Sonntag 22. September 2024

Heftige Kritik der Bischofskonferenz am Arbeitszeitgesetz

Die Österreichische Bischofskonferenz bei ihrer Sommervollversammlung 2018 in Mariazell

Die österreichische Bischofskonferenz übt heftige Kritik an den Plänen der Regierung zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes.

"Die beabsichtigten Gesetzesänderungen verletzen völkerrechtliche Verpflichtungen der Republik Österreich" auf Grundlage des Konkordats und seien "verfassungsrechtlich bedenklich", heißt es wörtlich in einer am 28. Juni 2018 veröffentlichten Stellungnahme.

Die Planung derart umfassender Gesetzesänderungen ohne Begutachtungsverfahren sei zudem auch "demokratiepolitisch bedenklich" und "eine Geringschätzung des Familienlebens mit gravierenden Auswirkungen auf die gesellschaftliche Ordnung".

 

Da es zu dem geplanten Gesetz kein – wie sonst üblich – Begutachtungsverfahren gab, hat die Bischofskonferenz formal zu dem am 14. Juni 2018 in den Nationalrat eingebrachten Antrag der beiden Abgeordneten Peter Haubner (VP) und Wolfgang Klinger (FP) Stellung genommen.

 

Nach Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderungen würde es Betrieben möglich sein, die ArbeitnehmerInnen an jedem beliebigen staatlichen Feiertag oder Wochenendtag zur Arbeitsleistung zu verpflichten, warnt die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme. Neben den Samstagen und Sonntagen seien daher auch alle Feiertage in Österreich von dem geplanten Gesetzesvorhaben betroffen. Aus völkerrechtlicher Sicht sei festzustellen, dass Eingriffe in die Wochenend- und Feiertagsruhe – jedenfalls soweit sich diese auf die im Konkordat verankerten Sonn- und Feiertage beziehen – einen Eingriff in die durch das Konkordat gewährleistete Sonn- und Feiertagsruhe darstellen. Eine derart allgemeine und darüber hinaus in wesentlichen Teilen unbestimmt formulierte Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe sei nicht mit den im Konkordat festgelegten völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbar.

 

Zudem hält die Bischofskonferenz in ihrer Erklärung fest: "Ob die Heiligung des Sonntags, zu der neben dem Gottesdienstbesuch auch die gemeinsame Zeit in der Familie, die körperliche und geistige Erholung, die Erhaltung der Gesundheit und die Ausübung sozialer bzw gemeinschaftlicher Aufgaben gehören, als überwiegendes persönliches Interesse anerkannt wird, ist mehr als unsicher."

 

Um den völkerrechtlichen Verpflichtungen zu entsprechen, sei zunächst die Kontaktaufnahme der Republik Österreich mit dem Heiligen Stuhl notwendig, um das im Konkordat völkerrechtlich geforderte Einvernehmen in Bezug auf die geplante Einschränkung der Feiertagsruhe herbeizuführen. "Die Missachtung dieser Verpflichtung vor einer etwaigen Beschlussfassung im Nationalrat konstituiert daher einen Eingriff in die völkerrechtliche Verpflichtung der Republik", heißt es in der Erklärung wörtlich. 

 

 

"Dammbruch" befürchtet

 

Die Bischofskonferenz fürchtet weiters einen "Dammbruch" hinsichtlich der  Beschränkungen der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Dies insofern, als die im neuen Gesetzesvorhaben verankerte Ausnahmeregelung für Verkaufstätigkeiten nach dem Öffnungszeitengesetz vom Verfassungsgerichtshof als geeignet beurteilt werden könnte, den verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitssatz zu verletzen. Konkret wäre dann zu befürchten, dass der Verfassungsgerichtshof keine sachliche Rechtfertigung für die Vorgehensweise erkennt, einzig Verkaufstätigkeiten nach dem Öffnungszeitengesetz von der geplanten Regelung auszunehmen.

 

Es bestehe daher in Folge das Risiko, dass der Verfassungsgerichtshof die neue Regelung und die entsprechenden Bestimmungen des Öffnungszeitengesetzes als verfassungswidrig aufheben könnte, wodurch die Beschränkung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen wegfiele und in der Folge auch alle im Handel Beschäftigten an Wochenend- und Feiertagen zur Vornahme von Verkaufstätigkeiten verpflichtet werden könnten. Dies wäre, so die Bischofskonferenz, "eine weitere Zuspitzung eines nicht akzeptablen Eingriffs in das Zusammenleben unserer Gesellschaft und völkerrechtswidrig".

 

In demokratiepolitischer Hinsicht wird in der Erklärung festgehalten, dass das ohne Begutachtungsverfahren vorangetriebene Gesetzesvorhaben und die nicht abgestimmte Vorgehensweise bei den geplanten Gesetzesänderungen den in Österreich üblichen gesellschaftlichen Konsens verletzt, gesamtgesellschaftliche Anliegen und Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Wege sozialpartnerschaftlicher Gespräche auszuhandeln, bevor diese im Parlament beschlossen werden. 

 

Gerade bei umfassenden Änderungen in der sensiblen Materie des Arbeitsrechtes, durch die nicht nur die Arbeitnehmer selbst, sondern auch deren Kinder, deren gesamte Familie und deren gesamtes soziales Umfeld betroffen sind, sei eine umfassende Begutachtungsmöglichkeit unerlässlich, ihr Ausschluss von der Partizipation sei hingegen "fahrlässig", kritisiert die Bischofskonferenz. 

 

 

Geringschätzung der Familie

 

Sonn- und Feiertage stellten neben ihrer Eigenschaft als Ausdruck kultureller und religiöser Identität für alle Menschen einen unverzichtbaren Wert dar. "Sie sind Familien- und Beziehungstage. Sie sind Tage der Begegnung und der Gemeinschaft,  Tage der Muße und Erholung, Tage privaten und zivilgesellschaftlichen Engagements." Gerade in Zeiten zunehmender Arbeitsbelastung und flexibler Arbeitszeiten würden sie als gemeinsam begangene Tage eminent an Bedeutung gewinnen. Diese Möglichkeit solle, letztlich auch im Interesse des Staates an einer funktionierenden Gesellschaft, für alle erhalten bleiben.

 

Kathpress

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