Dienstag 19. März 2024

Rückkehr zur katholischen Kirche

Bitte eintreten!

Ist der Kirchenaustritt entsprechend der Gesetzgebung aus dem Jahr 1868 (Sie haben richtig gelesen, 1868) bei der staatlichen Behörde, der Bezirkshauptmannschaft, anzuzeigen, ist die Kirchenrückkehr eine religiöse Besinnung und Feier.

Erforderliches Dokument: Taufschein; wenn noch vorhanden, die Bestätigung des Kirchenaustritts.


Nach Terminvereinbarung ein Glaubensgespräch mit dem Pfarrer, in dem die Motive des Kirchenaustritts und des jetzigen Wunsches nach Kirchenrückkehr abgeklärt werden, sowie Glaubensfragen besprochen werden, die den Rückkehrwilligen beschäftigen-

Die Kirchenrückkehr selbst ist ein kurzer Wortgottesdienst in der Werktagskapelle mit zwei Zeugen; daher in unserer Pfarre gerne an einem Dienstag nach der Abendmesse.


Alle Teilnehmer erhalten dazu die Gebetstexte: Ablegen des Glaubensbekenntnisses, Ausdruck der Rückkehr, Eid auf das Evangelium, öffentlich-rechtliche Wiederaufnahme in die Kirche durch den Pfarrer; Fürbitten, Vater unser, Segen.

 

Wenn gewünscht, Empfang des Bußsakramentes und Kommunionfeier; ansonsten Einladung zum anonymen Empfang des Bußsakramentes.

 

Eintrag ins Reversionsbuch, Ausstellung des Reversionszeugnisses, Meldung an die Taufpfarre.

Pfarre Puchenau
4048 Puchenau
Kirchenstraße 9
Telefon: 0732/221044
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Fachbereich Kommunikation
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