Das Diözesanarchiv ist die zentrale Anlaufstelle für kirchen- bzw. diözesangeschichtliche Recherchen und steht über den kirchlichen Bedarf hinaus allen Interessierten für die Forschung (auch orts- und landeskundlicher Belange) zur Verfügung.
1. Der Benützer/Die Benützerin ist angehalten, bei erstmaliger Vorsprache seine Identität nachzuweisen und die Bestimmungen der Archiv-Ordnung durch Unterschrift als verbindlich anzuerkennen.
Für die Archivbenutzung wird vorausgesetzt, dass der Benutzer die Archivalien selbst lesen kann. Das Archivpersonal ist nicht verpflichtet, abgesehen von allgemeinen Hilfestellungen, dem Benutzer aus den Archivalien vorzulesen, zu übersetzen oder zu transkribieren.