Aufgrund diözesaner Vorgegebenheiten haben sich unterschiedliche Ausbildungsmodelle entwickelt. Für einen Wechsel zwischen den Diözesen wurde daher folgender Beschluss der ASTÖ (2001) gefasst:
Grundsätzlich ist für Theologiestudierende der/die Ausbildungsleiter/in der Heimatdiözese für die studienbegleitende Ausbildung zuständig. Mit diesem/r ist möglichst früh Kontakt aufzunehmen.
Wer überlegt, in einer anderen Diözese im kirchlichen Dienst (Religionsunterricht, Pastoral, …) angestellt zu werden, muss möglichst frühzeitig mit der jeweiligen Ausbildungsleitung in Verbindung treten.
Für diese Situation gelten folgende Vereinbarungen:
- Die studienbegleitende Ausbildung wird gegenseitig anerkannt (persönlichkeitsbildende, berufspraktische, spirituelle Elemente).
- Die Frage von verpflichtenden Praktika und Veranstaltungen, die dem Kennenlernen der Diözese dienen, muss mit der jeweiligen Ausbildungsleitung geklärt werden.