Freitag 2. Oktober 2026

Rechtsstreit um Linzer Dom-Glocken kommt vor OGH

Linzer Mariendom

Der Rechtsstreit um das nächtliche Glockenschlagen des Linzer Mariendoms geht in die nächste Instanz. Nachdem die Klage von Architekt Wolfgang Lassy im ersten Berufungsverfahren auch vom Oberlandesgericht Linz abgewiesen wurde, will er laut Medienberichten nun den Obersten Gerichtshof anrufen.

Bekanntlich fordert der Anrainer von der Dompfarre, das nächtliche Läuten der Domglocken zu unterlassen, weil das "Zeitschlagen" alle 15 Minuten seinen Schlaf störe und seine Gesundheit beeinträchtige. Dompfarrer Maximilian Strasser zeigt sich in einer ersten Stellungnahme gegenüber Medien über das Urteil des Oberlandesgerichts erleichtert: "Es geht mir wie nach dem Urteil in erster Instanz. Ich bin erleichtert über die Entscheidung."

Lassy hatte das Haus in Domnähe 2004 gekauft. Die Kirchturmuhr schlage zwischen 22 und 6 Uhr jede Viertelstunde - insgesamt 222 Mal. Er leide unter Schlafstörungen und als Folge davon an diversen Symptomen wie Panikreaktionen, Schweißausbrüchen, Erschöpfungs- sowie Ermattungszuständen. Dazu Dompfarrer Strasser: Der Gebrauch der Glocken werde schon lange praktiziert und auch er wohne in der Nähe des Doms. "Ich leide nicht."

Im erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichtes hieß es im August: Jene viertelstündlichen Glockenschläge, mit denen auch in der Nacht die Uhrzeit angesagt wird, seien eine "ortsübliche Immission". Dass die nächtlichen Lärmimmissionen potenziell zu Schlaflosigkeit und daher zu Gesundheitsschädigungen führen können, hätte der Kläger beim Kauf seiner Wohnung unweit des Doms erkennen können. Insgesamt müsse Lassy daher auch eine möglicherweise gesundheitsschädliche Lärmimmission, "deren Vorhandensein derzeit nicht objektiviert ist", wie das Gericht festhält, als ortsüblich erdulden.



Für Unterlassungsanspruch braucht es "allgemeine Gefährdung"


Das Oberlandesgericht (OLG) entschied nun, entscheidend sei nicht, dass der Nachbar des Doms durch das "Zeitschlagen" seine Gesundheit gefährdet sehe und auch nicht, dass "übersensible Menschen" wie der Kläger Probleme mit einer Lärmimmission hätten. Für einen Unterlassungsanspruch müsse vielmehr eine "allgemeine Gesundheitsgefährdung" von den Glockenschlägen ausgehen, heißt es im Urteil.

Diesen Beweis habe der Kläger bisher aber noch nicht erbracht. Österreich sei ein katholisch geprägtes Land mit einer Vielzahl an Glocken und Kirchenuhren. "Dennoch ist nichts darüber bekannt, dass vom Stundenschlag von Kirchenglocken eine Gefahr für Leib und Leben der Nachbarschaft ausginge."

Der Richter brachte im Urteil auch einen plakativen Vergleich: "In diesem Sinne wäre etwa die Klage eines bisherigen Großstadtbewohners, der aufs Land zieht und dort bemerkt, dass er an einer Gräserallergie leidet, gegen den benachbarten Landwirt, der das Gras auf der Wiese wachsen lässt, wohl nicht erfolgreich."

Der Anwalt des Kläger, Wolfgang List, kritisiert: "Das OLG argumentiert zwar, dass wir eine allgemeine Gesundheitsbeeinträchtigung nicht beweisen konnten. Das Erstgericht hat aber unseren Antrag, ein medizinisches Sachverständigengutachten dazu einzuholen, abgelehnt". Ohne Gutachten sei dieser Beweis aber nicht zu erbringen. "Das ist aus unserer Sicht der wesentliche Knackpunkt." List will nun den OGH mit den Linzer Domglocken befassen. Eine solche "ordentliche Revision" hat das OLG Linz ausdrücklich für zulässig erklärt.

 

Kathpress

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