Gruppenstunden und Aktivitäten
Stand 10. August 2022
Es gelten mit der aktuellen Novelle der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung folgende Regelungen:
Vieles ist wieder möglich. Bitte achtet dennoch auf die Hygienemaßnahmen und überlegt, die 3G-Empfehlung weiterhin einzuhalten.
Prinzipiell können positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen an den Angeboten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit teilnehmen. Es steht den jeweiligen Verantwortlichen von Einrichtungen und den Anbietenden jedoch frei, eine Teilnahme von infektiösen Kindern und Jugendliche zu untersagen.
Die detailllierte COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ist hier nachzulesen. Der aktuelle Leitfaden für außerschulische Jugendarbeit ist hier zu finden.
Stand 10. August 2022 |
Momentan gelten folgende Regelungen:
Für die außerschulische Kinder-und Jugendarbeit (z.B.: Gruppenstunden, Ministrant*innenstunden, Erstkommunionvorbereitung, Firmvorbereitung):
Es gelten keine Einschränkungen für Zusammenkünfte.
Das bedeutet:
Wir raten euch bei jeder Gruppenstunde (Jungschar, Jugend, Minis, Erstkommunion, Firmung...) zu folgenden Maßnahmen:
Unsere Empfehlungen:
Empfehlung Präventionskonzept mit folgendem Inhalt 1. Schulung der Gruppenleiter*innen, 4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
Das COVID-19-Präventionskonzept soll auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten der Kinder und Jugendlichen bzw. Daten der Erziehungsberechtigten beinhalten.
Download Präventionskonzept Vorlage
Viel Spaß bei der Planung und Durchführung! Danke für den verantwortungsvollen Umgang!
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Stand 19. April 2022 |
Momentan gelten folgende Regelungen:
gilt die Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz, (16.4.22) gültig in OÖ ab 16. April 2022.
Für die außerschulische Kinder-und Jugendarbeit (z.B.: Gruppenstunden, Ministrant*innenstunden, Erstkommunionvorbereitung, Firmvorbereitung):
Es gelten keine Einschränkungen für Zusammenkünfte.
Das bedeutet:
Wir raten euch bei jeder Gruppenstunde (Jungschar, Jugend, Minis, Erstkommunion, Firmung...) zu folgenden Maßnahmen:
Unsere Empfehlungen:
Empfehlung Präventionskonzept mit folgendem Inhalt 1. Schulung der GruppenleiterInnen, 4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
Das COVID-19-Präventionskonzept soll auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten der Kinder und Jugendlichen bzw. Daten der Erziehungsberechtigten beinhalten.
Viel Spaß bei der Planung und Durchführung! Danke für den verantwortungsvollen Umgang! |
Stand 16. November 2021 |
Mit 15. November tritt die 5. COVID-Maßnahmenverordnung (Novellierte Fassung 14.11.21) in Kraft. Für OÖ gelten zusätzlich das Landesgestzblatt und die Vorgaben durch den diözesanen Krisenstab. Dies gilt zunächst bis einschließlich 5. Dezember 21. Leitfaden für außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit des Ministeriums (in Erarbeitung).
Außerschulische Kinder-und Jugendarbeit (zB Gruppenstunden, Ministrant*innenstunden, Erstkommunionvorbereitung, Firmvorbereitung):
Wir raten euch bei jeder Gruppenstunde (Jungschar, Jugend, Minis, Erstkommunion, Firmung...) DENNOCH UNBEDINGT zu folgenden Maßnahmen:
Unsere Empfehlungen:
Empfehlung Präventionskonzept mit folgendem Inhalt 1. Schulung der GruppenleiterInnen, 4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
Das COVID-19-Präventionskonzept soll auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten der Kinder und Jugendlichen bzw. Daten der Erziehungsberechtigten beinhalten.
Viel Spaß bei der Planung und Durchführung! Danke für den verantwortungsvollen Umgang!
Achtung! Elternabenden sind bis maximal 25 Personen möglich, wenn die Teilnehmenden einen 2G-Nachweis vorlegen können. |
Stand 12. November 2021 |
Mit 8. November tritt die 3. COVID-Maßnahmenverordnung (Novellierte Fassung 8.11.21, noch nicht online ) in Kraft. Leitfaden für außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit (als download).
Außerschulische Kinder-und Jugendarbeit (zB Gruppenstunden):
Somit sind Gruppenstunden und pfarrliche Kinder-und Jugendaktivitäten mit Einschränkungen möglich.
Wir raten euch DENNOCH UNBEDINGT zu folgenden Maßnahmen:
Unsere Empfehlungen:
Empfehlung Präventionskonzept mit folgendem Inhalt 1. Schulung der GruppenleiterInnen, 4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
Das COVID-19-Präventionskonzept soll auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten der Kinder und Jugendlichen bzw. Daten der Erziehungsberechtigten beinhalten.
Viel Spaß bei der Planung und Durchführung! Danke für den verantwortungsvollen Umgang!
Achtung! Bei Elternabenden gilt §12, 1 : das heißt ab 26 Personen muss die 2 G- Regel angewendet werden und auch die Kontaktdaten aufgenommen werden (§12, 1 3. Covid-Maßnahmenverordnung ) |
Stand 4. November 2021 |
Mit 8. November tritt die 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Novellierte Fassung 8.11.21) in Kraft. Leitfaden für außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit (noch keine neue Fassung).
Außerschulische Kinder-und Jugendarbeit (zB Gruppenstunden):
Somit sind Gruppenstunden und pfarrliche Kinder-und Jugendaktivitäten mit Einschränkungen möglich.
Wir raten euch allerdings UNBEDINGT zu folgenden Maßnahmen:
Unsere Empfehlungen:
Empfehlung Präventionskonzept mit folgendem Inhalt 1. Schulung der GruppenleiterInnen, 4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
Das COVID-19-Präventionskonzept soll auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten der Kinder und Jugendlichen bzw. Daten der Erziehungsberechtigten beinhalten.
Viel Spaß bei der Planung und Durchführung! Danke für den verantwortungsvollen Umgang!
Achtung! Bei Elternabenden gilt §12, 1: das heißt ab 25 Personen muss die 3 G Regel angewendet werden und auch die Kontaktdaten aufgenommen werden. |
Stand 16. Oktober 2021 |
gültig bis 31. Oktober 2021 Mit 15. September tritt die 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Novellierte Fassung 15.9.) in Kraft. Leitfaden für außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit (noch keine neue Fassung).
Außerschulische Kinder-und Jugendarbeit (zB Gruppenstunden):
Somit sind Gruppenstunden und pfarrliche Kinder-und Jugendaktivitäten ohne große Einschränkungen möglich. Wir raten euch allerdings zu folgenden Maßnahmen:
Unsere Empfehlungen:
Empfehlung Präventionskonzept mit folgendem Inhalt 1. Schulung der GruppenleiterInnen, 4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
Das COVID-19-Präventionskonzept soll auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten der Kinder und Jugendlichen bzw. Daten der Erziehungsberechtigten beinhalten.
Viel Spaß bei der Planung und Durchführung! Danke für den verantwortungsvollen Umgang!
Achtung! Bei Elternabenden gilt §12, 1: das heißt ab 25 Personen muss die 3 G Regel angewendet werden und auch die Kontaktdaen aufgenommen werden. |
Stand 29. Juli 2021 |
Mit 1. Juli tritt die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 1. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (Novellierte Fassung 28.7.) in Kraft. Leitfaden für außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit
Außerschulische Kinder-und Jugendarbeit:
Somit sind Sommerlager ohne große Einschrämkungen möglich. Wir raten euch allerdings zu folgenden Maßnahmen:
Unsere Empfehlungen:
Empfehlung Präventionskonzept mit folgendem Inhalt 1. Schulung der GruppenleiterInnen, 4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
Das COVID-19-Präventionskonzept soll auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten der Kinder und Jugendlichen bzw. Daten der Erziehungsberechtigten beinhalten.
Vorlage für ein Präventionskonzept für Sommerlager (Stand 29.6.21). Dieses Prävetnionskonzept ist als Empfehlung gedacht. Bitte passt es individuell an euer Sommerlager an. Anreisewird noch ergänzt.
Viel Spaß bei der Planung und Durchführung! Danke für den verantwortungsvollen Umgang! |
Stand 9. Juni 2021 |
Mit 10. Juni tritt die Novellierung der Covid 19-Öffnungsverordnung in Kraft. Empfehlungen für die außerschulische Jugendarbeit
Leitfaden für außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit: folgt
Außerschulische Kinder-und Jugendarbeit:
Unsere Empfehlungen:
Präventionskonzept hat folgendes zu enthalten:
1. Schulung der GruppenleiterInnen, 4. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
Das COVID-19-Präventionskonzept soll auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten der Kinder und Jugendlichen bzw. Daten der Erziehungsberechtigten beinhalten.
Vorlage für ein Präventionskonzept für Gruppenstunden (Stand 8.6.21, gültig ab 10.6.21), das ihr an eure Gruppe anpassen müsst. Präventionskonzept für Lager in Erarbeitung. Verordnung ab 1.7.21 notwendig. |
Stand 25. Mai 2021 |
Mit 19.5. tritt die Covid 19-Öffnungsverordnung in Kraft, geltende Fassung.
Außerschulische Kinder-und Jugendarbeit:
Unsere Empfehlungen:
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