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Inhalt:

Die „parrochia Althaim“ im Mittelalter – Pfarrgeschichte Teil 1-3

Die „parrochia Althaim“ im Mittelalter – Erste Erwähnung 29. 4. 1195

 

1) Aus einem natürlichen Lokalpatriotismus interessiere ich mich für die Geschichte der näheren Umgebung, aber sobald man irgendwo in eine Epoche einsteigt, ergeben sich große Interpretationsspielräume, wie man welche Begriffe übersetzen und interpretieren soll.

Ich habe Hr. Mag. Klaus Birngruber gebeten, die Urkunde der ersten Erwähnung in ein schönes Deutsch zu übersetzen. Er ist im mittelalterlichen Urkundenwesen und deren möglicher Echtheit oder Fälschung sehr bewandert. Ich danke ihm herzlich!

 

Siehe jetzt den Text. Obenauf der Link zum lateinischen Text. Die Fussnoten, insbesonders zur Ursprungsgeschichte von Ranshofen, stammen von mir.

 

 

http://www.mom-ca.uni-koeln.de/mom/OOEUB/1195_IV_29/charter

 

1195 IV 29.

Papst Cölestin III. bestätigt die Rechte und Besitzungen des Klosters

Ranshofen. - (Quelle: OÖUB 2 (Wien 1856), S. 448-451) -

Roma-Laterano, 29. April 1195 ins. - Aus einem Transsumpte des Erzbischofs Ulrich von Salzburg, ddo. Otinga XV Kalendas aprilis M. CC.LXII

Sprache: Latein - Originaldatierung: III. Kalendas Maii

 

 

Bischof Coelestin, Diener der Diener Gottes, seinen geliebten Söhnen, dem Etticho1, Propst von Ranshofen,

 

der Kirche des Hl. Märtyrers Pankratius, und dessen Brüdern und Regularprofessen, den jetzt und in Zukunft lebenden, auf ewig. Jenen, die eine religiöse Lebensform erwählt haben, soll der apostolische Schutz zukommen,2

damit nicht etwa irgendein Angriff von Leichtfertigkeit eintrete oder jene von ihrem Entschluss abbringe, oder, was fern sei, die Kraft der heiligen Religion schwäche.

 

Aus diesem Grund, geliebte Söhne im Herrn, stimmen wir Euren rechtmäßigen Forderungen gnädig zu und nehmen die genannte Kirche des seligen Martyrers Pancratius, in der ihr euch der göttlichen Gnade hingegeben habt, unter den Schutz des hl. Petrus und den unsrigen und bekräftigen dies kraft dieses schriftlichen Privilegs.

 

Insbesonders ordnen wir an, dass der Kanonikerstand, der gemäß Gott und der Regel des hl. Augustinus in dieser Kirche bekanntlich eingeführt ist, auf ewige Zeiten unverletzlich befolgt werde.

 

Darüber hinaus sollen jene Besitzungen, welche Güter dieser Kirche auch immer, die sie in der Gegenwart rechtmäßig besitzen, oder in Zukunft durch päpstliches Zugeständnis, durch Verleihung von Königen oder Fürsten, durch die Gabe der Gläubigen oder durch andere rechtmäßige Art unter der Führung Gottes erlangen, dauerhaft und unverrückbar euch und euren Nachfolgern gehören.

 

Zu diese Besitzungen gehören mit ausdrücklicher Benennung - und wir bestätigen sie mit gegenwärtiger Urkunde: Die Kirche des Seligen Märtyrers Pankratius selbst mit Zehent und dem Pfarrecht der Kapelle des Heiligen Michael an demselben Ort gelegen, die Kapellen Neukirchen, Handenberg, Geretsberg, und die Kapelle auf dem Berg des Hl. Eugidius und die Kapelle des Heiligen Stephanus, Erzmärtyrer in Braunau, mit allen ihrem Zugehörungen, die Kapelle „Hobercha“ mit ihren Zugehörungen, und zwar mit jener Freiheit, mit der sie der Salzburger Erzbischofs Eberhard3seligen Angedenkenseuch in einem eigenen Schreiben ausdrücklich bestätigt hat, dass nämlich keiner bei diesen außer dem Erzbischof, dem Diözesanbischof [= Passau] und dem Propst eurer Kirche irgend etwas zu befehlen habe, was auch immer an Recht an den Kapellen in welchen Gebieten auch immer von Ministerialen4 vernünftigerweise Eurer Kirche zugestanden wurde, nämlich Rohr im Grenzgebiet zu Kremsmünster, in der Kapelle Nosbach5 im Pfarrgebiet von Altheim und Neukirchen in Pfarrgebiet Zeitlern und in anderen in der Nähe oder in der Ferne vom pfarrlichen Rechte ausgenommene (Kapellen), so wie es bisher beachtet wurde.

 

Auch die Grenzen eurer Kirche des Heiligen Pankratius, wie sie der Römische Kaiser Heinrich II. 6 seligen Angedenkes mit seinen Bischöfen, nämlich Erzbischof Dietmar von Salzburg (sc. 1025–1041), Bischof Berengar von Passau (sc.1013 – 1045) und Bischof Nicenus von Laodizäa mit weiteren 13 Bischöfen festlegen ließ, und die der Römische König Konrad II. (sc.1024/27 – 1039), mit seiner authentischen Urkunde bestätigt hat, (bestätigen wir) Euch und eurer Kirche und befehlen mit apostolischer Autorität dass sie (sc. die Grenzen) unverletzlich beachtet werden: Diese (sc. die Grenzen) beginnen namentlich von Ettenau

bis Krottensee und Greben und Bibenbach (Pimbach), Brunn (bei Franking) bis zum Jden (Dorfibm), auch Ratperch (nahe beim Heratingersee)und „viwersengen“ und Berchsteig (Bergstetten), Rechingen sowohl Hulwern (Hillinger) als auch Cangeren (Angern), über den (Mühlen-?, farina??) Weg zur Kapelle des Hl. Märtyrers Georg, dann Schwarzgraben bis Auernbach, dann schließlich über den Adelbrechtsberg, dann über Burgkirche, schließlich das Flussgebiet Mattig, soweit es in euren alten Privilegien enthalten ist und bis in diese Zeiten bekannt ist. 7

 

Fürwahr, es darf niemand von eurem bebauten Land, dass ihr mit eigenen Händen oder durch Lohnarbeiter (Kolonen) oder durch den Unterhalt eurer Tiere (besorgt), einen Zehent fordern oder herauspressen.8 Chrisam, das Heilige Öl, Altarweihen, Weihen von Klerikern, die zu heiligen Diensten zu befördern sind, empfangt ihr vom Diözesanbischof, freilich von einem katholischen, der die Gnade und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl hat und was er euch unentgeltlich und ohne jegliche Verschrobenheit erweisen soll,

 

andernfalls ihr an einen Kirchenoberen, der die Gnade und Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl besitzt, rekurrieren könnt, der sich gestützt auf unsere Autorität für Eure Anliegen verwenden soll.

 

Im Fall Deines Ablebens oder Wegganges als Propst, soll keiner der Nachfolger durch irgendeine heimliche List oder Gewalt zum Vorsteher gemacht werden, vielmehr sollen die Brüder einstimmig oder durch Mehrheit oder Votum der „sanior pars“9 in Gottesfurcht und gemäß der Regel des hl. Augustinus für die Wahl sorgen.

 

Dazu verbieten wir, da euer Ort in der Form verfasst ist, dass der Vogt der Güter des Herzogs von Bayern in jener Gegend auch der Vogt für eure Güter ist,

dass weder ihm selbst noch einem anderen seiner Amtleute erlaubt sei, diesen Ort mit ungerechtfertigten Lasten zu beschweren, und er (dieser Amtmann) an des genannten Herzogs statt, wie es von diesem selbst eingerichtet und schriftlich bestätigt wurde, (diesen Ort) als Vogt im Verbund mit seinen (eigenen) Hörigen und Besitzungen verteidigen soll, und zwar so,

 

dass (er) eure und eurer Hörigen Streitigkeiten anhöre und entsprechend Recht spreche, soweit es die Rechtsmaterie verlangt, insoweit diese kein kirchliches Gerichtsverfahren erfordert.

 

Keine Dienste sollen von euch deswegen einforderbar sein, sondern er (der Vogt) soll nur soviel von den Vorräten desjenigen, der zu dieser Zeit Herzog ist, wie es nach alter Gewohnheit üblich ist, erhalten. Darüber (hinaus) hat dieser Vogt im Kloster, bei euren Hörigen und Besitzungen keine Verfügungsgewalt.

Auch ungerechtfertigte Steuern, die euch oder euren Besitzungen von wem auch immer auferlegt werden, verbieten wir ganz und gar.

 

Das Bestattungsrecht für diese Gegenden legen wir als frei fest, damit den Gelübde und letzten Willensentscheidungen jener, die sich dort bestattet lassen möchten, Genüge getan wird,

außer es handelt sich dabei um Exkommunizierte oder und dem Interdikt Stehende,

 

 

unbeschadet jedoch der Gerechtsame jener Kirchen, von denen die toten Leiber angenommen werden. Wir entscheiden deshalb, dass es überhaupt keinem Menschen erlaubt ist,

 

 

die genannte Kirche zu bedrohen, zu zerstören oder deren Besitzungen wegzutragen oder Entrissenes zu behalten, zu schmälern oder mit irgendwelchen Abgabenforderungen zu quälen,

sondern alles sei anständig (unversehrt) von ihnen zu bewahren,

für ihre Leitung und Erhalt sei das genehmigt, zum künftigen Nutzen, (aber) unbeschadet der Autorität des Apostolischen Stuhles und der kanonischen Gerechtsame des Diözesanbischofs.

 

Wenn daher jemand für zukünftige Zeiten eine kirchliche oder weltliche Person den Text unserer Anordnung kennend etwas dagegen zu unternehmen versucht sein sollte, selbst nach zweimaligen oder dreimaligen Ermahnungen - außer er hat den Grund der Beschwerde in zufriedenstellender Übereinstimmung wiederhergestellt -

sei dieser seiner Macht und Ehre entsprechend seiner Würde enthoben und er lerne die Strafe , die durch das göttliche Gericht besteht über begangenes Unrecht, kennen,

 

und vom heiligsten Leib und Blut Gottes und Herrn unseres Erlösers Jesus Christus sei er fern und in der letzten Prüfung dem göttlichen Urteil unterworfen.

 

Allen jenen, die in seinem Recht dort dienen, sei der Friede unseres Herrn Jesus Christus, damit sie die Frucht guter Werke und bei seinem strengen Gericht die Belohnung des ewigen Friedens erlangen. Amen.

 

Gegeben im Lateran durch die Hand des Cencius, Kardinaldiakons von S. Lucia in Orthea, Kämmerers des Herrn Papstes, an den 3. Kalenden des Mai, in der 13. Indiktion, im Jahre der Fleischwerdung unseren Herrn 1195, im 5. Jahr des Pontifikates unseres Herrn Papstes Cölestin III.

 

Literatur:

Max Eitzlmayr, Ranshofen, Linz 1987.

Rudolf Wolfgang Schmidt, Jahrbuch des OÖ. Musealvereines, 120. Band, I. Abhandlungen, linz 1974.

Peter Gustav Krebs, 880 Jahre Augustinger Chorherrenstift Ranshofen, 20122

NEUES ARCHIV für die Geschichte der Diözese Linz , 17. Jahrgang (2005) Herausgegeben vom Diözesanarchiv Linz , von Johannes Ebner und Monika Würthinger, S 38 – 41.

900 Jahre Augustiner Chorherrnstift Reichersberg, Artikel von W. Störmer, Gründungs- und Frühgeschichte des Stifts Reichersberg am Inn, Linz 1983, S 23 – 42.

Hubert Schopf, Die Geschichte des Augustiner Chorherrenstiftes Ranshofen am inn im Mittelalter (1125 – 1426), Dissertation, Innsbruck, 1985.

Urkunden: http://www.mom-ca.uni-koeln.de/mom/DE-BayHStA/KURanshofen/fond?block=1

Zu Aventin – siehe Bayerische Staatsbibliothek: http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0001/bsb00016717/swstatic-170913022535/swstatic-170913022535/swstatic-251104094119/swstatic-251104094119/swstatic-251210115432/images/index.html?id=00016717&fip=193.174.98.30&no=&seite=127

bzw. ebd.: https://opacplus.bsb-muenchen.de/metaopac/search?documentid=1423287


 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1Nach M. Eitzlmayr, VII. Propst, 1186 – 1196, ebd. S 37

 

2Nach R. W. Schmidt dürfte dieses gemeinsame Leben um 1120 begonnen haben, weil auch die „Gründungsurkunde“ Herzog Heinrichs IX von 1125 schon davon spricht, ebd. S 79.

 

3Erzbischof Eberhard (1147 – 1164) gehörte im Investiturstreit der Päpstlichen Partei an und war auch ein besonderer Förderer des Gerhoch von Reichersberg(1132 – 1169). Vorgänger Eberhards (und erster Bischof für Gerhoch) war Erzbischof Konrad I (1122 - 1147), und wahrscheinlich auch maßgeblich beteiligt an einer Mitbegründung Ranshofens. Eine genaue historische Datierung und ob und wie die Gründung letztlich von Passau oder von Salzburg betrieben wurde, bleibt wohl im Dunkel der Geschichte. Siehe dann in dieser Fussnote unten von R.W. Schmidt; aber auch die Deutung eines Treffens von Erzbischof Eberhard v. Salzburg mit Heinrich IX von M. Eitzlmayr hat einen Sinn.
„Im Jahre 1120 trat Herzog Heinrich IX. das baierische Lehen an und noch im gleichen Jahr fand in Ranshofen die Huldigung statt. Dieser Herzog trug den Beinamen „der Schwarze“, da er stets im schwarzen Mönchshabit durch das Land zog. Vermutlich noch im gleichen Jahr traf Heinrich dem Salzburger Erzbischof Konrad I, Graf von Abensberg (1106 – 1147, Bischof 1122 – 1147) zusammen. Es liegt die Annahme nahe, dass dabei über die Gründung eines Klosters in Ranshofen an der alten Kaiserpfalz gesprochen wurde. Da aber der regierenden Kaiser Heinrich V. (1106 – 1125) gegen eine Klostergründung war, wurde aus dem Plan vorderhand nichts. Dagegen aber strebten Heinrich und seine Gemahlin Wulfhilde eine Klosterneugründung an. (…) Unter dem 30. Juli 1125 stellte er eine sehr bedeutende Urkunde aus, die als Stiftsbrief des Klosters Ranshofen gilt. Sie ist eine der ältesten bayerischen Urkunden, eine Rarität, mit einem der wenigen noch erhaltenen Reitersiegel. Mit dieser Urkunde – die im übrigen nichts von einer Klostergründung enthält – werden die reinen Besitzungen in und um Ranshofen aufgezählt, die der Herzog der St. Pankraz-Kapelle schenkt. Damit geht eine mehrjährige Gründungsperiode zu Ende.“ (M. Eitzlmayr, ebd. S 27)

Zur weiteren Geschichte siehe die Zusammenfassung in: NEUES ARCHIV für die Geschichte der Diözese Linz

17. Jahrgang (2005) Herausgegeben vom Diözesanarchiv Linz, von Johannes Ebner und Monika Würthinger, S 38 – 41.

Mit aller Energie wollte Erzbischof Konrad I die Reform des Klerus , wie sie die Lateransynode von 1059 beschlossen hatte, durchführen. Er hat 17 Klöster als Augustiner- Chorherrenstifte neu gegründet oder reformiert. (900 Jahre Stift Reichersberg, ebd. S 50) Er wird auch der 2. Gründer der Diözese Salzburgs genannt. Eberhard sollte sein würdiger Nachfolger werden, der hier 1195 für Ranshofen erwähnt wird, allerdings konnte ich das erwähnte eigene Schreiben nicht finden. Aber die Unterstützung Eberhards dürfte Ranshofen gehabt haben. Nach M. Eitzlmayr ist es einerseits naheliegend, dass unter Konrad I die Reformierung des Klosters mit Salzburger Chorherren begann (ab? 1020/1022), andererseits trat bei der Weihe der Stiftskirche am 10. Nov. 1135, mit der vornehmen großen Schar vieler anderer Bischöfe und mit dem späteren Kaiser Konrad III (1138-1152), unter Beisein des Salzburger Erzbischof Konrad I, der Passauer Bischof Reginbert als Konsekrator der Kirche auf. (ebd. S 29) Der erste Abt Raffold, dessen Namen aber nicht gesichert ist, deutet auch eher in Richtung St. Nikola/Passau (Verwandtschaft mit den Rorern, M. Eitzlmayer, ebd. S 28).

 

Die Beziehung zu Passau stellt R.W. Schmidt mit einer guten Erklärung eines späteren Schreibens eines päpstlichen Mandats von 1139 her: Dort wird Bischof Reginbert angewiesen, den frei gewählten Propst von Ranshofen bei der Seelsorge innerhalb und außerhalb des Klosters nicht zu behindern und einen vom Bischof eingesetzten Kommendatarpropst unverzüglich wieder zurückzurufen. Daraus zeigt sich für die Frühgeschichte Ranshofens: „Als Voraussetzung ist anzunehmen, dass das alte, in den Wirren der Zeit des Investiturstreites verödete Reichsstift kurz vor 1120 als Regularkanonikerkloster neu belebt wurde. Vielleicht hat anfänglich überhaupt nur der Pfarrer Erenbert, der in verschiedenee Traditionsnotizen genannt wird, mit einem Diakon oder Subdiakon ein Leben nach den Regeln der „vita canonica“ geführt. Dies geschah wohl kaum ohne Wissen und Zustimmung des damals schon greisen Passauer Bischofs Udalrich (1092 – 1121), der ein großer Förderer der Chorherrenreform in seiner Diözese, zu der auch Ranshofen gehört hat, gewesen ist. So hatte er das sei Bischof Altmanns Zeiten etwas heruntergekommene Stift St. Nikola/Passau zu neuer Blüte gebracht (…) „ (ebd. S. 76) Ein naheliegender Schluss, dass Passau einerseits Rechte beanspruchte, andererseits das klösterliche Leben um 1139 bereits so selbstbewusst auftrat, dass außer Konsekrationsaufgaben und andere namhafte Aufgaben eines Diözesanbischofs die Wahl des Propstes ihm nicht mehr zustand.

 

4Ministerialen = unfreie Dienstleute, die im 12. Jahrhundert mehr und mehr dem Adel zugerechnet werden. Sie bilden das Gefolge von z.B. Fürsten oder Kirchen bzw. auch Klöstern, man spricht dann von der Ministerialität der Grafen xy, oder der Kirche xy. Auch der Landesfürst verfügt über Ministerialen; seit dem 13. Jh. „ersetzen“ die bedeutendsten Ministerialen (nun Landherren/Dienstherren genannt) den edelfreien Adel und bilden den Herrenstand (im Ggs. Zum Ritterstand = niederer Adel). Anm. v. K. Birngruber

 

5Laut M. Eitzlmayr kam das Gut Aichberger bei Nonsbach/Geinberg in einer Urkunde 1150 unter dem 2. Propst Manegold (1146-1157) an das Kloster Ranshofen, ebd. S 31

 

6Das ist hier jetzt die problematischte Stelle und birgt, wenn auch sehr diplomatisch ausgedrückt, „quemadmodum recolende memorie“, doch einige Widersprüche:

Heinrich II, „der Zänker“, der Vater des späteren Königs und Kaisers Heinrich II, soll, nach R.W. Schmidt (ebd. S 72) einen Landtag in Ranshofen abgehalten haben, und der hier angesprochene (spätere) Kaiser Heinrich II lässt 996 in der Ranshofener Pfalzkapelle den Mönch Godehard von Niederaltaich zum Abt jenes Klosters weihen. Die Geschichte des Hl. Godehard wäre jetzt wieder einer eigenen Geschichte wert, doch wenn wirklich um 996 schon dieser clunyazenische Reformgeist, denn dann Godehard ausgezeichnet hat, in Ranshofen wehte, darf uns eine Neu-Gründung in diesem Geiste gut 100 Jahre später unter dem Passauer Bischof (Uldarich) und unter Erzbischof Konrad I und Erzbischof Eberhard I nicht wundern. Das so verschlüsselt ausgedrückte „in nochmaliger Erwägung und Erinnerung des Heinrich II“ hat somit eine narrativ-geistliche Tradition, die noch dazu durch den späteren Tauschhandel der Kaiserin-Witwe Kunigunde bestätigt wird - die über das „Landgut Ranshofen“ („praedium Ranteshoven“) mit der dazugehörenden Kapelle verfügte, welches sie gemeinsam mit anderen Königshöfen an den Bischof von Freising abtauschte. (Heinrichs Nachfolger, König Konrad II, scheint diesen Tauschvertrag aber nicht anerkannt zu haben.)

Jetzt beginnen aber die Widersprüche: 1) König und Kaiser Heinrich II starb am 13. 7. 1024; Erzbischof Dietmar kam aber erst später, 1025–1041. 2) der Passauer Bischof Berengar könnte theoretisch zu Zeiten Heinrich II schon im Amt gewesen sein, ebenso wird eine Nizo/Nicetius, Bischof von Laodizäa, erwähnt. Woher stammen diese „Erinnerungen“?

Dies kommt von einer gefälschten Urkunde des Heinrich III vom 9. 1. 1040 her, die geschickt irgendwie in diesem Urbarium von 1195 eingearbeitet wurde. 3) Alles das dürfte schon zu Zeiten Aventin, dem baierischen Geschichtsschreiber unklar gewesen sein, denn er erwähnt in seinem „Chronicon Ranshofense“ Bischof „Reginbert“ (1138-1148), der die Konsekration der Kirche vorgenommen habe. Die Einweihung erfolgte aber bereits am 10. Nov. 1135 durch den Passauer Bischof Reginmar (1121 – 1138).

Immerhin versucht sogar die Urkunde von 29. 4. 1195 eine gewisse Ehrenrettung Heinrich II und seiner Zeitgenossen und der ganzen weltlichen und geistlichen Gesellschaft, wie sie Aventin in Berufung auf die gefälschte Urkunde von 1040 aufzählt, gerecht zu werden, indem alle ja „in weiser Voraussicht des zu Errichtenden“ gehandelt haben.

 

Jetzt noch einige Bemerkungen an die gefälschte Urkunde von 9. 1. 1040: Der Nachfolger Heinrich II, Heinrich III, bestätigt den Zehent und das Gut der „Pfarre“ Ranshofen an die Pankrazkirche.

1) Allein schon, indem das Wort „parrochia“ dort vorkommt, was unter Heinrich II nicht möglich gewesen sein konnte, macht stutzig; ebenso 2) die erwähnte Chorgemeinschaft der Priester, „ut dei seruicium a clericis ibidem manentibus cottidie stabilitum permaneat.“, die weder zu Heinrich II noch zu Heinrich III (1040) schon existiert haben kann – wenn die Lateransynode zur Reform der Kanoniker erst 1059 stattfand.
3) In dieser gefälschten Urkunde kommt historisch korrekt der Erzbischof Dietmar vor – der in der Urkunde von 1195 als Zeitgenosse Heinrich II geschildert wird, aber eigentlich erst nach dem Tod Heinrich II kommen konnte, aber theoretisch zu Zeiten Heinrich III (im Jahr 1040) im Amt gewesen ist, wie es heißt: „ Hec traditio facta est in conspectu H, cui ducatum ipsius regni dedimus, et archiepiscopi Saltzburgensis ecclesie Ditmaro (sc. 1025–1041),

In dieser gefälschten Urkunde (kurz vor ? 1195) kommt ebenfalls dieser „Nizo/Nicetius“, Bischof von Laodizäa, vor, und „Berengar, Bischof von Passau“ (1013 – 1045). Allerdings lese ich darin selbst nichts von den 13 (oder insgesamt 16) Bischöfen, die Aventin erwähnt im Schenkungsvertrag von 1040. Sie könnten auf der Originalurkunde der Gründung von 30. 7. 1125 vorkommen oder in dem Bericht von der Einweihung v. 10. Nov. 1135. (Leider in  www.monasterium nicht auffindbar.) 

 

So ist Heinrich II vermengt mit dem Heinrich III dem Salier (in der gefälschten Urkunde von 1040), Bischof Berengar (in der gefälschten Urkunde) mit Reginmar, der 1135 die Einweihung vorgenommen hat, Erzbischof Dietmar (1040) mit Erzbischof Konrad I d. 12. Jhd. oder, wenn die Zeit Heinrichs II mit der Zeit der Weihe 1135 verglichen wird, der Ottone Heinrich II (und die spätere Witwe Kunigunde) mit der Zeit des Staufers Konrad III (1127/1138-1152) – und dies alles wurde einem Kardinal in Rom vorgelegt am 29. 4. 1195.

 

 

Es wird dann noch eine schriftliche Bestätigung von Kaiser Konrad II (1024/27 – 1039) beschworen, dem Nachfolger Heinrich II, die einerseits nicht historisch auf die jetzt angeführten Güter Bezug nehmen kann, aber andererseits doch! einen gewissen, allgemeinen, nicht konkreten, historischen Hintergrund hat, als er ja den Gütertausch der Kaiserinwitwe, der Hl. Kunigunde, aus dem Jahre 1025, mit vielen namhaften Zeugen, an Freising nicht anerkannt hat. So blieb Ranshofen Reichsgut. Die nachfolgend vorkommenden Güter und Landschaften Ettenau, Greben, Biberbach, Rantwinsbrunnen, Retperch, Berchsteig, Rechingen etc... kommen zur Zeit Konrad II bzw. Kunigundes in der Aufzählung von 1025 noch nicht vor. Sie müssen erst später erworben worden sein. So ist die Berufung auf Konrad II nicht ganz falsch, aber konkret auch nicht richtig.

 

7Namen der Ortschaften nach Max Eitzlmayr, Ranshofen, 1987, S 37.

8Laut M. Eitzlmayr ist in einem Schutzbrief des Papstes Eugenius III (1145 – 1153) an den 2. Propst Manegold (1146 – 1157) bereits festgehalten, dass von alledem, was die Chorherren selbst kultivierten, oder von ihrer Viehzucht, kein Zehent eingehoben werden dürfe. (ebd. S 30)

 

9„Sanior pars“ = zu verstehen etwa als der „kleinere Teil der Wählenden mit der besseren Einsicht“. Terminus technicus im mittelalterlichen Wahlwesen. (Anm. Birngruber) 

 

........... 

Die „parrochia“ Altheim – 2. Teil (R. Zinnhobler)

Es ist doch „beispielhaft“, wie Erkens schreibt, und „eines der größten Leistungen des
Mittelalters“, 1 dass im ganzen deutschen Lande, von den Alpen bis zur See, niemand der kirchlichen Fürsorge entbehren musste, so ein dichtes Pfarrnetz wurde im 11./12. Jhd. aufgebaut!

 

Mich interessiert diese erste urkundliche Erwähnung unserer „parrochia“ „Althaim“, aber bereits der Begriff „Pfarre“ aus der Urkunde des ausgehenden 12. Jhd. wirft so viele Fragen um Entstehung, Vorgeschichte, Besitzverhältnisse, Rechtsvollmachten, Lehensfragen auf, dass zum kleinen Bereich einer „parrochia Althaim“ eine Gesamtschau der Herrschafts- und pastoralen Verhältnisse der damaligen Zeit notwendig ist.

Zum Datum 1195 zählt somit auch eine Vorgeschichte – und eine später folgende Wirkungs- und Rezeptionsgeschichte, die unweigerlich in die Gesamtbeurteilung miteinfließt.

 

2) So beginnen wir mit einer Problematisierung: R. Zinnhobler beschreibt es eindringlich in den Bistumsmatrikeln:

Für die „Pfarre“ gibt es keine allgemein anerkannte Definition (R. Z., ebd. S 72).2 Er nennt zwar dann einige Charakteriska, die für das äußere Erscheinungsbild in Frage gekommen sind, vielfach aus der Sichtweise von heute formuliert, doch über die eigentliche geschichtliche Bedeutung bzw. über die geschichtlichen Hintergründe eines solchen Begriffes wie „Pfarre“ ist damit so gut wie gar nichts gesagt. Es sind bestenfalls juristische Bemerkungen:

1) eigene Kirche,

2) eigener Pfarrer mit besonderen Vollmachten (im Unterschied zu Kaplänen oder Priester in „Lokalien“),

3) eigener Sprengel und

4) rechtliche Unabhängigkeit von einer anderen Pfarre.

 

So möchte ich gleich problematisieren: Die „eigene Kirche“ - wie sah das im 12./13./14. Jhd. in Altheim aus?

Allein für die „Pfarre“ Altheim sind wohl mindestens fünf Kirchen anzunehmen, die zum ganzen Seelsorgssprengel der „parrochia Altheim“ gehörten: St. Laurenz, die Kirche in Geinberg (die ab 1359 durch die Ahamer tlw. unabhängig wurde; die Vorgängerkapelle war Nonsbach), dann Mühlheim, Polling und St. Ulrich. 3

Das mit den „Filialen“ horcht sich in der Matrikel VI/1, VI/2, VI/3, Zeitraum 1633/1634, für unseren Bereich so an: „Mauernberg oder Althaimb parochia S. Laurentii cum filialibus Polling, Mühlhaimb et St. Ulrich.“ Diese anscheinenden „Abhängigkeit“ in Zehentzahlungen, Stolgebühren, Präsentationsrechten, das würde jetzt genauere Nachforschungen brauchen, wie das gehandhabt wurde. Einen kleinen Einblick kann vielleicht der Brief von „Janns von der Freynstatt“ gewähren, aber leider fließen die Quellen so spärlich! 4

 

Ich möchte hier noch anmerken zu VI: a) wie prominent „Mauernberg“ genannt wird (bereits auch in Bistumsmatrikel IV, 1476), als sei die Pfarre selbst vom Pfarrsitz der Pfarrers in seiner Funktion und Aufgabe definiert. (Wir haben hier wieder das philosophische Problem, ob von jurisdiktionellen Bestimmungen oder von vermögensrechtlichen Fähigkeiten ausgegangen wird, oder von der „Gemeinschaft der Gläubigen“, wie das Gesetzbuch von 1983 sagt.)

 

Umgekehrt darf uns in einem Abgabenverzeichnis das nicht verwundern! Der Schreiber des Abgabenverzeichnisses hatte kein Interesse an geschichtlichen, geographischen, politischen, kunsttopographischen oder seelsorglichen Fragen. Es ging primär um administrative und steuerliche Fragen, aber höherwertig waren natürlichen die anderen Absichten einer Pfarre.

 

Die Kirche St. Laurenz bestand sicher schon im Mittelalter, trotzdem heißt es in dem zufällig überlieferten Brief eines „Janns von der Freynstatt“ aus dem Jahre 1383, der sich „pfarrer ze Althaim  datz sand Lawrentzen“ nennt,dass er sich selbstverständlich genauso für Mühlheim und St. Ulrich verantwortlich fühlte, d. h. generell für die Seelsorge. Er wohnte auch gar nicht in St. Laurenz, es wird extra erwähnt, dass manchmal wegen Regenfälle die Kirche in St. Laurenz nicht erreichbar war. („Geschehe es aber, dass das Wasser genannt Ache so groß würde, dass wir dorthin zu den genannten Pfarrkirchen Altheim, einen, zwei, drei oder vier Tag oder länger nicht kommen können, so sollen wir dass in Sankt Ulrich in der Kapelle oder anderswo in der Pfarre, wenn die Messe zu Altheim der Regen-Güsse wegen versäumt würde, haben und erfüllen – unverzüglich“) Außerdem gehörte ein relativ großes Einzugsgebiet hinzu, wenn man die einzelnen Wiesen und Güter alle lokalisiert, die dann dem Pfarrhof von Altheim zinspflichtig waren. (Siehe die im Brief das „Janns von Freystatt“ aufgezählten Güter, sehr weit verstreut!).

 

Der Historiker Rudolf Zinnhobler hat in akribischer Kleinarbeit eine umfangreiche 3-bändige Dokumentation der „Passauer Bistumsmatrikeln“ herausgegeben. Unter „Matrikeln“ versteht man Verzeichnisse, die von der bischöflichen Kanzlei in Passau zu Verwaltungszwecken geführt wurden. Die Lonsdorfer Matrikel stellt das älteste Passauer Pfarrverzeichnis dar und ist so genannt, weil es vielleicht noch auf Bischof Otto von L o n s d o r f (1254—1265) als Anreger zurückgeht. Es wird zumeist in zwei Zeitabschnitte geteilt: In den Zeitraum von 1326—1398 und den Zeitraum von 1383—1411. So wie uns die Matrikel vorliegt, zeigt sie im wesentlichen den Stand des 14. Jahrhunderts. Das Verzeichnis enthält nicht bloß alle Pfarr- und Benefizialpfründen der ganzen Diözese, nach Archidiakonaten und Dekanaten geordnet, sondern auch zu allermeist deren Kollatoren und die für ihre Verleihung jeweils zu entrichtenden Taxen. (Zu den verschiedenen anderen Matrikeln – siehe unten)

 

Nach der Beschreibung von F.-R. Erkens (siehe Anm. 1) kann gesagt werden: die Abhängigkeitsverhältnisse der verschiedenen Kirchen, Kapellen, Filialen, Vikariate sind a) auf finanzielle und b) administrative Gründe zurückzuführen, die entweder direkt vom Bischof selbst ausgingen oder von den jeweiligen Haupt-Pfarrern (von den Personen!), die um ihre Einnahmen und Verkleinerungen fürchteten, betrieben wurden. Sicherlich, c) der dritte Motivationsgrund der Errichtung eines flächendeckenden Pfarrnetzes war die Sorge um das Seelenheil der Menschen, der Lebenden wie Toten.

Ebenso konnte es z. B. geschehen, dass bei Verlegung des Pfarrsitzes die neue Residenz des Pfarrers meist allmählich den Vorrang gewann, während die ehemalige Hauptpfarre,geschichtlich älter, zur Filiale herabsank. (vgl. R. Z., ebd., S 74).

 

So muss ich das größere Interpretations-Umfeld einblenden, um eine ungefähre Einschätzung und Verstehen dieses Begriffes „parrochia“ („parochia“ - Kurzform ist auch zu finden) zu gewinnen.

 

1Franz-Reiner Erkens, Das Niederkirchenwesen in Bistum Passau, 11. - 13. Jahrhundert, in: MIÖG Nr. 102, 1994, 53 – 97. S 95.

2Im neuen Rechtsbuch Corpus Iuris Canonici von 1983 ist eine Definition gegeben: Can. 515 § 1: „Paroecia est certa communitas christifidelim in Ecclesia particulare stabiliter constituta, cuius cura pastoralis, sub auctoritates Episcopie diocesanis, committitur parocho, qua proprio eiusdem pastori“. „Die Pfarre ist eine bestimmte Gemeinschaft von Personen! (Christgläubigen), in der Teilkirche auf Dauer errichtet, dessen pastorale Sorge (Seelsorge), unter der Autorität des Diözesanbischofs, einem Pfarrer anvertraut ist, als ihren eigenen Hirten“. In § 3 wird die Pfarre weiter als Rechtspersönlichkeit bezeichnet. Die Pfarre erfüllt gemäss c. 114 § 1 alle Kriterien, um aufgrund einer Rechtsvorschrift als „Gesamtheit von Personen oder Sachen, die auf ein Ziel hingeordnet sind, das mit der Sendung der Kirche übereinstimmt und die Zielsetzung Einzelner übersteigt“. Aber fragt man jetzt bei Kirchenrechtlern nach, wie es vor 1983 gesehen worden ist, so interpretieren manche die Rechtspersönlichkeit der Pfarre gerade nicht von der „bestimmten Gemeinschaft“ her, sondern sie liegt nach NOSER beim Pfarramt, (CIC/1917 – diverse Paragraphen), andere Autoren wie PAARHAMMER und AHLERS bestimmen Pfarrbenefizium und Pfarrkirchenstiftung als Rechtspersonen der Pfarre, da sie von der im CIC/1917 vorherrschenden Bestimmung der Vermögensfähigkeit der juristischen Person ausgehen, ohne der Pfarre selber den Status deiner Rechtspersönlichkeit zuzubilligen. Zur Diskussion siehe, M. A. Schwartz, Pfarrei und Kirchengemeinde, 2012. S. 118ff) Bekanntlich hat ja die Rechtswissenschaft die Probleme, ob sie in ihren Begriffen von metaphysischen Wahrheiten und Rechtssätzen ausgehen kann – das klingt z. B. in c 114 § 1 an -, oder ob die Bedeutung ihrer Begriffe stets neu zu differenzieren und zu finden ist wie z. B. Luhmann sagt. Es ist für mich immer unbefriedigend gewesen, die plötzliche Relativität der Rechtssätze einzusehen. Kommen im konkreten Fall des Begriffes „Pfarre“ die vier Elemente (eigene Kirche, eigener Pfarrer, eigener Sprengel, rechtliche Unabhängigkeit) konstitutiv oder nur regulativ zum Begriff hinzu? Ist also als Träger der Rechtspersönlichkeit ein von diesen vier Elementen unabhängiges Subjekt („communitas christifidelim“), oder kommt es nur auf den Rechtsakt der gesetzgebenden Behörde, in diesem Fall des Bischofs von Passau, an? Sobald die Geschichte in das Fahrwasser der Jurisdiktion gelangt, wird die Geschichte selbst verdunkelt.

 

3 Zinnhobler relativiert in seiner Einleitung zu den Passauer Bistumsmatrikeln manche logisch-historische Herleitung einer Pfarre aus einer anderen Pfarre und manche geographisch-logische Systematisierung:

 

„Vielfach handelte es sich dabei um ursprüngliche und eigenständige Gründungen, die keine Beziehung zu älteren Mutterpfarre erkennen lassen. Es wäre daher ein aussichtsloses Unternehmen, für jede neue Pfarre eine ältere Mutterpfarre suchen zu wollen. Das Bestreben der Bischöfe, bestehende, eigenkirchliche Sprengel dem neuen System ein- und unterzuordnen, war allerdings in vielen Fällen von Erfolg gekrönt! Ehemaligen Eigenkirchen konnten in Abhängigkeit zu einer „parochia“, und damit in die freie Verleihung des Bischofs, gebracht werden.

 

Was in Quellen als „Filiale“ erscheint, kann geschichtlich durchaus früher sein als deren „Mutterpfarre“ (R. Zinnhobler führt das Beispiel Munderfing/Jeging an.“ (R. Z., ebd., S 72) „Vielleicht sind auch die vielenmittelalterlichen Filialsprengel mit ihren genau abgegrenzten Gebieten noch Reminiszenen an ehemalige Unabhängigkeit (gemeint ist wohl, bischöfliche Unabhängigkeit?) als Eigenkirchenbereiche“. (ebd.)

Somit sagte im Spätmittelalter das Wort „parrochia“ über den Rang eines Seelsorgssprengels praktisch nichts mehr aus. „(….) Deshalb auch die Unsicherheit der Terminologie in den Matrikeln.“ (R.Z., ebd., S 73)

4Nach R. Zinnhobler ist das Gotteshaus in Polling im 13. Jhd. bezeugt; 1784/85 heißt sie einmal „Lokalie“ (d. h. ein um einen gewissen Geldbetrag (ca. 100 Gulden; Joh. Ebner) billiger angestellter Pfarrer); Ende des 19. Jhd. wurden die „Lokalien“ zu eigenständigen Pfarren erhoben. Das lateinische „locare“ nach R. Zinnhobler, Beiträge, a. a. O. , S 55, muss mit „verpachtet“ bzw. „verliehen“ übersetzt werden. Regelrechte Pachtverträge wurden aufgesetzt.1891 wurde Polling Pfarre. Durch die gewaltsamen Aufhebungen von kirchlichen Institutionen durch den Nationalsozialismus und der Einführung des Kirchenbeitrages 1939 ist aber fast gänzlich das differenziert aufgebaute Lehen- und Präsentationssystem erloschen.

 

Mühlheim wird 1383 bezeugt, dann als Expositur (zu Mauernberg/Altheim) 1780 genannt; Pfarre 1891; früher als bei Polling verzichtete der Pfarrer von Altheim 1926 auf sein „Präsentationsrecht.“

 

St Ulrich wird 1249 erstmalig belegt, 1788 dann gesperrt und abgebrochen, seit 1803 kleine Kapelle.

 

 

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Zur Vorgeschichte von 1195 – 3. Teil. Frühes Mittelalter 8. - 10. Jhd.

 

Wir waren, wie gesagt, bairisches Herzogsgebiet und Passauer Diözesangebiet, und, von 1195 aus gesehen, existierte und regierte erst kurz ein eigener bairischer Zweig der Babenberger im Osten des bairischen Siedlungsgebietes, im späteren Österreich, gemäß der Anordnung von Kaiser Friedrich Barbarossa - Privilegium minus von 1156. (Wir in Altheim blieben bis 1779 in fester baierischer Hand). 

 

 

Prof. Körner meint (Zur Debatte, 6/2013), dass dieses Ereignis der Abtrennung des spätere Österreich nicht unbedingt immer als Negativerfahrung der bairischen Geschichte gewertet werden muss. Dem Babenberger Heinrich Jasomirgott ist es einfach nicht gelungen, mit dem Gesamtherzogtum Bayern (seit 1143) zurechtzukommen, wodurch der Kaiser wieder den Welfen Heinrich den Löwen belehnte, bis dann kurze Zeit später (1180) die Wittelsbacher belehnt wurden, die, wie kein anderes Herrscherhaus, Kontinuität bewiesen bis 1918.

 

Für die Momentaufnahme eines Datums von 29. 4. 1195 und den Grundbesitzansprüchen des Klosters (Stiftes) Ranshofen in unserer Gegend Altheim/Geinberg - wie kann das im Ganzen gesehen werden?

 

Gehen wir deshalb zurück auf die erste urkundliche Erwähnung von Altheim und Polling, (Geinberg oder Mühlheim wird nicht genannt), auf eine Schenkung des fränkisch-karolingischen Königs, Ludwig IV (dem Kind), an das Domkapitel von Passau am 12. 8. 903. 

Siehe dazu Urkunde – www.monasterium.net Link https://www.monasterium.net/mom/AT-StiASF/StFlorianCanReg/0903_VIII_12/charter?q=altheim

 

Aus dieser Urkunde lassen sich wesentliche Grundzüge unserer frühmittelalterlichen Geschichte erschließen, allerdings nur wenn man wiederum die Zusammenhänge erkennt, oder zumindest glaubt, sie noch nachkonstruieren zu können:

 

a) Vorausgesetzt, dass diese Urkunde wirklich aus dieser Zeit stammt, geht daraus hervor, dass wir ausdrücklich schon passauisches Missions- oder Pastoralgebiet gewesen sind, und das natürlich lange vor 903!

 

Dem entsprechen auch die übrigen Quellen zur bairischen Kirchenorganisation des 8. Jahrhundert. Die mit dem Hl. Bonifatius 739 geschaffene Rechtsstruktur der vier bairischen Diözesen Passau, Regensburg, Salzburg und Freising, ist sozusagen ein rechtsaktlicher, römischer Einschnitt, dem natürlich andere Missionierungen vorhergingen. Bedenkt man noch die legendär ausgeschmückten Heiligenviten der Heiligen Emmeram, Korbinian (beide durch Bischof Arbeo) und Rupert (durch Bischof Virgil), ohne deren Leistungen schmälern zu wollen, so weist doch der Bischofssitz in Passau meines Erachtens eine ältere Geschichte auf. Die Verehrung der genannten Bischöfe begann erst post factum mit den Lebensbeschreibungen durch Arbeo und Virgil. (H. Koller, ebd. S 286).

 

Schließlich waren es die bairischen Herzöge des 1. Stammesherzogtums (vor allem die Agilolfinger Odilo und Tassilo III), die für den Ausbau der bairischen Kirche von ausschlaggebender Bedeutung waren.

Es ist ja auffallend, dass wider Willen der Hl. Bonifatius den Bischof von Passau, Vivilo, auf Geheiß des Papstes anerkennen musste, dieser also schon vor ihm rechtmäßig eingesetzt war.

(Ebenso sind die Übergänge in Salzburg von Rupert zu Virgil keineswegs so konfliktfrei gewesen, zumal ein anderer Bischof vom Herzog bereits eingesetzt war – siehe dazu H. Koller, Die bairische Kirchenorganisation des 8. Jhd., ebd. S 282)

 

Die mit gefälschten Urkunden im Mittelalter durch Bischof Pilgrim (971 – 991) von Passau festgestellte Fortführung des Bischofssitzes von Lauriacum (Lorch/Enns) sind als solche identifiziert worden, trotzdem kann nicht unbegründet von einer sehr alten Tradition Passaus ausgegangen werden. (Siehe auch meinen Artikel – welche Diözese ist älter?) Ich finde das deshalb historisch von Bedeutung, weil eine blühender Stephanskult in Verbindung gebracht werden kann mit dem anderen Diakon, dem Hl. Laurentius.

 

Auffallend aus dieser Zeit um die offiziellen Bistumsgründungen finde ich jetzt folgenden Bemerkung: Bei W. Störmer wird erwähnt, dass ein Adeliger Cotafried eine Eigenkirche (oder vielleicht sogar ein Eigenkloster für seine Tochter) gegründet hat, kurz vor 739, und zur Einweihung kam Bischof Vivilo mit bedeutenden Reliquien, u.a . vom Hl. Laurentius. Der Ort der Kirche ist nach W. Störmer bis heute nicht sicher: Eine Marienkirche in Pischelsdorf? oder Enknach oder eine Kirche in Passau selbst? 1

Es ist eine m. E. sehr interessante, aber kaum befriedigend aufzulösende Frage, weil die archäologischen Beweise eine deutlicher Sprache sprechen müssten.

Es ist ja auffallend, dass unmittelbar (etwa 500 Meter) zur Kirche St. Laurenz ein römische „villa rustica“ gefunden wurde – und nicht unweit weitere zwei Villen freigelegt wurden. Altheim-St. Laurenz reiht sich ein in die Geschichte vieler Laurentiuspatrozinien, die allesamt in einen direkten oder indirekten Bezug zu römischen Siedlungen stehen. 2

Es gibt Zeugnisse von 41 Laurentiuskirchen des altbayerischen Raumes mit hohem Alter, dazu zahlreiche Nebenkirchen mit demselben Patrozinium.

Es muss mit diesen Patrozinien nicht ein ununterbrochene romanische Tradition ausgesagt werden, doch ein besonderes Verhältnis von Romanenchristen und Laurentiuskirchen darf angenommen werden – so G. Diepolder. 3Oder vorsichtiger ausgedrückt, dass es einen „stillen Einfluss“ der romanischen Bevölkerung gab und sie im 6.- bis 8. Jhd. wieder erwacht ist, oder, wenn schon nicht direkt aus der romanischen Tradition herkommend, so von außen, aber natürlich auch nur von Rom selbst ausgehend und der spätrömischen Laurentiusverehrung. (G. Diepolder, ebd. S 395) Die schlüssigste Erklärung ist der Ausgang der Laurentiusverehrung von der ehemaligen Bischofskirche Enns-St. Laurenz, die die Zeiten überdauerte – und die Bischöfe von Passau, wie z. B. Bischof Vivilo (noch vor Bonifatius!) hielten bewusst in ihren Gründungen an diesem Heiligen und dieser Kontinuität fest. Das romanische Substrat, dass es zweifelsfrei in unserer Gegend gab und archäologisch verbürgt ist, ist in seiner geistigen Bedeutung damit höher einzuschätzen als oft angenommen.

Die Verbindung eines Bischofssitzes mit einem Stephanuspatrozinium, wonach ein Bischof im frühen Mittelalter ein getreuer Diakon sein musste, erklärt uns nochmals das Patrozinium in Passau. Aber das wäre wieder eine andere, längere Geschichte.4 Die geistige Verwandtschaft zum Hl. Laurentius in dieser diakonalen Ordnung würde jetzt nochmals zu vielen literarischen Bezüge führen.

Solange für Altheim St. Laurenz keine archäologischen Belege aus der Römerzeit direkt in der Kirche nachgewiesen werden, muss ich mich (oder müssen wir uns) mit einer Neubelebung dieses Laurentiuskultes durch die Passauer Bischöfe begnügen. Aber selbst das ist nicht wenig, denn es beweist gerade ein sowohl ideengeschichtlich wie traditionsgeschichtlich reiches Wissen, dass vor dieser zweiten Missionierung bereits römische Christen hier gewesen sind - berühmtestes Beispiel ist ja der Hl. Florian und die Märtyrer von Lorch – und vom 6. - 8. Jhd knüpfte man bewusst an diese Tradition und an das geistige Band einer „römisch-katholischen“ Kirche wieder an.

 

Wenn ich annehme, dass Bischof Vivilo in den kleinen Ort Pischelsdorf Reliquien des Hl. Laurentius mitführte, so dürfen wir das wohl weiter interpretieren, dass er da und dort Kirchen mit diesem Patrozinium des Hl. Laurentius gründen wollte.5

 

b) Neben den bairischen Herzögen des 1. Stammesherzogtums, die einmal maßgeblich den Ausbau einer diözesanen Struktur unterstützten, sind als nächstes die Klöster zu nennen, die ebenfalls unser Land seelsorglich missionierten und betreuten.

Beginnen wir wieder mit dem Zeiteinschnitt 739, so sind die um die Bischofshöfe angesiedelten Gemeinschaften zuerst zu nennen. Sie wurden „monachi“, „canonici“, „clerici“ genannt und waren mit speziellen Aufgaben wie Chorgebet und Seelsorge betraut.

 

Eindrücklich ist hier die Salzburger Kommunität belegt mit ihrer erfolgreichen Karantanenmission. (Zeitlich vor der Salzburger Gemeinschaft gab es sogar eine von Einheimischen gegründetes und ausgestattetes Kleinkloster in Bischofshofen, die Maximilianszelle (J. Semmler, Das Klosterwesen im bairischen Raum vom 8. bis 10. Jahrhundert, S 296), Bischof Virgil von Salzburg ordnete auch „monachi sive canonici“ nach Otting ab (Alt-Ötting). Ferner gibt es eine Schenkung Herzog Tassilos III an Salzburg, eine „cella“ in Gars am Inn (J. Semmler, ebd. S 297), vielleicht gab es auch eine „cella“ in Au am Inn, ferner eine „cella“ im heutigen Zell am See und in Kufstein.

Diese Zellen oder Klöster (oder Kirchen) kann man sich nur vorstellen, dass sie vom Hauptsitz des Klosters aus versorgt und pastoriert wurden. Wie das genau geschah, entzieht sich aber unserer Kenntnis, so J. Semmler (ebd. S 297)

Ferner wäre auch Chiemsee zu nennen.

Wie das spirituellen Leben dieser Kanoniker aussah, wie sie in der Seelsorge zum Einsatz kamen, wie es Chorbischöfe zur Aufsicht gab, das wäre in vielem interessant zu wissen, ob die „Kanoniker“ selber gingen, ihre Stellvertreter hatten, ob es Geweihte oder Mönche, Laienbrüder waren etc. Es muss aber soviel gesagt werden, dass damit die erste pastorale Organisation erkennbar ist.

Ebenso gab es dann von der Bischofskirche abhängige, so genannten „Taufkirchen“, wobei deren Funktion umstritten ist – im Grunde aber auch nicht anders vorgestellt werden darf als die der anderen „ecclesiae“ (Kirchen).

 

Es entstanden zur gleichen Zeit des 8. Jhd. ebenso erste Frauenorden auf dem Nonnberg in Salzburg und andernorts.

Die „monachi“ um den Bischof, darunter auch ordinierte Kleriker, amtierten an den Bischofssitzen und betreuten, in gewisser Hinsicht?, andere Kirchen (J. Semmler zählt Beispiele auf für Regensburg, ebd. S. 300)

Eine solche Klerikergemeinschaft gab es z. B. in Freising bereits vor 739 und der dortigen Einsetzung eines Bischofs durch Bonifatius, und teilweise wurde unterschieden zwischen „monachi“ und „clerici“.

Die Spiritualität wird als Chorgebet beschrieben – wie auch in der Urkunde von 903 zum Ausdruck kommt, aber das genauere Seelsorgsengagement wird irgendwie dabei gewesen sein. (J. Semmler, ebd. S 303)

Die Konventstruktur des Domklosters von Freising wurde dann z. B. übertragen auf die von der Bischofskirche aus gegründeten Eigenklöster wie Scharnitz-Schlehdorf, Innichen, wobei der Herzog mit Schenkungen tatkräftig mitwirkte.

 

c) Neben den bischöflichen Eigenklöstern gab es aber auch private Familienklöster wie Ilmmünster oder Schliersee, die aber früher oder später doch an das Hochstift kamen. (J. Semmler, ebd. S 302 – 306)

 

d) Dass der Passauer Bischofskirche ein „monasterium“ zugeordnet war, wissen wir aus Zeugnissen des 9. und 10. Jahrhundert. Das Kloster St. Florian, Anfang 9. Jhd., dürfte ebenfalls unter Passauer Obrigkeit gestanden sein.

Zu Rotthalmünster stiftete um 740/750 ein Adliger eine „cellula“ und besetzte sie mit Nonnen, unterstellte sie aber der Herrschaft der Passauer Bischofskirche.

 

e) Eines muss aber zu bischöflichen Eigenklöstern jetzt hinzugesetzt werden: Das 8. Jahrhundert kann generell als das erste Jahrhundert der Klostergründungen angesehen, in dem die bairischen Herzoge „in stimulierender Konkurrenz“ zu den Bischöfen traten. (J. Semmler, ebd. S 310). Es sind die berühmten Klöster Niederaltaich, Gründungsjahr 731? (vor Bonifaz) oder 741(noch unter Odilo), Mondsee (748/749), Weltenburg, Wessobrunn, Kremsmünster, Mattsee, ein Frauenkloster auf Chiemsee.

 

f) „Hinter den bairischen Bischofskirchen und den agilolfingischen Herzögen stand der grundbesitzende Adel nicht zurück.“ (J. Semmler, ebd. S 314)

Leider gewähren uns die spärlichen Quellen keinen tiefen Einblick in die Gründungsabsichten von Stiftern und Schenkgebern, sowie in die spirituelle Welt der frühen Konventualen. Es wäre hier zu nennen: Benediktbeuren, unterstützt dann auch von Tassilo III, Sandau bei Landsberg, Kochel, Tegernsee, (765), Moosburg (erstes Viertel 9. Jhd.), Berg im Donaugau, Herrieden, vielleicht auch Metten.

 

f) Im Jahr 816 kam es unter Kaiser Ludwig dem Formmen zu einer bairischen Synode, in der das klösterliche Leben klarer geordnet werden sollte, entweder monastisches Leben ohne Privatbesitz, oder nichtmonastische Kongregation mit privater Nutzung persönlichen Eigentums.

Die klösterlichen Niederlassungen entschieden sich dann in sehr verschiedener Weise dazu. Die Begriffe „monachi“, „canonici“ in den Quellen wurden dabei verschieden gebraucht und deuten nicht unbedingt schon die Lebensform an.

So ist in Salzburg im ersten Drittel des 10. Jhd. eine „congregatio“, die über Privateigentum verfügte und von einem „praepositus“ und einem „decanus“ geleitet, die Rede.

Zusammen mit den „monachi“ besorgten sie den Gottesdienst.

In Regensburg gab es dann die Trennung zwischen den „monachi“ in St. Emmeram, die „clerici“ bei der Domkirche, beide Gemeinschaften geleitet von eine „praepositus“.

In Passau gab es um 850 eine „turma plurima canonicorum“ (wenn ich richtig übersetze, eine bunte Gruppe von Kanonikern), doch über eine genaueres Leben dieser Herren ist nichts bekannt. (Ob sie nach dem Kanonikerstatut von 816 lebten oder nicht.)

 

g) Nach dem Sturz Tassilos III 788 wurde der ganze agilolfingische Besitz Klosterbesitz königlicher Besitz, aber auch zahlreiche Adelsgründungen wie Benediktbeuren, Tegernsee, Moosburg und Metten wurden königlich. Moosburg wurde dann an das Hochstift Passau vom König überwiesen. Die Lebensweise schwankte ebenfalls zwischen monastisch und doch Privatbesitz (kanonikal). Die königlichen und bischöflichen Klöster in Bayern verzichtete somit auf eine strenge Durchführung der kaiserlich-synodalen Reformgesetzgebung von 816. (Adelsklöster kannte das 9. Jahrhundert nicht mehr. - J. Semmler, ebd. S 323).

Im 10. Jahrhundert/Anfang 11. Jhd. Kam es dann zu einer nächsten Reform, der ottonischen Mönchsreform und einem wiederum etwas neuen Verhältnis von Königtum und unmittelbaren Reichsabteien.

 

g) Es müsste jetzt noch mehr ins Detail gegangen werden, was die historische Kritik der Urkunde von 903 betrifft: Wenn ich voraussetze, dass sie echt ist und nicht Jahrhunderte später auf 903 zurückversetzt ist, so wird deutlich ausgesagt, a) dass das Lehensgut Königsgut gewesen ist, alsovorher herzöglich;

b) dass der Passauer Bischof ebenfalls bereits über „Vasallen“ verfügte. „Vasallen“ waren die adeligen Gefolgsleute des bairischen Herzogs im Krieg. Ein Grab Aribo, nach W. Störmer, begegnet um diese Zeit als Präfekt der Ennsburg, welche Burg der Passauer Bischof 947/55 dem bayerischen Herzog überließ („Jüngeres Stammesherzogtum“), offensichtlich als Zeichen dafür, dass die Grenze gegen die Ungarn von ihm nicht mehr zu halten war. 6 Es ist daraus zu schließen, dass der Bischof selbst bereits kämpferisches „Vasallen“ hatte, die diese Einfälle abwehren sollte.

 

Bei allen Anfangsformen der ersten bairischen Diözesanstruktur - den herzöglichen, klösterlichen und adeligen Unterstützungen der diözesanen Struktur - finde ich es aber bemerkenswert, dass von Anfang an die päpstlich-kanonische Jurisdiktion und disziplinäre Oberaufsicht eine Sache des Diözeseanbischofs war - und bis heute geblieben ist.

1W. Störmer, Besitz und Herrschaftsgefüge im Passauer Raum des 8./9. Jhd., S 405, in: Das Christentum im bairischen Raum. Von den Anfängen bis ins 11. Jahrhundert, hrgs. v. Egon Boshof und Hartmut Wolff, Köln 1994.

2Gertrud Diepolder, Altbayerische Laurentiuspatrozinien, FS Friedrich Wagner (1962) S. 371-396

3Ebd. S, 395.

4Siehe z. B. Romuald Bauerreiss, Stefanskult und frühe Bischofsstadt, München 1963,

5 Den speziellen Bezug zum spätrömischen Heiligen Laurentius ist, wenn G. Diepolder gefolgt werden kann, natürlich auch außerhalb Passaus festzustellen. Passau würde aber herausragen, weil diese Bischofskirche direkt an Enns-St.Laurenz anknüpfen will – wohl nicht nur in den „Fälschungen“ des Bischofs Pilgrim im 10. Jhd..

6W. Störmer, Der Adel im Donau-Inn-Bereich vom 8. - bis zum Endes des 11. Jahrhundert, S 31. In: Katalog zur ersten Bayerisch-Österreichischen Landesausstellung 2004, Regensburg 2004.

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