Berechnungsbeispiel und Ermäßigungen

Grundlage für die Berechnung bildet das steuerpflichtige Einkommen.
Davon sind 1,1 Prozent Kirchenbeitrag zu zahlen.
Der Beitrag soll gerecht und angemessen sein – finanzielle Belastungen werden immer berücksichtigt, sofern sie uns bekannt sind. Es gibt eine Reihe von Ermäßigungen, die die Beitragshöhe vermindern:
Durch die automatische Berücksichtigung bei der Arbeitnehmerveranlagung erhält man einen Teil seines Beitrags vom Finanzamt rückvergütet (max. 400 € sind absetzbar).