Für den Bereich der Erwachsenenbildung sind so ziemlich alle Maßnahmen gefallen.
Seit 16. April gilt bei Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmenden keine Maskenpflicht mehr.
Das Tragen einer FFP2-Maske wird jedoch in allen geschlossenen Räumen weiterhin empfohlen!
Über 500 Personen:
COVID-19-Beauftragter und COVID-19-Präventionskonzept nötig.
Ausgenommen davon sind v.a. Begräbnisse, Zusammenkünfte zu erforderlichen beruflichen Zwecken, Treffen der Organe von Parteien/Vereinen u.ä., sowie der private Wohnbereich.
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