Montag 5. Oktober 2026

Urteil im Prozess um Linzer Domglocken: Klage wurde abgewiesen

Linzer Mariendom

Im Prozess um die Linzer Domglocken ist am 31. Juli 2015 nun das Urteil ergangen: Die Klage wurde von Richterin Mag.a Amalia Berger-Lehner vom Landesgericht Linz abgewiesen. Dompfarrer Dr. Maximilian Strasser zeigt sich erleichtert.

Anrainer DI Wolfgang Lassy hatte die Dompfarre wegen unzumutbarer Lärmbelästigung auf Unterlassung geklagt. Gegenstand der Klage waren jene viertelstündlichen Glockenschläge, mit denen auch in der Nacht die Uhrzeit angesagt wird. Das Turmuhrschlagen würde seinem Mandanten nicht nur den Schlaf rauben, es komme auch zu einer Gesundheitsgefährdung, brachte der Anwalt des Klägers vor Gericht vor.

Richterin Mag.a Amalia Berger-Lehner hat dieses Klagsbegehren heute in ihrem Urteil abgewiesen. Ein Unterlassungsanspruch würde nämlich voraussetzen, dass eine Beeinträchtigung „sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar“ ist.

 

Der Mariendom (samt Glocken) ist für das umliegende Areal unzweifelhaft ein prägendes Element, einschließlich des damit verbundenen Läutwerkes, weshalb auch das nächtliche Schlagen der Glocken eine „ortsübliche Immission“ sei. Bei einer möglicherweise „gesundheitsschädlichen Immission“ komme es hinsichtlich der „Zumutbarkeit“ aber nicht auf die individuelle Sensibilität einer Person an, sondern darauf, dass diese für einen durchschnittlichen sorgfältigen Käufer als solche erkennbar war. Das Gericht geht letztlich davon aus, dass „unter Abstellen auf das Empfinden eines durchschnittlichen Bewohners des betroffenen Grundstücks die ortsübliche Nutzung der Liegenschaft des Klägers nicht wesentlich beeinträchtigt ist“.

 

Die zusammengefasste Begründung lautet daher: Aufgrund des prägenden Charakters des Mariendoms sei das nächtliche Schlagen der Glocken „eine ortsübliche Immission“. Dass nächtliche Lärmimmissionen zu Schlaflosigkeit und daher zu Gesundheitsschädigungen führen können, sei „ein allgemeiner Erfahrungsschluss und war nicht nur für den Kläger, sondern auch für jeden durchschnittlichen sorgfältigen Käufer zum Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft erkennbar. Da die vom Mariendom ausgehenden nächtlichen Immissionen sowie die potentielle Gesundheitsschädlichkeit der vom Nachbargrundstück ausgehenden Immissionen erkennbar waren, muss daher der Kläger sogar eine gesundheitsschädliche Immission – deren Vorhandensein derzeit nicht objektiviert ist – als ortsüblich erdulden.“

 

 

Zukunftsweg

Träumen viele, wird ein Traum Wirklichkeit

Der Herbst ist naturgemäß die Zeit der Erntedankfeste in den Pfarrgemeinden. In den vergangenen Wochen wurde in...

Dekanat Rohrbach ins Vorbereitungsjahr gestartet

Pfarrstrukturreform: Dekanat Rohrbach ins Vorbereitungsjahr gestartet

Am 26. September 2026 fand die Startveranstaltung des Dekanats Rohrbach im Pfarrheim Ulrichsberg statt.
Buch&Segen Buchtipp
Freude - Das Leben ins Herz schließen.

Mehr Freude im Leben – geht das?

Melanie Wolfers ermutigt dazu, die kleinen und großen Momente des Lebens neu wahrzunehmen und der Freude einen Platz im eigenen Leben zu geben.

 

→ Buch entdecken

Impulse, die berühren ...
Soziale Botschaft der Woche

Was wollen Sie morgen essen?

Mögen Sie diese Knabbermischungen aus dem Bioladen? Salat-Toppings mit Soja-, Sonnenblumen- und Kürbiskernen?...
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Herrenstraße 19
4020 Linz
https://www.dioezese-linz.at/
Darstellung: