Vorehe(n)
Wenn einer der Partner nach vorheriger kirchlicher Ehe standesamtlich geschieden ist, ist keine weitere kirchliche Trauung möglich, weil die erste Ehe bis zum Tod eines Partners kirchenrechtlich aufrecht bleibt.
In Einzelfällen kann auch eine nur standesamtlich geschlossene Vorehe kirchenrechtlich gültig sein und somit ein Hindernis für eine kirchliche Eheschließung darstellen.
Ehenichtigkeitserklärung
Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, diese Ehe aber kirchlich nicht anerkannt ist, sind die standesamtliche Heiratsurkunde und die gerichtlichen Scheidungsdokumente vorzulegen, damit Ihr Pfarrer beim Bischöflichen Ordinariat um die kirchliche Ehenichtbestandserklärung ansuchen kann.
Nähere Informationen über die Ehenichtigkeitserklärung erhalten Sie im bischöflichen Diözesangericht
Quellenangabe:
Abteilung Ehe und Familie im Pastoralamt der Diözese Linz: Ehevorbereitung und Heiraten. URL: http://www.beziehungleben.at/ehevorbereitung [Stand: 06/2014]