Eine im Jahr 1983 in Kraft getretene Regelung (im Codex Iuris Canonici, Can. 910) sieht vor, dass neben den ordentlichen Spendern der Eucharistie (Bischof, Priester, Diakon) vom Bischof auch außerordentliche Spender dazu beauftragt werden können. Dieser Dienst ist ein besonderer liturgischer Dienst, der im gemeinsamen Priestertum aller Getauften begründet ist und dem konziliaren Kirchen- und Liturgieverständnis entspricht.
Die Auswahl der Personen, die dem Bischof vorgeschlagen werden, obliegt dem zuständigen Pfarrer (nach zustimmender Beratung im PGR). Eine Voraussetzung für die Beauftragung ist die Teilnahme an einem diözesanen Einführungskurs. Folgende Frauen und Männer versehen in unserer Pfarre diesen Dienst:
Frauen:
Gerlinde Barth
Helene Breslmayr
Veronika Eder
Anna Gahleitner
Helga Hagenauer
Sigrid Höllinger
Sieglinde Lichtenwagner
Maria Mittermayr
Erika Pusch
Margarete Rabeder
Elfriede Reiter
Hedy Schwarz
Männer:
Thomas Oberpeilsteiner
Franz Pusch
Die Einteilung ist unter den LektorInnen zu finden.