Dienstag 12. Mai 2026

Berechnungsbeispiel und Ermäßigungen

Ein Kirchenbeitrag fällt nur dann an, wenn Sie durch die Taufe Mitglied der Katholischen Kirche sind.

 

Rechenbeispiel

 

Beitragsgrundlage                                            €  32.000,00

 1,1% davon sind                                                 €        352,00

 

Dieser Betrag wird um den

Absetzbetrag vermindert.

Dadurch werden niedrigere

Einkommen geschont.                                     - €          61,00

Zwischensumme                                               €        291,00

 

Je nach Lebenssituation

Gibt es Ermäßigungen, z.B. für:

Alleinverdienerin/Alleinerzieher:in             - €          44,00

2 Kinder                                                           - €          45,00

 

Kirchenbeitrag des laufenden Jahres           €      202,00

monatlich                                                               €        16,80

 

Gültig 2026

 

 

Grundlage für die Berechnung bildet das steuerpflichtige Einkommen.

Davon sind 1,1 Prozent Kirchenbeitrag zu zahlen.

 

Der Beitrag soll gerecht und angemessen sein - finanzielle Belastungen werden immer berücksichtigt, sofern sie uns bekannt sind. Es gibt eine Reihe von Ermäßigungen, die die Beitragshöhe vermindern:

 

 

  Kirchenbeitrag – mögliche Ermäßigungen:

 

   Wir berücksichtigen gerne folgende Ermäßigungsgründe, wenn sie uns bekannt sind und
   entsprechende Einkommensunterlagen vorliegen:

 

   Alleinverdiener:in /Alleinerzieher:in € 44,-
   1 Kind  € 23,-
   2 Kinder € 45,-
   3 Kinder  € 82,-
   Für jedes weitere Kind € 37,-
   Geburt eines Kindes              bis zu     € 16,-

 

   Abhängig von der Höhe der finanziellen Belastung gibt es auch Ermäßigungen in folgenden
   Fällen:

   Besuch einer höheren Schule, Pflege-/Heimkosten, Wohnraumbeschaffung, Minderung der 
   Erwerbsfähigkeit, Tod eines nahen Angehörigen (Bestattungskosten), Behinderung eines
   Kindes, …

   Schulgeld wird zu 100% von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

 

 

Durch die automatische Berücksichtigung bei der Arbeitnehmerveranlagung erhält man einen Teil seines Beitrags vom Finanzamt rückvergütet (max. 600 € sind absetzbar).

Kontaktdaten Ihrer Beratungsstelle finden Sie unter Kirchenbeitrag Beratungsstellen.

Unsere Mitarbeiter:innen helfen Ihnen gerne weiter.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf www.meinbeitrag.at

 

Unsere Beratungsstellen sind am Freitag, 15. Juni geschlossen.

Nächste telefonische Erreichbarkeit: Montag, 18. Juni ab 8 Uhr. Danke für Ihr Verständnis!

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Bankverbindung

Empfängerin:

Diözese Linz

IBAN:

AT753400000000164400

BIC: RZOOAT2L


 

 

       

 

 

Bei ONLINE BANKING bitte im Feld Verwendungszweck unbedingt Ihre Beitragsnummer angeben!

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