Freitag 20. Februar 2026

Justizminister Wolfgang Brandstetter beim Kriminalpolitischen Arbeitskreis in Linz

Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter beim Kriminalpolitischen Arbeitskreis in Linhz

„Liebe Justizfamilie“, begrüßte Bundesminister Brandstetter am Mittwoch 26. 11. 2014 die zahlreichen interessierten BesucherInnen des Kriminalpolitischen Arbeitskreises des Forum St. Severin im Diözesanhaus Linz.

Aus der Justiz und Rechtsanwaltschaft waren neben vielen anderen der Präsident des Oberlandesgerichtes Dr. Johannes Payrhuber-Wolfesberger, die Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Linz Dr.in Ulrike Althuber, Landesgerichtspräsidentin Dr.in Katharina Lehmayer sowie der Leiter der Staatsanwaltschaft Linz Dr. Friedrich Hintersteiniger und der Vizepräsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer Dr. Josef Weixelbaum gekommen. Großen Anklang fand die Veranstaltung auch bei den MitarbeiterInnen aus dem Bereich der Justizanstalten sowie der Sozialen Arbeit, der Medizin und Psychiatrie und beim Vorstand des Forums St. Severin als Träger des Kriminalpolitischen Arbeitskreises.

„Sie sind wichtige Gesprächspartner und ein Korrektiv für mich und ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen und Anregungen“, würdigte der Bundesminister den nun seit 41 Jahren bestehenden Kriminalpolitischen Arbeitskreis. Dieser wird von der Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck Dr.in Brigitte Loderbauer geleitet und ist hinsichtlich seiner Interdisziplinarität österreichweit einzigartig. Diese im Bundesland gepflogene Gesprächskultur ist, so betonte der Minister, auch das „Geheimnis des Erfolgs“ in den oberösterreichischen Justizanstalten.

 

In Streiflichtern präsentierte der Minister dann seine Schwerpunkte und die Neuerungen zum StGB 2015. Nachschärfungen und Änderungen seien besonders bei den Strafdrohungen betreffend Delikte gegen Leib und Leben, in den Bereichen Computerkriminalität, Bilanzfälschung und bei Verhetzung und Landfriedensbruch nötig. Neu eingeführt werden soll zudem der Tatbestand Cybermobbing. Insgesamt betonte der Bundesminister, dass Präzisierungen hinsichtlich der Zielrichtung, Differenzierungen und Einengungen wesentlich seien um die Arbeit in der Praxis zu erleichtern. Weitere Themen waren die mit 1.1.2015 in Kraft tretenden Änderungen der Strafprozessordnung und der Strafvollzug.

 

In der anschließenden Diskussion zeigte sich das große Interesse an den dargestellten Themen, Bundesminister Brandstetter nahm dabei auch zur Frage des ministeriellen Weisungsrechts Stellung. Auch danach setzten sich der interdisziplinäre Austausch und die intensiven Diskussionen fort.

 

 

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(Forum St. Severin / Stampler / ej)

 

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