Berechnungsbeispiel und Ermäßigungen

Rechenbeispiel
Beitragsgrundlage € 32.000,00
1,1% davon sind € 352,00
Dieser Betrag wird um den
Absetzbetrag vermindert.
Dadurch werden niedrigere
Einkommen geschont. - € 61,00
Zwischensumme € 291,00
Je nach Lebenssituation
Gibt es Ermäßigungen, z.B. für:
● Alleinverdienerin/Alleinerzieher:in - € 44,00
● 2 Kinder - € 45,00
Kirchenbeitrag des laufenden Jahres € 202,00
monatlich € 16,80
Gültig 2026
Grundlage für die Berechnung bildet das steuerpflichtige Einkommen.
Davon sind 1,1 Prozent Kirchenbeitrag zu zahlen.
Der Beitrag soll gerecht und angemessen sein - finanzielle Belastungen werden immer berücksichtigt, sofern sie uns bekannt sind. Es gibt eine Reihe von Ermäßigungen, die die Beitragshöhe vermindern:
Kirchenbeitrag – mögliche Ermäßigungen:
Wir berücksichtigen gerne folgende Ermäßigungsgründe, wenn sie uns bekannt sind und
entsprechende Einkommensunterlagen vorliegen:
| Alleinverdiener:in /Alleinerzieher:in | € 44,- |
| 1 Kind | € 23,- |
| 2 Kinder | € 45,- |
| 3 Kinder | € 82,- |
| Für jedes weitere Kind | € 37,- |
| Geburt eines Kindes bis zu | € 16,- |
Abhängig von der Höhe der finanziellen Belastung gibt es auch Ermäßigungen in folgenden
Fällen:
Besuch einer höheren Schule, Pflege-/Heimkosten, Wohnraumbeschaffung, Minderung der
Erwerbsfähigkeit, Tod eines nahen Angehörigen (Bestattungskosten), Behinderung eines
Kindes, …
Schulgeld wird zu 100% von der Bemessungsgrundlage abgezogen.
Durch die automatische Berücksichtigung bei der Arbeitnehmerveranlagung erhält man einen Teil seines Beitrags vom Finanzamt rückvergütet (max. 600 € sind absetzbar).













