


Drei Termine sind zu vereinbaren, noch vor Reservierungen von Gasthaus, Musik etc.:
Ehevorbereitungskurse werden in unserer Diözese in verschiedener Intensität und Länge angeboten:
Mit dem Wohnsitzpfarrer von Bräutigam oder Braut ist unbedingt vorher (telefonisch) ein Termin zu vereinbaren! In unserer Pfarre ist das Protokoll nur außerhalb der üblichen Kanzleistunden möglich, nach Terminvereinbarung an einem späteren Nachmittag oder frühen Abend, um den Brautleuten entsprechend ihren beruflichen Möglichkeiten entgegenzukommen.
Zeitbedarf für das Trauungsprotokoll: Sind beide Partner katholisch und ledig, alle Dokumente vorhanden einschließlich der Bestätigung für einen besuchten Ehevorbreitungskurs: rund eine Stunde.
Bei standesamtlichen Vorehen, bekenntnisverschiedenen Partnern usw. sind weitere Schriftstücke auszufüllen und dementsprechend mehr Zeitbedarf.
Dokumente
Braut und Bräutigam benötigen je einen neuen Taufschein oder einen Taufschein aktuell ergänzt - wird von der jeweiligen Taufpfarre ausgestellt, bzw. bestätigt.
Wenn dem Wohnsitzpfarrer nicht persönlich bekannt: Amtlicher Lichtbildausweis.
Für gemeinsame, voreheliche Kinder: Taufschein.
Verwitwete brauchen grundsätzlich Trauschein und Sterbeurkunde des früheren Gatten.
Für bekenntnisverschiedene oder religionsverschiedene Paare: Wenden Sie sich an Ihr Wohnsitzpfarramt für weitere Informationen bezüglich nötiger Dokumente.
Inhalte des Trauungsprotokolls:
Beim zunehmenden Priestermangel ist eine Hochzeit so bald als möglich zu vereinbaren.
Eine Ehe zwischen zwei Katholiken oder zwischen einem katholischen und einem nichtkatholischen, aber getauften Partner ist in der Pfarrkirche zu schließen; mit Erlaubnis des Bischofs oder des Pfarrers kann die Ehe in einer anderen Kirche oder Kapelle geschlossen werden (Can. 1118).
Die Alte Pfarrkirche dient als Friedhofskirche und daher sind in ihr keine Hochzeiten (Taufen ...) möglich.
Wer in der Pfarrkirche Puchenau heiraten möchte, findet in unserem Pfarrblatt regelmäßig auch jene Termine, an denen eine Hochzeit, aber auch andere Feiern (Taufen ...), wegen langfristiger pfarrlicher oder persönlicher Termine des Pfarrers nicht möglich sind.
Wer in einer anderen Kirche (Pfarrkirche, Wallfahrtskirche) heiraten möchte, muss sich frühzeitig mit dem zuständigen Seelsorger um einen Termin in Verbindung setzen.
Wer in der eigenen Pfarrkirche heiraten will:
Alle Einzelheiten der Hochzeitsfeier werden beim Trauungsprotokoll vereinbart. Es gibt daher kein zweites Trauungsgespräch, wie in der diözesanen Internet-Darstellung behauptet wird.
In unserer Pfarre werden im mehrseitigen Merkblatt die Texte der Vermählungsworte, die möglichen Abschnitte der biblischen Bücher für Lesung und Evangelium, die Texte der Fürbitten usw. aus dem offiziellen Rituale den Brautleuten schon bei der ersten Terminvereinbarung mitgegeben, damit sich die Brautleute vor allem die biblischen Texte überlegen können.
Wenn Brautleute irgendwelche Texte aus Kult-, Mode-, Literatur-, oder Kitschbüchern statt der Lesung oder des Evangeliums wünschen, so sind solche Texte im Gottesdienst fehl am Platz und mögen eventuell bei der standesamtlichen Trauung verwendet werden.
Wer in einer anderen Kirche heiraten will:
Die Grundzüge des Gottesdienstes werden beim Trauungsprotokoll erläutert; in unserer Pfarre werden im Merkblatt die Texte der Vermählungsworte, die möglichen Abschnitte der biblischen Bücher für Lesung und Evangelium, die Texte der Fürbitten usw. aus dem offiziellen Rituale den Brautleuten mitgegeben.
Mit dem zuständigen Priester oder Diakon in der auswärtigen Pfarre sind die ortsüblichen Möglichkeiten, vor allem Musik (Orgel) zu vereinbaren “Zweites Trauungsgespräch”.