"Öffentliche Gottesdienste"
ab Sonntag, 7. Februar, wieder möglich
folgende Regeln sind einzuhalten:
- es ist ein Abstand von 2 Metern zu Personen einzuhalten, die nicht im selben Haushalt leben
- FFP2-Masken sind beim Gottesdienst zu verwenden
- der Gesang bleibt wie bisher auf ein Minimum reduziert (Gesang eines Kantors)
- Begräbnisse sind wieder möglich. In der Kirche sind die REglen für die Feier der Gottesdienste zu beachten.
- Auf dem Friedhof müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.
- Totenwachen dürfen wieder stattfinden.
- Taufen sind nur im ganz kleinen Kreis möglich (Familie des Täuflings und des Taufpaten).