Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste
In Hinblick auf den österreichweiten Lockdown und vor dem Hintergrund der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sind die österreichischen Bischöfe mit der Regierung übereingekommen,
In der Katholischen Kirche werden vom 28. Dezember bis 17. Jänner keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden.
Kirchen bleiben für das persönliche Gebet geöffnet.
Laut Gesundheitsministerium ist der Sternsingerbesuch von Haus zu Haus möglich (Das Betreten von Wohnräumen ist nicht gestattet)
Begräbnisse
Zur Feier des Begräbnisses selbst sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste (Messfeier/Wort-Gottes-Feier) unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Für sie gelten die Regeln der Rahmenordnung.
INFO
Bei Begräbnisse melden sie sich bitte bei Herrn SIMON Ernst unter der Nummer 0650/8300561 oder unter 07282/8395.
Totengräber ist bis auf weiteres Herr Weixelbaumer Johann unter der Nummer 0699/11337694