Verlängerung der Einschränkung des Betriebs von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Leider gibt es wieder ein EInschränkung des Kindergartenbesuches nur für Kinder folgender Gruppen:
Das Betreuungsangebot ist auf jene Kinder einzuschränken, deren Eltern beruflich unabkömmlich sind bzw. die keine Möglichkeit einer Betreuung zu Hause haben. Die Betreuung dieser Kinder ist sicherzustellen.
Zu diesen Personengruppen zählen jedenfalls: - Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres medizinisches Personal - Pflegepersonal - Personal von Blaulichtorganisationen - Mitglieder von Einsatz- und Krisenstäben - Personen, die in der Versorgung tätig sind: Angestellte in Apotheken, Supermärkten und öffentlichen Verkehrsbetrieben - Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher (2)
Die Leitung der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen hat umgehend die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über die Maßnahmen gemäß Abs. 1 zu informieren und die Meldungen zum Kindergartenbesuch sowie zur häuslichen Betreuung entgegenzunehmen. Das Betreuungsangebot kann von den Eltern flexibel im Rahmen der bedarfsgerechten
Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden.
§ 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit 14. April 2020 in Kraft und mit Ablauf des 26. April 2020 außer Kraft.
Sehr nützliche Tipps für das Familienleben bietet der Kath. Familienverband, siehe externer Link
Verordnung BH Braunau ab Mi. 18. 3. 2020
Im Rahmen der Coronokrise gibt es schon zahlreiche Verordnungen der österr. Regierungen, .
Siehe dort.
Für unseren Bezirk Braunau gilt ab Mi. 18. 3. 2020 folgende Verordnung, (siehe download), dass nur mehr ganz unabkömmliche Berufe ihr Kind evtl. in den Kdg. schicken können.
Da aber die meisten Geschäfte und Arbeitsbereiche sowieso eingestellt sind, ergeben sich für die Eltern wieder Freiräume, ihre Kinder selber zu betreuen.
Bitte deshalb um Absprache, inwieweit wirklich der Kdg.Besuch noch notwendig ist.
Das Kdg.-Personal hat sich bisher immer bestens bemüht, aber auch für sie gilt ein Schutz ihrer Gesundheit.
Für dringenden Bedarf stehen die Kdg.innen und Helferinnen trotzdem bereit d. h. bitte dann um Absprache - Tel. Festnetz: Kdg. Bettmesserstr. 4 2798; Tel. Kdg. Wiesnerstr. 4 4444
Handy Kdg. Bettmesserstr.
0676 8776 6014
MbGr, auf eine baldige Besserung der Lage,
Franz Strasser, Pfarrcaritas
Di. 17. 3. 2020
Aktuelles zur begrenzten Öffnung des Kindergartens ab Mi. 18. 3. 2020
Siehe Aussendung der Caritas Linz zu allgemeinen Fragen: