Im Sakrament der Buße erlangen die Gläubigen, die ihre Sünden bereuen und mit dem Vorsatz zur Besserung dem rechtmäßigen Spender bekennen, durch die von diesem erteilte Lossprechung (Absolution) von Gott die Verzeihung ihrer Sünden, die sie nach der Taufe begangen haben; zugleich werden sie mit der Kirche versöhnt, die sie durch ihr Sündigen verletzt haben (Can. 959).
Weil sich Pfarre und Schulsprengel der Volksschule nahezu decken, werden die Kinder der 2. Klassen Volksschule im Religionsunterricht auf die Erstkommunion und Erstbeichte vorbereitet.
Das Sakrament der Firmung beschenkt den Getauften mit der Gabe des Heiligen Geistes und verbindet sie vollkommener mit der Kirche; es stärkt sie und verpflichtet sie noch mehr dazu, sich in Wort und Tat als Zeugen Christi zu erweisen sowie den Glauben auszubreiten und zu verteidigen (Can. 879).
Ist der Kirchenaustritt entsprechend der Gesetzgebung aus dem Jahr 1868 (Sie haben richtig gelesen, 1868) bei der staatlichen Behörde, der Bezirkshauptmannschaft, anzuzeigen, ist die Kirchenrückkehr eine religiöse Besinnung und Feier.