Donnerstag 25. April 2024

Erhalterkonferenz kirchlicher Kindertageseinrichtungen zur Wiedereinführung von Elternbeiträgen in Kindergärten

Die Erhalterkonferenz kirchlicher Kindertageseinrichtungen protestiert gegen die Pläne der Oö. Landesregierung, Elternbeiträge in Kindergärten wieder einzuführen.

Die Erhalterkonferenz kirchlicher Kindertageseinrichtungen hat am 31. Oktober 2017 in einer Aussendung zu den Plänen der Oö. Landesregierung bezüglich der Wiedereinführung von Elternbeiträgen in Kindergärten Stellung genommen.

 

Grundsätzlich sei für die Träger kirchlicher Kindertageseinrichtungen die Wiedereinführung von sozial gestaffelten Elternbeiträgen nachvollziehbar. „Wir spüren schon seit längerem den Druck der Gemeinden, die Finanzierung zu bewältigen“, so Mag.a Edith Bürgler-Scheubmayr, Vorsitzende des Kuratoriums der Erhalterkonferenz. Dieses Gremium vertritt die Träger Pfarren, Caritas, kirchliche Vereine und Orden, die insgesamt 350 Krabbelstuben, Kindergärten und Horte in Oberösterreich im Auftrag der Gemeinden führen.

 

Sehr problematisch sei jedoch an erster Stelle die geplante kurzfristige Umsetzung der Neuregelung mit Februar 2018: „Die Eltern haben sich darauf eingerichtet und verlassen, dass sie für dieses Kindergartenjahr eine Nachmittagsbetreuung für ihr Kind haben. Nun wird es so sein, dass Gruppen aufgelassen werden, weil die erforderliche Mindestzahl an Kindern nicht mehr erreicht wird. Denn es ist zu erwarten, dass einige Eltern sich jetzt gegen den kostenpflichtigen Nachmittagsbesuch des Kindergartens entscheiden. Eltern, die aus beruflichen Gründen dann die Nachmittagsbetreuung brauchen, werden im Stich gelassen“, erklärt Edith Bürgler-Scheubmayr.

 

Diese Problematik wird allerdings auch über den Start der Regelung hinaus zu einem bildungspolitischen Rückschritt führen. „Der beitragsfreie Kindergarten für alle Kinder ab zweieinhalb Jahren bis zum Schuleintritt und der massive Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen haben seit 2009 zu einer grundlegenden Stärkung der frühkindlichen Bildung beigetragen. Die positive Entwicklung wird gebremst, denn gerade jene Kinder aus sozial benachteiligten Familien und Familien mit Migrationshintergrund, die von dieser Förderung im Kindergarten für ihren zukünftigen Bildungsweg profitiert haben, werden vor allem in Landgemeinden diese Möglichkeit nicht mehr haben“, so Bürgler-Scheubmayr. In Orten außerhalb der Ballungszentren wird es schwer werden, die entsprechende Anzahl an Kindern dafür zu finden, dass der Kindergarten ab 13 Uhr offen hält. „Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird dadurch wieder schwieriger – gerade für AlleinerzieherInnen und Familien, die sich Teilzeitarbeit nicht leisten können.“

 

„Wenn daran gedacht wird, dass die Gebühr in sozialen Härtefällen auch erlassen werden kann, ist das zu begrüßen. Allerdings darf es nicht von der Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde abhängig gemacht werden, weil diese Kosten dann von den Gemeinden getragen werden müssen“, erklärt Bürgler-Scheubmayr.

 

Darüber hinaus werden die Probleme für die Kindergärten zunehmen, geeignetes Personal zu finden. Denn wenn Gruppen am Nachmittag wegfallen, bedeutet das, dass noch mehr PädagogInnen nur Teilzeit angestellt werden können, was gerade bei jungen BerufseinsteigerInnen wenig attraktiv ist. Die Teilzeitquote liegt bei pädagogischen Fachkräften schon jetzt bei 70 % und ist weiter ansteigend.

 

Bei der Ausgestaltung der Beiträge bzw. der Rahmenbedingungen müsse daher genau hingesehen werden, um negative Konsequenzen für Kinder und Eltern so weit als möglich zu vermeiden. „So ist unter anderem sehr wichtig, dass die Beiträge auch hinsichtlich der in Anspruch genommenen Betreuungszeit gestaffelt werden. Die Höhe der bezahlten Beiträge muss berücksichtigen, ob mein Kindergarten bis 15 Uhr oder bis 18 Uhr geöffnet ist“, betont Edith Bürgler-Scheubmayr.

 

 

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