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Geburtsurkunde von Braut und Bräutigam.
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Taufschein:
- Das jeweilige Taufpfarramt ergänzt den alten Taufschein von Braut und Bräutigam mit dem Firmungsvermerk und eventuellen weiteren Eintragungen oder stellt einen neuen Taufschein aus.
- Bei einem gemeinsamen Kind bzw. gemeinsamen Kindern ist auch der Taufschein dieses Kindes bzw. dieser Kinder mitzubringen.
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Meldezettel
- Falls die Wohnadresse von Braut und Bräutigam im Wohnpfarramt nicht bekannt ist, ist der entsprechende Meldezettel vorzulegen.
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Verwitwete brauchen
- den kirchlichen Trauungsschein der ersten Ehe
- sowie die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten bzw. der früheren Ehegattin.
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Röm.-kath. Christen haben die Möglichkeit, auch mit einer religionsverschiedenen Person nach röm.-kath. Ritus zu heiraten.
- Dazu bedarf es eines Dispenses von der Religionsverschiedenheit durch den Ortsbischof. Diesen holt Ihr Wohnsitzpfarrer ein.
- Im Zuge der Aufnahme des Trauungsprotokolls ist das Religionsbekenntnis von Braut und Bräutigam urkundlich nachzuweisen.
- Für bekenntnisverschiedene Paare liegt in allen Pfarrämtern ein eigenes Informationsblatt auf.
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Die Firmung ist nicht zwingend erforderlich für die kirchliche Trauung.
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Die entsprechende Stelle im Kirchenrecht lautet: „Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, sollen es noch vor der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis geschehen kann.“ (Can. 1065 § 1)

Quellenangabe:
Abteilung Ehe und Familie im Pastoralamt der Diözese Linz: Ehevorbereitung und Heiraten. URL: www.beziehungleben.at/ehevorbereitung [Stand: 06/2014]
Mag. Harant, Franz: Trauzeugen/Trauzeuginnen. URL: http://www.kirchlichheiraten.at/index.php?id=18 [Stand: 06/2014]