Dienstag 19. März 2024

Firmung

Das Sakrament der Firmung beschenkt den Getauften mit der Gabe des Heiligen Geistes und verbindet sie vollkommener mit der Kirche; es stärkt sie und verpflichtet sie noch mehr dazu, sich in Wort und Tat als Zeugen Christi zu erweisen sowie den Glauben auszubreiten und zu verteidigen (Can. 879).

Die Vorbereitung auf den Empfang der Firmung geschieht etwa seit 1970 in den Pfarren, nicht mehr im schulischen Religionsunterricht.
Nach diözesaner Ordnung ist als Mindestalter die Vollendung des 12. Lebensjahres erforderlich.
Die Vorbereitung auf die Firmung wird in unserer Pfarre ab dem Jahr 2010, jeweils von Jänner bis April/Mai, alle zwei Jahre für die 13- und 14-Jährigen, also 3. und 4. Hauptschule/AHS, angeboten.

 

Für eine geordnete Vorbereitung und Einteilung in pfarrliche Gruppen ist die
termingerechte Anmeldung im Pfarramt absolut notwendig!
Anmeldemöglichkeit jeweils ab Schulbeginn in den ungeraden Jahren - siehe dazu die Öffnungszeiten des Pfarramtes.


Auf diese Anmeldemöglichkeit wird hingewiesen

  • im Pfarrblatt vom September,
  • Anschlag in den Schaukästen des Pfarrzentrums,
  • und ziemlich einzigartig in unserer Diözese durch persönlichen Brief nach Schulbeginn an Eltern und Firmkandidaten/innen, die nach dem Schulstichtag die 3. oder 4. Klasse Hauptschule oder AHS besuchen.

In diesem Brief sind alle nötigen Informationen enthalten.
Ebenso liegt bei ein Formblatt für die Bestätigung durch den/die Religionslehrer/in, dass der/die Schüler/in in positiver Weise am Religionsunterricht teilnimmt.

Damit sind gut zwei Monate Zeit zur Anmeldung. Wer trotz eines persönlichen Briefes die Anmeldefrist ungenützt verstreichen läßt, muss zur Vorbereitung auf die Firmung zwei Jahre warten.

 

Anmeldeschluss ist jeweils der Freitag vor dem Ersten Adventsonntag, 12.00 Uhr (weil die Pfarrsekretärin ihren Dienst beendet). Diese Frist geht auf einen Grundsatzbeschluss der drei Dekanate Linz zurück. 

 

Firmung in der Pfarre Puchenau
Im Gespräch mit dem Firmspender

 

Firmpate/in - es gelten dieselben Normen wie für Taufpate/in:
Dieses Amt kann nur ein Katholik/in ausüben, Mindestalter 16 Jahre und muss gefirmt sein.
Wenn die Eltern keinen Paten für ihr Kind finden, können sie ihr Kind zur Firmung begleiten und werden als solche in die Firmkarte eingetragen. Die Eltern können aber nicht das Patenamt ausüben.

 

Die Vorbereitung auf die Firmung beginnt in den Kleingruppen in den geraden Jahren ab Jänner. Die Firmlinge werden von ihren Gruppenleiter/innen rechtzeitig mit Brief über Ort und Zeit der ersten Zusammenkunft informiert.


Am Ende der Vorbereitung findet ein verpflichtender gemeinsamer Abschlusskurs für alle Firmlinge statt, an einem Samstag Ende April/Anfang Mai - über Zeit und Ort werden die Firmlinge und deren Eltern langfristig und rechtzeitig verständigt. In diesem Abschlusskurs liegt der Schwerpunkt auf die Sakramente, die vorbereitende Beichte und die Vorbereitung auf den Firmgottesdienst.

 

In den geraden Jahren bemühen wir uns, einen Firmspender zu bekommen, der wenn möglich um Pfingsten den Firmgottesdienst mit Spendung des Sakramentes in unserer Pfarrkirche feiert.

 

Allgemein zugängliche (ohne spezielle Anmeldung) Firmgottesdienste in unserer Diözese werden jedes Jahr mit Plakat (ab Beginn der Fastenzeit) im Schaukasten des Pfarrzentrums mitgeteilt, sowie www.dioezese-linz.at/firmung einsehbar.

Pfarre Puchenau
4048 Puchenau
Kirchenstraße 9
Telefon: 0732/221044
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Fachbereich Kommunikation
Herrenstraße 19
Postfach 251
4021 Linz
https://www.dioezese-linz.at/
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