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Pfarre Pfarrkirchen im Mühlkreis
Pfarre Pfarrkirchen im Mühlkreis
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Inhalt:
Aufnahme in die Kirche

Wir möchten unser Kind taufen lassen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für das Taufgespräch.

 

Dabei erhalten Sie alle benötigten Informationen und Unterlagen zur Gestaltung der Feier.

Für die Taufe von Pfarrangehörigen fallen keine Gebühren an.

 

Angehörige der Expositur Altenhof haben das Taufrecht in der Schlosskapelle Altenhof.

Sie sollen sich aber unbedingt vorher mit der Schlossverwaltung in Verbindung setzen (wegen der Parkmöglichkeiten).

 

Mehr über das Sakrament der Taufe.

 

 

Ich möchte gefirmt werden.

Für die Firmung 2025 beginnt die Firmvorbereitung im November 2024 und endet mit dem Emmausgang am Ostermontag 2025 mit Osterfrühstück und Empfang der Firmkarte bei der Hl. Messe.

Alle jungen Leute aus unserer Pfarre, die die 8. Schulstufe besuchen und noch nicht gefirmt sind, erhalten ein Einladungsschreiben mit allen näheren Infos. Darüber hinaus werden wir alle Details dazu entsprechend verlautbaren.

 

 

30.11.

Worum geht es bei der Firmung?

30.11.
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Ehe & Familie

Wir möchten heiraten.

Worum geht es, wenn wir kirchlich heiraten wollen? Was müssen wir vorbereiten? Wie sollen wir unsere Hochzeit gestalten?

www.dioezese-linz.at/portal/glaubenfeiern/sakramente/hochzeitehe

  


1. Vereinbaren Sie möglichst bald eden Termin für die Trauung mit dem zuständigen Priester oder Diakon der Pfarre, in deren Kirche Sie heiraten wollen.

 

2. Vereinbaren Sie weiters einen Termin für die Aufnahme des Trauungsprotokolls. Zuständig ist hier der Pfarrer der Pfarre, in der Sie wohnen. Sie können aber auch Ihren Traupriester oder einen anderen Priester wählen. Doch müssen Sie davon den Pfarrer Ihrer Wohnsitz-Pfarre informieren.

 

3. Zur Vornahme der Trauung ist nur der Pfarrer Ihrer Wohnsitz-Pfarre verpflichtet und dies auch nur in seiner Pfarrkirche. Wenn Sie anderswo getraut werden möchten, müssen Sie mit einem anderen Priester Kontakt aufnehmen und ihn ersuchen, die Trauung vorzunehmen.

 

4. Der das Protokoll aufnehmende Priester leitet es an die Pfarre weiter, in der Sie getraut werden wollen. Die erfolgte Trauung wird im dortigen Trauungsbuch vermerkt.

 

5. Der die Trauung vornehmende Priester oder Diakon muss sich die Delegation seitens des Pfarrers der Trauungspfarre besorgen. Ohne diese ist die Trauung ungültig.


Anregungen, Tipps und Infos auch unter:

www.beziehungleben.at

http://www.EHEonline.at

www.kirchlichheiraten.at

 

 

Trauungen in der Schlosskapelle Altenhof

Die Pfarre nimmt für die Schlosskapelle Altenhof keine Anmeldungen entgegen, ausgenommen für Angehörige der Expositur. Diese haben das Trauungsrecht in der Schlosskapelle.

 

In jedem Fall müssen alle Brautpaare sich vorher unbedingt mit der  Schlossverwaltung in Verbindung setzen.

 

Die Brautleute müssen als Erstes mit dem Wohnsitzseelsorger des Bräutigams oder der Braut Kontakt aufnehmen. Dieser wird dann die Aufnahme des Trauungsprotokolles mit dem Brautpaar besprechen. Der das Protokoll aufnehmende Seelsorger leitet dieses dann auf dem in der jeweiligen  Diözese vorgesehenen Amtsweg an die Pfarre Pfarrkirchen weiter. Der Pfarrer von Pfarrkirchen erteilt dann dem Traupriester die Trauungserlaubnis.

 

Das Brautpaar muss selber einen Priester oder Diakon für die Trauung benennen!

 
Die kirchlichen Gebühren betragen derzeit für Nicht-Pfarrangehörige:
Stolgebühr: 39 €
Fahrtkosten für den Gottesdienstleiter sind mit dem Priester oder Diakon zu vereinbaren und werden von diesem eingehoben.
Mesner: 50 €
Ministranten: 20 €
Betriebskostenbeitrag: 45 €
Verwaltungsabgabe: 20 €
 
Die kirchlichen Gebühren der Schlosskapelle sind unabhängig von den Gebühren der Schlossverwaltung vor oder spätestens nach dem Trauungsgottesdienst an die Pfarre zu entrichten.
 

Für Angehörige der Pfarre gelten die Tarife der Diözese Linz:

Stolgebühr: 39 €

Fahrtkosten für den Gottesdienstleiter sind mit dem Priester oder Diakon zu vereinbaren und werden von diesem eingehoben.

Mesner: 39 €

Ministranten: 20 €

Betriebskostenbeitrag: 45 €

Verwaltungsabgabe: 18 €

Trennung

Ehe- und Familienberatung

Wenn es Probleme gibt?  Dann gibt es für Sie die kompetente Hilfe bei der  Ehe- und Familienberatung.

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Friedhof & Begräbnis

Gebete und Texte

in Zeiten der Trauer

04.02.
Friedhof

Begräbnisordnung

 

Das kirchliche Begräbnis ist die ehrenvolle Verabschiedung der Mitglieder unserer Pfarrgemeinschaft und zugleich der Dank für das Gute, das die verstorbene Person getan hat, und die Fürbitte der Kirche um das Geschenk der Vergebung und des ewigen Lebens.

 

Grabblumen

Begräbnis von Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind

 

Für das Begränis aus der Kirche ausgetretener Personen gelten die Richtlinien der Österreischichen Bischofskonferenz vom 15. Februar 2012 (Wortlaut).

 

Friedhof Grab mit Blumen

Friedhofsordnung

 

 

Seit 6. April 2010 gilt die Friedhofsordnung der Diözese Linz. Die Friedhofsgebühren und pfarrliche Bestimmungen finden Sie im Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz.

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Pfarre Pfarrkirchen im Mühlkreis


Pfarrkirchen 1
4141 Pfarrkirchen im Mühlkreis
Telefon: 07285/403
pfarre.pfarrkirchen@dioezese-linz.at
https://www.dioezese-linz.at/pfarrkirchen
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Herrenstraße 19
4020 Linz
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