KonsR P. Andreas W. Ebmer
Pfarrer
Der Pfarrer ist der eigene Hirte der ihm übertragenen Pfarre; er nimmt die Seelsorge für die ihm anvertraute Gemeinschaft unter der Autorität des Diözesanbischofs wahr, zu dessen Teilhabe am Amt Christi er berufen ist, um für diese Gemeinschaft die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens auszuüben, wobei auch andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien nach Maßgabe des Rechts mithelfen (Can. 519).
Damit jemand gültig zum Pfarrer bestellt werden kann, muss er die Priesterweihe empfangen haben (Can. 521,1).
Ausbildung
Pastorale Aufgaben
Bautätigkeit in der Pfarre
Wissenschaftliche Tätigkeit