Kirchen und Religionsgemeinschaften verschärfen ihre Corona-Maßnahmen
Angesichts des deutlichen Anstiegs der Corona-Infektionszahlen verschärfen die Kirchen und Religionsgesellschaften in Absprache mit den staatlichen Stellen ihre Corona-Präventionsmaßnahmen.
In der Diözese Linz wurde am 18. September ein Erlass von Diözesanbischof Manfred Scheuer veröffentlicht. Dieser Erlass ordnet – in Abstimmung mit der Österreichischen Bischofskonferenz – ab Montag, 21. September 2020 für öffentliche Gottesdienste im Gebiet der Diözese Linz bis auf Weiteres folgende Präventionsmaßnahmen an:
- Der Mindestabstand der Gläubigen zueinander beträgt mindestens 1 Meter (zu haushaltsfremden Personen. Diese Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.)
- Während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Für den öffentlichen Gottesdienst ist Desinfektionsmittel bereitzustellen.
- Der Gesang ist zu reduzieren.
- Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen.
Bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Trauungen, Taufen, Begräbnisse, Erstkommunionen, Firmungen, Priesterweihen etc.) ist zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten. Die Einhaltung ist durch eine/n Präventionsbeauftragte/n sicherzustellen. Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten.
Die Bestimmungen der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste bleiben aufrecht, sofern sie den oben genannten Vorschriften nicht widersprechen. Eine überarbeitete Rahmenordnung der Bischofskonferenz zu öffentlichen Gottesdiensten wird demnächst erscheinen.
Mund-Nasen-Schutz schützt. © nastya_gepp/pixabay.com/Pixabay License / Diözese Linz/Stefanie Petelin (Bearbeitung)