Freitag 19. April 2024

Die Unlösbarkeit des Problems des Übels

Prof. DDr. Norbert Hoerster

Mittwoch, 15. Juli 2015, 14.30 Uhr

Prof. DDr. Norbert Hoerster

Professor em. der Rechts- und Sozialphilosophie an der Universität Mainz

Kaum ein Problem lässt den monotheistischen Gottesglauben seit Jahrhunderten als so problematisch erscheinen wie das sogenannte Theodizeeproblem, das Problem der Allgüte Gottes angesichts des enormen Ausmaßes von nicht zu leugnendem Übel in der von Gott geschaffenen Welt.

 

Das Referat zum Nachhören.

 

Lebenslauf

 

Prof. DDr. Norbert Hoerster studierte Rechtswissenschaft und Philosophie. 1960 legte er die erste juristische Staatsprüfung ab, 1963 schloss er an der University of Michigan sein Philosophiestudium mit dem Master of Arts ab.

1964 promovierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Dr. jur., 1967 mit der Arbeit “Das Argument der Verallgemeinerung“ an der Ruhr-Universität Bochum zum Dr. phil. In den Jahren 1967 und 1968 war er als Dozent an der University of Michigan tätig und nahm einen Forschungsaufenthalt an der University of Oxford wahr. Nach seiner Habilitation an der Ludwig-Maximilians-Universität München 1972 erhielt er 1974 einen Lehrstuhl für Rechts- und Sozialphilosophie an der Universität Mainz.

Den Begriff der Menschenwürde als Kriterium der Ethik lehnt Hoerster ab, da dieser Begriff eine Leerformel sei, mit der sich beliebige Werte verbinden lassen. Stattdessen vertritt er eine Interessenethik, wonach nicht die Würde, sondern die elementaren Interessen der Menschen (und bis zu einem gewissen Grad der Tiere) zu schützen sind.

Ein Überlebensinteresse noch nicht geborener Kinder sieht Hoerster als nicht gegeben an. Daher beginnt nach seiner Ansicht das Lebensrecht des Menschen grundsätzlich mit der Geburt. Dementsprechend lehnt er die Bestrafung von Abtreibung, Präimplantations-diagnostik und Embryonenforschung ab. Hoerster fordert, aktive Sterbehilfe zuzulassen, wenn ein unheilbar Kranker sie aufgrund reiflicher, in einem urteilsfähigen und aufgeklärten Zustand durchgeführter Überlegung wünscht. Aber auch bei schwerstgeschädigten Neugeborenen hält er Sterbehilfe für gerechtfertigt; was er im wohlverstandenem Interesse dieser Neugeborenen begründet sieht.

Hoerster ist Mitherausgeber der Zeitschrift Aufklärung und Kritik der Gesellschaft für kritische Philosophie Nürnberg sowie Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Humanis-tischen Akademie Bayern. Für seine kirchenkritische Haltung erhielt er im Jahr 2008 vom Bund für Geistesfreiheit (Augsburg) den Ludwig-Feuerbach-Preis. (Quelle: wikipedia)

 

Publikationen (Auswahl)

  • Utilitaristische Ethik und Verallgemeinerung. Alber, Freiburg/München 1971.
  • Texte zur Ethik. DTV, München 1975 (Hrsg., zusammen mit Dieter Birnbacher).
  • Recht und Moral. Texte zur Rechtsphilosophie. Reclam, Stuttgart 1986.
  • Abtreibung im säkularen Staat.
  • Neugeborene und das Recht auf Leben.
  • Sterbehilfe im säkularen Staat.
  • Klassische Texte zur Staatsphilosophie. DTV, München 1999.
  • Ethik des Embryonenschutzes. Ein rechtsphilosophischer Essay. Reclam, Stuttgart 2002.
  • Ethik und Interesse. Reclam, Stuttgart 2003.
  • Haben Tiere eine Würde? Grundfragen der Tierethik. Beck, München 2004.
  • Die Frage nach Gott. Beck, München 2007.
  • Was ist Recht? Grundfragen der Rechtsphilosophie. Beck, München 2006.
  • Was ist Moral? Eine philosophische Einführung. Reclam, Stuttgart 2008.
  • Was können wir wissen? Philosophische Grundfragen. Beck, München 2010.
  • Muss Strafe sein? Positionen der Philosophie. Beck, München 2012.
  • Was ist eine gerechte Gesellschaft? Eine philosophische Grundlegung. Beck, München 2013.
  • Wie schutzwürdig ist der Embryo? Zu Abtreibung, PID und Embryonenforschung. Velbrück, Weilerswist 2013.
  • Wie lässt sich Moral begründen? Beck, München 2014.
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