Benützung des Diözesanarchivs
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Bei der Abfassung pfarrgeschichtlicher Beiträge für Heimatbücher, wissenschaftlicher Prüfungsarbeiten und im Rahmen von Ausstellungsprojekten wird eine eingehende quellenmäßige Betreuung geboten. Eine Handbibliothek eröffnet den Zugang zur Literatur über die Geschichte der Pfarren sowie über den kirchlichen Archiv- und Matrikenbestand im Diözesangebiet.
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Die Benützung der aufbereiteten Archivalien ist unentgeltlich und in der "kirchlichen Archivordnung" geregelt.
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Information, kompetente Beratung sowie die Benützung der Dokumente erfolgt im Lesesaal nach Voranmeldung.
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Die Aktensperre beträgt grundsätzlich 30 Jahre. Die Einsicht in Personenstandsbücher (Altmatriken) erfolgt nach Maßgabe des Personenstandsgesetzes 2013 und der kirchlichen Vorschriften.
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Der/Die Benützer/in verpflichtet sich, die gesetzlichen und kirchlichen Schutzbestimmungen einzuhalten.