Zweckwidmung des Kirchenbeitrags
Mit der Hälfte ihres Kirchenbeitrages können Katholikinnen und Katholiken Aufgabenfelder der katholischen Kirche stärken, die ihnen besonders am Herzen liegen. Die andere Hälfte des Kirchenbeitrags wird auch weiterhin als solidarischer Beitrag zur Grundausstattung der Pfarren und kirchlichen Einrichtungen eingesetzt.
Die Zweckwidmung ist befristet auf maximal drei Jahre möglich. Sie kann nach Ablauf der Dauer verlängert, durch Widerruf beendet oder auf eine neue Widmung verändert werden. Ziel ist, bestimmte Wirkungsbereiche damit besonders zu fördern und eine Form der Schwerpunktsetzung zu ermöglichen. Im Sinne der besseren Nachvollziehbarkeit haben sich die Diözesen auf ein gemeinsames Modell mit einheitlichen Kategorien verständigt.
Die zehn Kategorien der Zweckwidmung
Die zehn Kategorien der Zweckwidmung lauten: Pfarr-Kirche, Kultur-Kirche, Seelsorge-Kirche, Junge-Kirche, Familien-Kirche, Sozial-Kirche, Umwelt-Kirche, Verkündigungs-Kirche, Bildungs-Kirche und Welt-Kirche.
Mit der Widmung des Kirchenbeitrags an die „Pfarr-Kirche“ wird qualitätsvolle Seelsorge in den Pfarrgemeinden unterstützt und die Beteiligungsmöglichkeit für Ehrenamtliche gefördert.
Der Wirkungsbereich „Kultur-Kirche“ kommt dem Erhalt der wertvollen Kulturdenkmäler, Kirchen und Kapellen in Oberösterreich sowie spirituellen Orten und Räumen zugute.
Mit der „Seelsorge-Kirche“ werden u. a. Beratungsstellen für Menschen in Lebenskrisen wie die Telefonseelsorge, aber auch Treffpunkte für Mensch & Arbeit und Projekte für Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf gefördert.
Die Widmung für die „Junge-Kirche“ unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf ihrem Lebens- und Glaubensweg, z. B. durch die Angebote der Katholischen Jugend und Jungschar.
Mit der Kategorie „Familien-Kirche“ werden Angebote der Ehe-, Beziehungs- und
Familienberatung, Bildungsangebote für Eltern und Paare und Projekte für die Begegnung
zwischen den Generationen gestützt.
Widmungen für die „Sozial-Kirche“ kommen u. a. der Caritas OÖ mit ihren Einrichtungen für Menschen in Not, für Menschen mit Beeinträchtigungen oder auch für Besuchsdienste zur Entlastung pflegender Angehöriger zugute sowie der Soforthilfe im Katastrophenfall als auch Projekten in der Entwicklungszusammenarbeit.
Der Wirkungsbereich der „Umwelt-Kirche“ betrifft Projekte im Sinne des Klima- und Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit.
Mit der „Verkündigungs-Kirche“ werden Aktivitäten der katholischen Kirche gefördert, die den Menschen die frohe Botschaft, das Evangelium, näherbringen, wie z. B. durch Aktivitäten das Bibelwerks.
Die Widmung für die „Bildungs-Kirche“ unterstützt die regionalen Bildungshäuser der Katholischen Kirche in OÖ und die Ausbildung junger Menschen in diözesanen Schulen, die pädagogische Ausbildung für Schule und Religionsunterricht sowie die Katholische Privat-Universität und die Priesterausbildung.
Die Widmung für die „Welt-Kirche“ unterstützt die Leitung der Weltkirche in Rom.
Weitere Infos zur Zweckwidmung unter: www.meinbeitrag.at
Kirchenbeitrag als finanzielle Grundlage der katholischen Kirche
Der Kirchenbeitrag ist die finanzielle Grundlage für die vielfältigen Aufgaben, Angebote und Leistungen der Katholischen Kirche in Oberösterreich. Er beträgt wie in den letzten Jahren
1,1 % des steuerpflichtigen Einkommens. Wenn kein Nachweis über das Einkommen vorliegt, werden die Kirchenbeiträge geschätzt. Nur wenn die persönliche Lebenssituation bekannt ist, können Ermäßigungen angewendet und der Kirchenbeitrag individuell angepasst werden. Darum ersuchen die Beratungsstellen um Kontaktaufnahme, wenn der Kirchenbeitrag zu hoch erscheint. Auf Bezieherinnen und Bezieher von Kindergeld und Arbeitslosengeld wird besonders Rücksicht genommen.
Ab dem Veranlagungsjahr 2024 können 600 Euro statt wie bisher 400 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden.