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Rechtssprechung
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Inhalt:

NS-Urteil gegen Johann Gruber aufgehoben

 

Der oberösterreichische Priester und Pädagoge Dr. Johann Gruber war 1938 in Linz als Leiter der Kath. Blindenanstalt von der Gestapo verhaftet worden. Wegen politischer sowie angeblicher sittlicher Vergehen wurde er gerichtlich verurteilt und 1944 im Konzentrations­lager Gusen zu Tode gefoltert. Der politische Teil des Urteils war bereits 1999 vom Landesgericht Linz aufgehoben worden. Nunmehr wurde Gruber vom Gericht vollständig rehabilitiert.

mehr: NS-Urteil gegen Johann Gruber aufgehoben

Urteilsaufhebung 1999

Urteil wegen des Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung aufgehoben.

 

 

Hier können Sie die gesamte Urteilsaufhebung als PDF Dokument anzeigen.

Urteilsaufhebung 2016

 

 

Hier können Sie die gesamte Urteilsaufhebung als PDF Dokument anzeigen.

Späte Rehabilitierung für das NS-Opfer Dr. Johann Gruber

Artikel von Em. o. Univ.-Prof Dr. Reinhard Moos, Linz


Der oberösterreichische Priester Dr. Johann Gruber hat sich wenige Wochen nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich 1938 öffentlich sehr abschätzig über das NS-Regime geäußert und den Untergang der staatlichen Selbstständigkeit Österreichs bedauert.  Das konnte nicht gutgehen. Es dauerte nur wenige Monate, bis er von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) verhaftet und vom Landesgericht Linz zu drei Jahren schwerem Kerker verurteilt wurde. Die Strafe wurde 1939 im Rechtsmittelverfahren auf zwei Jahre schweren Kerker herabgesetzt. Die politischen Delikte waren allerdings nur Übertretungen der Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, die nach §§ 300, 308 StG mit einer Höchststrafe von acht bzw sechs Monaten Arrest bedroht waren. Die hohe Strafe von zwei Jahren Kerker ging darauf zurück, dass die Gestapo zugleich angebliche Sittlichkeitsdelikte zur Aburteilung brachte, die Gruber als Direktor des katholischen Blindenheims an weiblichen Pfleglingen begangen haben sollte. Sie ermöglichten schwere Kerkerstrafen bis zu fünf Jahren. Die verhängte undifferenzierte Gesamtstrafe schaltete Gruber als  NS-Gegner für lange Zeit aus. Die hohe Strafdrohung für die Sittlichkeitsdelikte ermöglichte es, die geringe Strafdrohung für die politischen Delikte faktisch zu überspielen. Das lässt bereits die politische Rolle der Sittlichkeitsdelikte in diesem Verfahren erkennen. Zu einer derart hohen Strafe bestand besonderer Anlass, trat doch drei Tage nach der Urteilsverkündung das deutsche Heimtückegesetz für die Ostmark in Kraft, das die genannten österreichischen Übertretungen verdrängte und Gefängnis bis zu zwei Jahren vorsah. Um Gruber auch für die weitere Zukunft politisch zu eliminieren, wurde er sofort nach der Strafverbüßung von der Gestapo in „Schutzhaft“ genommen und landete im KZ Gusen, einem Nebenlager des KZ Mauthausen. Dort wurde er 1944 wegen seiner von christlicher Gesinnung getragenen tätigen Hilfe für die anderen Lagerinsassen („Papa Gruber“), die ihm wegen seiner Sonderstellung als Priester möglich war,  vom SS-Lagerführer zu Tode gefoltert.

mehr: Späte Rehabilitierung für das NS-Opfer Dr. Johann Gruber

Dr. Johann Gruber Gedenk- und Dankfeier

anlässlich des Todestages und der Aufhebung des NS-Gerichtsurteils

 

Update am 19.4.2016: Dokumentation der Dr. Johann Gruber-Gedenkfeier: PDF Dokument ansehen

 

 

Dr. Johann Gruber Gedenk- und Dankfeier anlässlich des Todestages und der Aufhebung des NS-Gerichtsurteils gemeinsam mit Bischof Dr. Manfred Scheuer, Bischof em. Dr. Ludwig Schwarz, Bischof em. Dr. h.c. Maximilian Aichern.

 

Donnerstag, 7. April 2016, 19.30 Uhr, Kapelle der Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz, Salesianumweg 3, Linz.

 

 

hier könne Sie den Flyer zur Veranstaltung ansehen (PDF Format)

 


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Fachausschuss „Papa Gruber“

des Pfarrgemeinderates St. Georgen/Gusen

und Verein Plattform Johann Gruber

 

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plattform@johann-gruber.at
Linzerstraße 8, 4222 St. Georgen an der Gusen
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