1. Vereinbaren Sie möglichst bald eden Termin für die Trauung mit dem zuständigen Priester oder Diakon der Pfarre, in deren Kirche Sie heiraten wollen.
2. Vereinbaren Sie weiters einen Termin für die Aufnahme desTrauungsprotokolls. Zuständig ist hier der Pfarrer der Pfarre, in der Sie wohnen. Sie können aber auch Ihren Traupriester oder einen anderen Priester wählen. Doch müssen Sie davon den Pfarrer Ihrer Wohnsitz-Pfarre informieren.
3. Zur Vornahme der Trauung ist nur der Pfarrer Ihrer Wohnsitz-Pfarre verpflichtet und dies auch nur in seiner Pfarrkirche. Wenn Sie anderswo getraut werden möchten, müssen Sie mit einem anderen Priester Kontakt aufnehmen und ihn ersuchen, die Trauung vorzunehmen.
4. Der das Protokoll aufnehmende Priester leitet es an die Pfarre weiter, in der Sie getraut werden wollen. Die erfolgte Trauung wird im dortigen Trauungsbuch vermerkt.
5. Der die Trauung vornehmende Priester oder Diakon muss sich die Delegation seitens des Pfarrers der Trauungspfarre besorgen. Ohne diese ist die Trauung ungültig.
Die Pfarre nimmt für die Schlosskapelle Altenhof keine Anmeldungen entgegen, ausgenommen für Angehörige der Expositur. Diese haben das Trauungsrecht in der Schlosskapelle.
In jedem Fall müssen alle Brautpaare sich vorher unbedingt mit der Schlossverwaltung in Verbindung setzen.
Die Brautleute müssen als Erstes mit dem Wohnsitzseelsorger des Bräutigams oder der Braut Kontakt aufnehmen. Dieser wird dann die Aufnahme des Trauungsprotokolles mit dem Brautpaar besprechen. Der das Protokoll aufnehmende Seelsorger leitet dieses dann auf dem in der jeweiligen Diözese vorgesehenen Amtsweg an die Pfarre Pfarrkirchen weiter. Der Pfarrer von Pfarrkirchen erteilt dann dem Traupriester die Trauungserlaubnis.
Das Brautpaar muss selber einen Priester oder Diakon für die Trauung benennen!
Die kirchlichenGebührenbetragen derzeit für Nicht-Pfarrangehörige:
Stolgebühr: 39 €
Fahrtkosten für den Gottesdienstleiter sind mit dem Priester oder Diakon zu vereinbaren und werden von diesem eingehoben.
Mesner: 50 €
Ministranten: 20 €
Betriebskostenbeitrag: 45 €
Verwaltungsabgabe: 20 €
Die kirchlichen Gebühren der Schlosskapelle sind unabhängig von den Gebühren der Schlossverwaltung vor oder spätestens nach dem Trauungsgottesdienst an die Pfarre zu entrichten.
Für Angehörige der Pfarre gelten die Tarife der Diözese Linz:
Stolgebühr: 39 €
Fahrtkosten für den Gottesdienstleiter sind mit dem Priester oder Diakon zu vereinbaren und werden von diesem eingehoben.
Das kirchliche Begräbnis ist die ehrenvolle Verabschiedung der Mitglieder unserer Pfarrgemeinschaft und zugleich der Dank für das Gute, das die verstorbene Person getan hat, und die Fürbitte der Kirche um das Geschenk der Vergebung und des ewigen Lebens.