil sie befürchten, vielleicht Ansprüche zu verlieren. Diese Sorgen sind aber unbegründet: wer bisher Anspruch zum Beispiel auf die Abfertigung alt, die 6. Urlaubswoche oder eine Treueprämie hatte, erhält das auch weiterhin.“
Bürgler-Scheubmayr rät allen HelferInnen und Hilfskräften in der Pfarrcaritas und Caritas, für die derzeit DBO oder DBK gelten, in das neue Dienstrecht umzusteigen. Falls noch Unklarheiten oder Unsicherheiten bestehen, sollte man sich erkundigen – entweder bei den ErhalterInnen der Einrichtungen oder bei der Caritas für Kinder und Jugendliche.
Caritas OÖ, gec