Dienstag 19. März 2024

Begräbnis

Informationen zum kirchlichen Begräbnis.

Den verstorbenen Gläubigen steht das kirchliche Begräbnis zu, bei dem die Kirche

  • für die Verstorbenen geistlichen Beistand erfleht, ihren Leib ehrt und zugleich
  • den Lebenden den Trost der Hoffnung gibt.

Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, dass die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen (Can. 1176).

Das Begräbnis mit Eucharistiefeier leitet der Priester;
Begräbnisse mit Wortgottesdienst leiten auch Diakone, Pfarrassistenten oder Pastoralassistenten.

 

Terminvereinbarung

  • Die Leiter der Pfarrgemeinden sind kein Bestattungsinstitut, und es können nicht alle seelsorglichen Aufgaben diesem einen Dienst untergeordnet werden. Beim zunehmenden Priestermangel müssen die Trauerfamilien mit ihren Terminwünschen noch viel flexibler werden. In Wien ist etwa bis zu drei Wochen auf einen Termin für eine Trauerfeier zu warten.
  • Weil unsere Pfarre einen eigenen Friedhof besitzt, ist es sinnvoll, wenn die für das Begräbnis verantwortliche Trauerfamilie, am besten nach vorheriger telefonischer Information und Vereinbarung, in das Pfarrbüro kommt.
  • Nach einer kurzen Terminvorbesprechung (Wünsche der Angehörigen, Möglichkeiten für den Pfarrer und Pfarrkirche)rufe ich in Anwesenheit der Angehörigen jene Bestattung an, die die Angehörigen wünschen.
  • Bei aller Gewerbefreiheit innerhalb der Europäischen Union ist es wünschenswert, wenn die Angehörigen eine jener Bestattungen beauftragen, die seit je Bestattungen in Puchenau durchführen, weil diese alle örtlichen Gegebenheiten kennen. In alphabetischer Reihenfolge sind dies:
    • Bestattung Dobretsberger, Linz
    • Bestattung Linz AG
    • Bestattung Petermüller, Gramastetten.
  • Wenn Angehörige zuerst eine Bestattung aufsuchen, so darf ein Begräbnistermin nur fixiert werden, wenn dieser mit dem Pfarrer telefonisch vereinbart und zugesichert werden kann!! Es ist ja möglich, dass nicht nur der Pfarrer andere Termine und Dienste zugesagt hat, sondern dass auch durch andere Gottesdienste oder Veranstaltungen im Pfarrheim die Pfarrkirche nicht zum gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung steht.
  • Bei Abwesenheit des Pfarrers ist ein Begräbnistermin über die Pfarrsekretärin mit der Vertretung zu vereinbaren
    siehe: Pfarrbüro (Öffnungszeiten des Pfarramtes, Pfarrsekretärin).

Trauergespräch - Mögliche Feier des katholischen Begräbnisses

  • Möchte die Trauerfamilie eine Versammlung zum Gebet, meistens am Vorabend (“Totenwache”):
    Diese Gebete waren ursprünglich bei der Aufbahrung im eigenen Haus Aufgabe der Familie. Durch die Aufbahrung in Leichenhalle, bei uns Friedhofskirche, ist die Trauerfamilie keinesfalls verpflichtet, eine gemeinsame und öffentliche Totenwache zu begehen. Sie kann sich auch privat im eigenen kleinen Kreis treffen. Wünscht die Trauerfamilie Unterstützung, so bekommt sie vom Pfarrer Namen und Adresse jener ehrenamtlich tätigen Pfarrangehörigen, die eine Totenwache leiten, und muss sich mit diesen gegebenenfalls deren Mitwirkung vereinbaren. Normalerweise ist dieses Gebet in der Friedhofskirche, kann aber bei großer Kälte im Hochwinter auch in der Pfarrkirche stattfinden.

  • Das Begräbnis kann von den Angehörigen mit Wortgottesdienst gewünscht werden; es findet dann in der Friedhofskirche statt. Wird das Begräbnis mit Meßfeier gewünscht, feiern wir diese in der Pfarrkirche.
    Ein Orgelspiel ist nur möglich, wenn Organisten Zeit haben - alle unsere Organisten sind beruflich tätig!

  • Für den Nachruf können die Angehörigen, wenn gewünscht, biographische Daten des Verstorbenen geben, die der Gottesdienstleiter (Priester, Diakon) für die Ansprache zum Begräbnis verwenden kann. Es genügen skizzierte Daten. Wer einen wörtlich ausgeformten, meist langen Lebenslauf des Verstorbenen wünscht und vorlegt, muss sich dazu einen eigenen Sprecher suchen. Nachrufe durch Sprecher werden nach Ende der Meßfeier in der Pfarrkirche gehalten, bevor mit der zweiten Aussegnung der Begräbnisgottesdienst fortgesetzt wird.

  • Die Situation des Grabes wird geklärt, ob entsprechend der Friedhofsordnung schon ein Familiengrab mit Beerdigungsrecht vorliegt oder ein neues Grab nötig ist. Mit dem Totengräber, der Firma Fritz OEG, besteht ein echter Werkvertrag und die Termin­verständigung erfolgt daher durch das Pfarramt.

 

Begräbnisse evangelischer Christen:

Grundsätzlich steht dafür die Friedhofskirche zur Verfügung.
Unsere Pfarrkirche ist ein katholischer Eucharistieraum, und es ist nach der kirchlichen Ordnung nicht möglich, dass ein nichtkatholischer Gottesdienstleiter darin Gottesdienste abhält und leitet.
Aus der bisherigen Erfahrung wird auch von evangelischer Seite (evangelische Pfarrer) nicht gewünscht, für Begräbnisgottesdienste unsere Pfarrkirche zu verwenden, gerade mit Hinweis: “Das ist ein katholischer Eucharistieraum”.

Probleme machten nur jene Katholiken, für die unsere Pfarrkirche eine Halle ist, mit der sie meinen, sie können damit tun, was sie wollen. Denen möchte ich die Begrüßungsworte des evangelischen Landesbischofs von Bayern, Dr. Johannes Friedrich bei der Amtseinführung von Erzbischof Dr. Reinhold Marx am 2. Februar 2008 in München (veröffentlicht in Kathpress, davon in Pfarrblatt Puchenau 2/2008) in Erinnerung rufen: “In der Ökumene geht nur etwas weiter, wenn wir klar die Möglichkeiten und Grenzen des Partners respektieren und nicht den Eindruck vermitteln, der eine müßte genauso werden wie der andere. ... Ich sage Ihnen zu, dass ich keinerlei Forderungen an Sie stellen werde, die zu erfüllen Ihnen die katholische Glaubenslehre oder das Kirchenrecht unmöglich machen.”

Bei Bekenntnis gemischten Familien kann natürlich in Vereinbarung und zeitlicher Abstimmung mit dem evangelischen Begräbnis vorher oder nachher oder an einem anderen Tag eine katholische Meßfeier vereinbart werden.
Analoges gilt auch bei aus der Kirche ausgetretenen Katholiken. Die katholischen Angehörigen lasse ich im Todesfall nicht allein, doch das Begräbnis selbst leiten dann die Angehörigen und nicht der Pfarrer als Amtsträger der Kirche.

 

Begräbnisse orthodoxer Christen

Orthodoxe Christen feiern das Begräbnis nach ihrer Tradition grundsätzlich mit Wortgottesfeier in oder bei der Friedhofskapelle.

Am folgenden Sonntag erfolgt am Schluss der Messfeier ein Totengedenken mit Gesang und Gebet - so selbst erlebt in der griechisch-orthodoxen Pfarrkirche in Sitia, Kreta.

 

Weil unser Friedhof allen Gemeindebürgern zur Verfügung steht, steht auch Nicht-Christen das Beerdigungsrecht zu. Wenn gewünscht, kann die Trauergemeinde die Friedhofskirche, die zugleich als Leichenhalle dient, für die Verabschiedung verwenden. Es kann aber niemand erwarten, dass deswegen die Friedhofskirche ausgeräumt wird, nämlich verschiedene christliche Symbole entfernt werden.
Trauergemeinschaften von Sonderreligionen versammeln sich daher direkt beim Friedhofseingang oder beim Grab.

Pfarre Puchenau
4048 Puchenau
Kirchenstraße 9
Telefon: 0732/221044
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

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